Kurz gesagt
Führende Sprach- und Methodenreferenz v1.7: staatliche Prüfrahmen objektspezifisch einordnen, Wirkungsrelevanz statt Rechtsform anwenden und den WÖk-Zusatznutzen additiv bestimmen.
Was dich erwartet
Ein verbindlicher Referenzrahmen für konsistente WÖk-Sprache mit DNS/GGO/GFA/eNAP, § 7 BHO/VV-BHO, anwendbaren Fachrahmen, Problem Review, Goal Review, Wirkpfad, Gegenfaktum, Attribution, Zwei-Ebenen-Registerarchitektur, Nichtkompensation und Reality Check.
Welche Fragen beantwortet das Dokument?
- Welcher staatliche Prüfrahmen gilt für welchen Gegenstand?
- Was leisten DNS, GGO/GFA/eNAP und BHO/VV-BHO bereits?
- Was ergänzt die WÖk spezifisch?
- Wie werden MasterItem, Indikator, Beobachtung, Wirkung und Attribution getrennt?
Für wen geeignet?
Redaktion, Fachöffentlichkeit, Akademie
Was dieses Dokument nicht ist
Dieses Dokument ist keine Personenbewertung, keine automatische Entscheidung und keine Rechts-, Steuer-, Kredit-, Förder-, Versicherungs- oder Anlageberatung. Modellhafte Aussagen sind nicht amtlich.
Inhaltsüberblick
Begriffe, Glossar, Sprachregelwerk, DNS, GFA, eNAP, BHO, VV-BHO, Wirkungsrelevanz, Objektspezifische Prüfarchitektur, Problem Review, Goal Review, Masterregister, Wirkindikatorenregister, Reality Check
Onlinefassung
Führender Begriffsleitfaden der Wirkungsökonomie
Version 1.7 · Stand 21. August 2026 · Führendes Referenzdokument
Autorin: Natalie Weber
Geltung: für künftige Website-, Portal-, Akademie-, Instituts-, Buch-, Blog-, Social-Media-, Tool-, Daten- und Projektinhalte der Wirkungsökonomie.
Leitformel
Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie ist neutral und relational. Die Wirkungsökonomie ermittelt, bewertet und koppelt Wirkung so zurück, dass positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie entscheidungsrelevant wird.
Diese Version ersetzt Version 1.6 als führende begriffliche Arbeitsgrundlage. Ältere Fassungen bleiben als historische, zitierfähige Entwicklungsstände erhalten. Im Widerspruchsfall gilt für neue Inhalte Version 1.7.
Direkte Basis dieser Fassung ist Version 1.6 vom 21. August 2026. Version 1.7 ist kein Neuaufbau, sondern ein geprüftes Delta auf Version 1.6. Alle Festlegungen aus Version 1.4 bleiben erhalten, soweit sie in der nachfolgenden Supersessionsliste nicht ausdrücklich präzisiert oder ersetzt werden.
Dokumentenstatus und Änderungskern
Status
| Feld | Festlegung |
|---|---|
| Dokumenttyp | Führender Begriffs-, Methoden- und Redaktionsleitfaden |
| Version | 1.7 |
| Stand | 21. August 2026 |
| Autorin | Natalie Weber |
| Geltungsbereich | Wirkungsoekonomie.de einschließlich öffentlicher Portale, Akademie, Institut, Apps, Glossar, Bibliothek, Methoden- und Toolseiten sowie neue Veröffentlichungen |
| Vorrang | Bei neuen Inhalten vor älteren Begriffsverwendungen. Historische Quellen werden nicht rückwirkend umgeschrieben, aber als älterer Stand gekennzeichnet. |
Entwicklungslinie bis Version 1.4
- Version 1.1: Nachhaltigkeit als langfristige Wirkungsresilienz des gekoppelten Systems Mensch-Planet-Demokratie präzisiert; Resilienz, Systemresilienz, Wirkungsresilienz, Regimeresilienz sowie Rückstell- und Regenerationsmechanismen geordnet.
- Version 1.2: Resilienzsystematik geschärft; Stabilitätslandschaft, Rückstellfähigkeit und Dämpfungsfähigkeit getrennt; Latitude, Resistance, Precariousness, Panarchy, Adaptability und Transformability fachlich eingeordnet.
