Methodik und Grenzen

Was das Masterregister leistet - und was nicht

Das Masterregister strukturiert betrachtete Wirkungsgegenstände. Es ersetzt weder das separate Wirkindikatorenregister noch Wirkpfad, Gegenfaktum und fachliche Prüfung.

Zwei getrennte Ebenen

Masterregister/MasterItems: WAS betrachten wir? Wirkindikatorenregister: WOMIT beobachten wir reale Zustände?

Die vollständige Kette lautet: MasterItem → StateVariable → Indicator → Observation → Analysis / RealityCheck.

Vom Fall zum Indikator

Zuerst werden Originalquelle, Problem, Ziel, Wirkmechanismus, mögliche Zustandsveränderung und Referenz bestimmt. Danach werden Zustandsvariable und geeigneter Indikator fallbezogen zugeordnet.

Pflichttrennungen

Indikator ≠ Wirkung. Zielbezug ≠ Kausalitätsnachweis. Output ≠ Outcome. Beobachtung ≠ Attribution. Directionality ≠ Score.

Staatliche Architektur und WÖk

DNS, GGO/GFA, Nachhaltigkeitsprüfung, eNAP/eGFA und parlamentarische Begleitung bilden bereits eine institutionelle Architektur. WÖk ersetzt sie nicht, sondern ergänzt sie um einen durchgängigen Problem-, Ziel-, Mechanismus-, Gegenfaktums-, Attributions-, Options- und Reality-Check-Pfad.

Keine Daten bedeuten keine Bewertung

Ein fehlender Messwert wird nicht als null und nicht als neutral behandelt. Er bleibt unbewertet.

Schwellen bleiben prüfbar

Externe Schwellen und WÖk-Kalibrierungen werden getrennt. v1.5 bezeichnet die führende Architektur- und MasterItems-Fassung, nicht die externe Validierung jeder einzelnen Grenze oder Zuordnung.

Nichtkompensation

Schwere negative Wirkungen oder verletzte Schutzgrenzen dürfen nicht durch gute Werte an anderer Stelle weggemittelt werden.