Methodik und Grenzen
Was das Masterregister leistet - und was nicht
Das Masterregister strukturiert betrachtete Wirkungsgegenstände. Es ersetzt weder das separate Wirkindikatorenregister noch Wirkpfad, Gegenfaktum und fachliche Prüfung.
Zwei getrennte Ebenen
Masterregister/MasterItems: WAS betrachten wir? Wirkindikatorenregister: WOMIT beobachten wir reale Zustände?
Die vollständige Kette lautet: MasterItem → StateVariable → Indicator → Observation → Analysis / RealityCheck.
Vom Fall zum Indikator
Zuerst werden Originalquelle, Problem, Ziel, Wirkmechanismus, mögliche Zustandsveränderung und Referenz bestimmt. Danach werden Zustandsvariable und geeigneter Indikator fallbezogen zugeordnet.
Pflichttrennungen
Indikator ≠ Wirkung. Zielbezug ≠ Kausalitätsnachweis. Output ≠ Outcome. Beobachtung ≠ Attribution. Directionality ≠ Score.
Staatliche Architektur und WÖk
DNS, GGO/GFA, Nachhaltigkeitsprüfung, eNAP/eGFA und parlamentarische Begleitung bilden bereits eine institutionelle Architektur. WÖk ersetzt sie nicht, sondern ergänzt sie um einen durchgängigen Problem-, Ziel-, Mechanismus-, Gegenfaktums-, Attributions-, Options- und Reality-Check-Pfad.
Keine Daten bedeuten keine Bewertung
Ein fehlender Messwert wird nicht als null und nicht als neutral behandelt. Er bleibt unbewertet.
Schwellen bleiben prüfbar
Externe Schwellen und WÖk-Kalibrierungen werden getrennt. v1.5 bezeichnet die führende Architektur- und MasterItems-Fassung, nicht die externe Validierung jeder einzelnen Grenze oder Zuordnung.
Nichtkompensation
Schwere negative Wirkungen oder verletzte Schutzgrenzen dürfen nicht durch gute Werte an anderer Stelle weggemittelt werden.