- Version 1.3: Nachhaltigkeit als langfristig gesicherte Wirkungsresilienz präzisiert; IPCC-kompatible Resilienzdefinition, Begriffshierarchie und acht Analysebausteine verbindlich ergänzt.
- Version 1.4: Vorwirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus, Evidenz, Bewertung, Nichtkompensation, Transformation und Rückkopplung verbindlich getrennt. Die damalige Einordnung von IOOI wird mit Version 1.5 gezielt korrigiert.
Changelog Version 1.7
- Wirkungsrelevanz statt Rechtsform wird als WÖk-Scope-Prinzip eingeführt, ohne staatliche Anwendungsbereiche zu verwischen.
- § 7 BHO und die VV-BHO werden als bestehender Ex-ante-/Ex-post-Rahmen für finanzwirksame Maßnahmen anerkannt; zwoH wird als aktuelle Weiterentwicklung eingeordnet.
- GGO/GFA/eNAP, BHO/VV-BHO sowie KSG/KAnG werden objektspezifisch getrennt.
- Der STATE_ASSESSMENT_BENCHMARK wird als generische Transparenzschicht eingeführt; STATE_GFA_ENAP_BENCHMARK bleibt der Regelungsvorhaben-Untertyp.
- Staatliches Eigentum, Steuerung, Mandat und Attribution werden bei öffentlichen Unternehmen getrennt belegt.
Changelog Version 1.5
- IOOI wird korrekt als externe, optionale Results-Chain-Methode eingeordnet. Es ist weder Grundmodell noch notwendiger Bestandteil der Wirkungsökonomie.
- Das Akronym wird korrigiert: IOOI steht für Input, Output, Outcome und Impact. Aktivität kann als zusätzliche Prozessstufe dargestellt werden, gehört aber nicht zum Akronym.
- Die WÖk-Wirkungsarchitektur wird als eigenständiges Gesamtsystem in sechs Modulen beschrieben: Vorwirkung, Wirkungsermittlung, Evidenz und Zurechnung, Bewertung, Schutz und Systemprüfung sowie Rückkopplung und Lernen.
- Wirkungsermittlung, Wirkungsfeststellung, Wirkungsnachweis, Wirkungsbewertung und Wirkungszurechnung werden schärfer getrennt.
- Neutral, ambivalent und offen beziehungsweise nicht ausreichend bewertbar werden verbindlich unterschieden.
- Nichtkompensation wird präzisiert: Zielkonflikte können abgewogen werden; vorab begründete Wirkungsgrenzen nicht.
- Wirkungsrad, Wirkungskreislauf und Wirkungsradar werden neu und websitekonsistent abgegrenzt. Ein Spinnennetzdiagramm heißt künftig Wirkungsprofil im Radardiagramm.
- Wirkungswissenschaften, Wirkungsforschung, Wirkungsökonomie, WÖMM, WÖMS, Werkzeuge und externe Anschlussmethoden werden in einer gemeinsamen Systemhierarchie geordnet.
- Der Leitfaden enthält erstmals eine websiteweite Migrationsmatrix für Glossar, Verstehen-Seiten, Methoden, Wirkungsradar, Akademie, Parlament-Portal, Metadaten und interne Redaktionsquellen.
Explizite Präzisierungen gegenüber Version 1.4
| Festlegung aus v1.4 | Festlegung ab v1.5 |
|---|---|
| IOOI wurde als Wirkpfad innerhalb der WÖk-Gesamtarchitektur dargestellt. | IOOI ist eine externe, optionale Results-Chain-Methode. Ein WÖk-Wirkungspfad kann einen IOOI-kompatiblen Abschnitt enthalten, ist aber nicht durch IOOI definiert. |
| „IOOI steht für Input, Aktivität, Output, Outcome und Impact.“ | IOOI steht für Input, Output, Outcome und Impact. Aktivität kann als zusätzliche Prozessstufe zwischen Input und Output ergänzt werden. |
| Wirkungsradar wurde eng als Spinnennetzdiagramm definiert. | Wirkungsradar bezeichnet das etablierte WÖk-Orientierungs- und Analyseinstrument beziehungsweise Website-Portal. Die Spinnennetzgrafik heißt „Wirkungsprofil im Radardiagramm“. |
| Reverse Merit Order und Nichtkompensationsprinzip wurden häufig als Doppelbegriff geführt. | Nichtkompensation ist das Schutzprinzip; Reverse Merit Order ist eine Bewertungslogik, die dieses Prinzip operationalisieren kann. Beide bleiben eng verbunden, werden aber begrifflich getrennt. |
| Neutralität konnte bei knapper Darstellung mit fehlender Evidenz verwechselt werden. | Neutral, ambivalent und offen/nicht ausreichend bewertbar werden strikt getrennt. |
Alle übrigen Kernfestlegungen der Version 1.4 - insbesondere die Resilienzsystematik, Wirkungszurechnung, Zurechnung ohne Scheingenauigkeit, Wirkungsgrenzen und die Trennung von Wirkung und Bewertung - werden fortgeführt.
Korrektur gegenüber Version 1.4
Die Wirkungsökonomie wird nicht mehr als Erweiterung von IOOI dargestellt. IOOI kann eine begrenzte Teilfrage innerhalb der Wirkungsermittlung strukturieren. Die WÖk selbst beginnt früher, reicht weiter und schließt Bewertung, Schutzregeln, Systemwirkung, Transformation, Governance und Rückkopplung ein.
Inhalt
- 0a. Ergänzung v1.7: Wirkungsrelevanz und objektspezifische staatliche Prüfarchitektur
- 0b. Ergänzung v1.6: Staatliche Nachhaltigkeits- und Folgenprüfungsarchitektur
- 1. Zweck, Geltung und Quellenhierarchie
- 2. Kurzformeln und Grundregeln
- 3. System- und Begriffshierarchie
- 4. Referenzrahmen: SDGs, Agenda 2030, SDG+ und Mensch - Planet - Demokratie
- 5. Die vollständige WÖk-Wirkungsarchitektur
- 6. Evidenz, Unsicherheit und Zurechnung
- 7. IOOI und andere Anschlussmethoden
- 8. Nachhaltigkeit, Resilienz und Wirkungsresilienz
- 9. Begriffsgovernance für Website, Glossar und Daten
- 10. Verbindliche Definitionen
- 11. Begriffe, die nicht verwechselt werden dürfen
- 12. Sprachregeln nach Anwendungsfeld
- 13. Führende Mini-Definitionen
- 14. Prüfcheckliste
- 15. Website-Audit und Migrationsmatrix
- 16. Quellen- und Prüfgrundlage
Ergänzung v1.7: Wirkungsrelevanz und objektspezifische staatliche Prüfarchitektur
Änderungskern
Version 1.7 schließt die nach v1.6 sichtbar gewordene Lücke zwischen Rechtsetzung und anderen Formen materiell relevanten staatlichen Handelns. Die Präzisierung behauptet keine Prüfleere. Sie ordnet vielmehr die unterschiedlichen staatlichen Verfahren nach ihrem tatsächlichen Anwendungsbereich und bestimmt darauf aufbauend den WÖk-Prüfumfang.
- Wirkungsrelevanz bestimmt den möglichen WÖk-Prüfgegenstand; die Rechtsform bestimmt weiterhin Zuständigkeit, Verfahren und anwendbaren staatlichen Prüfrahmen.
- Deutschland prüft Wirkungen durch unterschiedliche, objektspezifische Rechts-, Verfahrens-, Haushalts- und Fachrahmen.
- GGO/GFA/Nachhaltigkeitsprüfung/eNAP sind besonders für Bundesregelungsvorhaben relevant und werden nicht pauschal auf jede staatliche Handlung übertragen.
- § 7 Absatz 2 BHO verlangt für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.
- Die VV-BHO konkretisiert Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Erfolgskontrolle. Sie unterscheidet Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle; die Wirkungskontrolle fragt nach Ursächlichkeit und beabsichtigten wie unbeabsichtigten Wirkungen.
- Die ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung des Bundes (zwoH) entwickelt die Haushaltsarchitektur mit einheitlichen Zielen, Indikatoren, Controlling und Erfolgskontrollen weiter.
- § 13 KSG und § 8 KAnG bilden weitere Prüf- und Berücksichtigungsrahmen, soweit ihr jeweiliger Anwendungsbereich eröffnet ist.
- Der STATE_ASSESSMENT_BENCHMARK dokumentiert je Entscheidungsobjekt den anwendbaren staatlichen Rahmen und den öffentlich belegten Prüfstand. Der bestehende GFA-/eNAP-Benchmark bleibt sein Regelungsvorhaben-Untertyp.
- Die Existenz einer Regel ist nicht automatisch der öffentliche Nachweis ihrer Anwendung im Einzelfall.
- Öffentliches Eigentum allein macht eine Unternehmensentscheidung nicht zur Regierungsentscheidung.
20-Sekunden-Erklärung
Der Staat prüft nicht jedes Vorhaben mit demselben Instrument. Für Gesetze gelten vor allem GGO, GFA und Nachhaltigkeitsprüfung; bei finanzwirksamen Maßnahmen greifen § 7 BHO und die VV-BHO; Fachgesetze können weitere Pflichten hinzufügen. Die WÖk prüft zusätzlich alle materiell relevanten Gegenstände mit einer gemeinsamen Wirkungskette. Zuerst wird aber immer geklärt, welcher staatliche Rahmen für genau diesen Gegenstand wirklich gilt.
Verbindliche Begriffe
Wirkungsrelevanz statt Rechtsform
Wirkungsrelevanz statt Rechtsform ist das WÖk-Prinzip, Prüfgegenstände nach ihrer möglichen materiellen Zustandsveränderung auszuwählen. Gesetze, Rechtsverordnungen, Strategien, Programme, Förderungen, Garantien, Investitionen, Beschaffung, Infrastruktur- und Verwaltungsentscheidungen können deshalb WÖk-Prüfgegenstände sein. Das Prinzip ersetzt weder Zuständigkeit noch Rechtsprüfung und erzeugt keine neue staatliche Pflicht.
Objektspezifische staatliche Prüfarchitektur
Dieser Begriff bezeichnet die unterschiedlichen staatlichen Prüf-, Kontroll- und Berücksichtigungsrahmen, die je nach Handlungsobjekt gelten. Vor jeder WÖk-Analyse sind mindestens Handlungsform, Zuständigkeit, Rechtsraum, materieller Gegenstand, anwendbares Verfahren, Dokumentationsstand und spätere Kontrolle festzustellen. Bundes-GGO/eNAP dürfen nicht auf Länder, EU oder andere Handlungsformen übertragen werden.
§ 7 Bundeshaushaltsordnung
§ 7 BHO verankert Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Absatz 2 verlangt für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und die Berücksichtigung der Risikoverteilung. Die BHO ist damit ein eigener objektspezifischer staatlicher Prüfrahmen. Sie ist weder GGO noch DNS oder eNAP.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach VV-BHO
Die VV zu § 7 BHO konkretisieren die Untersuchung in der Planungsphase. Ziele, Lösungsmöglichkeiten, relevante Wirkungen, Kosten, Nutzen, Risiken, Zeitbezug und Annahmen sind angemessen zum Gegenstand zu untersuchen. Ob und in welcher Tiefe dies öffentlich dokumentiert ist, bleibt eine fallbezogene Evidenzfrage.
Erfolgskontrolle nach VV-BHO
Die Erfolgskontrolle ist ein systematisches Prüfverfahren während oder nach einer finanzwirksamen Maßnahme. Sie ist vom laufenden Monitoring zu unterscheiden und umfasst grundsätzlich Zielerreichungskontrolle, Wirkungskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle.
Wirkungskontrolle nach VV-BHO
Die Wirkungskontrolle prüft, ob die finanzwirksame Maßnahme für die Zielerreichung ursächlich war. Sie erfasst beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen einschließlich eingetretener Risiken. Zielerreichung allein bleibt deshalb auch innerhalb dieses staatlichen Rahmens von der Zurechnung getrennt.
Objektspezifischer staatlicher Prüfbenchmark (STATE_ASSESSMENT_BENCHMARK)
Der objektspezifische staatliche Prüfbenchmark ist eine WÖk-Transparenzschicht, kein amtliches Einheitsverfahren und keine Bewertungsmaschine. Für eine konkrete staatliche Entscheidung dokumentiert er getrennt:
- anwendbare staatliche Prüfrahmen (applicable_state_frameworks),
- staatliche Problem- oder Bedarfsprüfung (state_problem_or_need_assessment),
- staatlichen Optionsvergleich (state_option_comparison),
- staatliche Ex-ante-Folgenprüfung (state_ex_ante_effect_assessment),
- staatliche Erfolgs- oder Wirkungskontrolle (state_success_or_effect_control),
- staatliche Zurechnungsmethode (state_attribution_method) und
- öffentlichen Dokumentationsstand (public_documentation_status).
Erst danach werden die amtlich dokumentierte Prüfung und die unabhängige WÖk-Vollkette verglichen. Konvergenz, zusätzliche WÖk-Befunde und begründete Abweichungen bleiben getrennt. Fehlende öffentliche Unterlagen werden als öffentlich nicht belegt ausgewiesen und niemals automatisch als nicht geprüft behandelt.
GFA-/eNAP-Benchmark als Regelungsvorhaben-Untertyp
Der bestehende STATE_GFA_ENAP_BENCHMARK bleibt für geeignete Bundesregelungsvorhaben erhalten. Er ist der spezialisierte Untertyp des objektspezifischen staatlichen Prüfbenchmarks und dokumentiert insbesondere GFA, Nachhaltigkeitsprüfung, DNS-/SDG-Bezüge sowie den öffentlich belegbaren eNAP-/eGFA-Stand. Aus ihm werden weder WÖk-Wirkungsrichtung noch DNS-Mapping oder Empfehlung automatisch erzeugt.
Zuordnung nach Gegenstand
| Gegenstand | Staatlicher Rahmen, soweit anwendbar | Was nicht daraus folgt |
|---|---|---|
| Entwurf eines Bundesgesetzes | GGO §§ 43/44, GFA, Nachhaltigkeitsprüfung, eNAP/eGFA | kein automatischer Kausalitätsnachweis und kein Beleg eines öffentlichen eNAP-Rohexports |
| Entwurf einer Bundesrechtsverordnung | GGO § 62 in Verbindung mit einschlägigen Rechtsetzungsregeln | keine pauschale Übertragung auf sonstiges Verwaltungshandeln |
| Finanzwirksame Maßnahme des Bundes | § 7 BHO und VV-BHO; Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Erfolgskontrolle | keine universelle eNAP-Pflicht und kein vollständiger WÖk-Befund |
| Planung, Investition oder Beschaffung mit Klimabezug | § 13 KSG, soweit anwendbar | keine allgemeine Prüfung aller Wirkungsdimensionen allein aus dem KSG |
| Planung oder Entscheidung mit Klimaanpassungsbezug | § 8 KAnG, soweit anwendbar | keine pauschale Übertragung außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs |
| Strategie oder Programm | DNS- und ressortspezifische Governance, Kabinett- und Fachrahmen, gegebenenfalls Haushalts- und Förderrecht | kein einheitliches Verfahren allein aus der Bezeichnung Strategie oder Programm |
| Entscheidung eines Unternehmens mit staatlicher Beteiligung | Gesellschafts-, Beteiligungs- und gegebenenfalls Fachrahmen; konkrete staatliche Rolle gesondert belegen | keine automatische Attribution zur Regierung allein wegen öffentlichen Eigentums |
Einheitliche WÖk-Kette nach der Anwendungsprüfung
Erst nach Feststellung des objektspezifischen staatlichen Rahmens wird die gemeinsame WÖk-Kette angewandt:
- Fact / Source und Entscheidungsobjekt,
- anwendbare staatliche Referenz- und Prüfarchitektur,
- Problem Review,
- Goal Review,
- A → M → ΔZ → R einschließlich System- und Kaskadenwirkungen,
- Gegenfaktum, Attribution, Evidenz und Unsicherheit,
- gemeinsame Ziele, Rechte, Schutzgrenzen und Nichtkompensation,
- symmetrischer Optionsvergleich,
- Verteilung, Resilienz, Material Omissions, Delivery, Ressourcen und Policy Coherence,
- EvidenceEvents, Reality Check, Falsifikation und versioniertes Lernen.
Der WÖk-Zusatznutzen beruht auf dieser durchgängigen Verbindung über unterschiedliche Objekttypen hinweg - nicht auf der Behauptung, staatliche Stellen hätten Folgen-, Alternativen- oder Wirkungskontrolle erstmals durch WÖk kennengelernt.
Amtliche Primärquellen für diese Ergänzung
- WÖK-Q-9029: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, insbesondere §§ 43, 44 und 62.
- WÖK-Q-9034: E-Gesetzgebung, eGFA und eNAP.
- WÖK-Q-9046: Bundes-Klimaschutzgesetz, § 13.
- WÖK-Q-9047: Bundes-Klimaanpassungsgesetz, § 8.
- WÖK-Q-9048: Bundeshaushaltsordnung, § 7.
- WÖK-Q-9049: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur BHO, VV zu § 7.
- WÖK-Q-9050: Bundesministerium der Finanzen, ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung (zwoH).
Redaktions- und Qualitätsregeln ab v1.7
- Keine pauschale Behauptung, nichtlegislatives staatliches Handeln werde keiner formalen Wirkungs-, Wirtschaftlichkeits- oder Erfolgskontrolle unterzogen.
- Den anwendbaren staatlichen Prüfrahmen je Objekttyp und Rechtsraum bestimmen und belegen.
- GGO/GFA/eNAP, BHO/VV-BHO und Fachgesetze nicht zu einem universellen Einheitsverfahren verschmelzen.
- Staatliche Ex-ante-Prüfung, Monitoring, Erfolgskontrolle, Wirkungskontrolle und unabhängigen WÖk-Reality-Check getrennt ausweisen.
- Für geeignete Gegenstände zuerst den STATE_ASSESSMENT_BENCHMARK füllen; den STATE_GFA_ENAP_BENCHMARK nur als Regelungsvorhaben-Untertyp verwenden.
- Die Existenz einer Prüfpflicht nicht automatisch als Nachweis ihrer Anwendung oder öffentlichen Dokumentation behandeln.
- Eigentum, politische Flankierung, Steuerung, Mandat, Entscheidung und Attribution bei öffentlichen Unternehmen getrennt belegen.
- Glossar, Quellenarchiv, Hauptwebsite, Parlament-Portal, Akademie und künftige Publikationen müssen diese Begriffe und Trennungen konsistent verwenden.
Versionsdelta v1.6 → v1.7
Version 1.6 bleibt als historische, zitierfähige Fassung erhalten. Version 1.7 ergänzt ausschließlich die nachträglich erkannte Querschnittslücke zu materiell relevantem staatlichem Handeln außerhalb einer ausschließlich rechtsetzungsbezogenen Darstellung. Die 621 IDs des WÖk-Masterregisters v1.5 bleiben unverändert; diese Leitfadenpräzisierung erzeugt keine neuen MasterItems und keine ungeprüften Wirkungszuordnungen.
Ergänzung v1.6: Staatliche Nachhaltigkeits- und Folgenprüfungsarchitektur
Änderungskern
Version 1.6 korrigiert die Einordnung staatlicher Nachhaltigkeits- und Folgenprüfung und trennt die Wirkungsontologie von der Mess- und Beobachtungsontologie. Sie führt keine neue Behauptung ein, der Staat prüfe bislang keine Wirkungen. Sie macht den zusätzlichen Beitrag der Wirkungsökonomie präzise und überprüfbar.
- Deutschland verfügt bereits über eine institutionalisierte Architektur aus Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie, Zielen und Indikatoren, ressortübergreifender Governance, Gesetzesfolgenabschätzung, Nachhaltigkeitsprüfung, eNAP/eGFA, Monitoring, Evaluation und parlamentarischer Begleitung.
- Die Wirkungsökonomie ersetzt diese Architektur nicht. Sie ergänzt sie um eine durchgängige objektspezifische Problem-, Ziel-, Wirkpfad-, Gegenfaktum-, Options-, Reality-Check- und Lernarchitektur.
- Problem Review steht vor Goal Review. Goal Review steht vor Empfehlung.
- Zielbezug ist kein Kausalitätsnachweis. Indikator ist nicht Wirkung. Output ist nicht Outcome. Beobachtung ist nicht Attribution.
- Fehlende öffentlich zugängliche eNAP-Dokumentation bedeutet „öffentlich nicht belegt“ und niemals automatisch „nicht geprüft“.
- Masterregister und Wirkindikatorenregister werden als zwei verbundene, aber getrennte Registerebenen geführt.
20-Sekunden-Erklärung
Der Bund prüft bereits, warum eine Regelung nötig sein soll, welche Folgen und Nebenwirkungen sie haben kann und wie sie zur Nachhaltigkeitsstrategie passt. eNAP hilft bei der Nachhaltigkeitsprüfung. Die WÖk setzt nicht an die Stelle dieser Verfahren. Sie verbindet deren Befunde mit einer strengeren Kette: Problem prüfen, Ziel prüfen, Wirkmechanismus erklären, echte Optionen vergleichen, tatsächliche Veränderung beobachten, Zurechnung prüfen und bei falschen Annahmen nachsteuern.
Verbindliche Begriffe
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS)
Die DNS ist der nationale Ziel-, Management-, Governance- und Monitoringrahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland. Sie ist kein Gesetz. DNS-Ziel, DNS-Indikator, politische Maßnahme, Wirkungsanalyse und Kausalitätsnachweis sind unterschiedliche Dinge.
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
Die GGO ist die gemeinsame Verwaltungsvorschrift für die Arbeit der Bundesministerien. Für die Folgen- und Nachhaltigkeitsprüfung sind besonders §§ 43 und 44 wichtig: § 43 strukturiert die Gesetzesbegründung einschließlich Ziel, Notwendigkeit, Sachverhalt, Erkenntnisquellen und Alternativen; § 44 regelt Gesetzesfolgen, beabsichtigte Wirkungen, unbeabsichtigte Nebenwirkungen, Nachhaltigkeitsbezug und spätere Überprüfung. Die GGO ist weder die DNS noch eNAP und auch keine WÖk-Methode.
Gesetzesfolgenabschätzung (GFA)
Die Gesetzesfolgenabschätzung des Bundes ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert. §§ 43 und 44 GGO verlangen unter anderem Zielsetzung und Notwendigkeit, Sachverhalt und Erkenntnisquellen, andere Lösungsmöglichkeiten, wesentliche Auswirkungen, beabsichtigte Wirkungen, unbeabsichtigte Nebenwirkungen, Nachhaltigkeitsbezug und Angaben zur späteren Überprüfung. Eine faire WÖk-Einordnung erkennt diese Leistungen ausdrücklich an.
Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes
Die Nachhaltigkeitsprüfung ist Bestandteil der Gesetzesfolgenabschätzung. Sie prüft Bezüge eines Regelungsvorhabens zu Zielen und Indikatoren der DNS sowie zu den SDGs, einschließlich positiver und negativer Auswirkungen, Zielkonflikten und längerfristiger Bezüge. Sie ist eine Ex-ante-Prüfung und nicht automatisch eine spätere Evaluation oder ein Kausalitätsnachweis.
eNAP
eNAP ist die elektronische Nachhaltigkeitsprüfung. Sie ist ein digitales Prüfwerkzeug und nicht die Rechtsgrundlage der Nachhaltigkeitsprüfung. eNAP ist in die E-Gesetzgebung und die elektronische Gesetzesfolgenabschätzung eingebettet.
eGFA und E-Gesetzgebung
eGFA bezeichnet die elektronische Unterstützung der Gesetzesfolgenabschätzung innerhalb der E-Gesetzgebung. Die öffentliche Oberfläche kann von internen Prozess- und Dokumentationsfunktionen abweichen. Aus einer öffentlich sichtbaren Nachhaltigkeitsdarstellung darf nicht ohne Quelle auf einen wort- oder byteidentischen öffentlichen eNAP-Export geschlossen werden.
DNS-Indikator
Ein DNS-Indikator beschreibt einen beobachtbaren Zustand, Trend oder Zielabstand im amtlichen Monitoring. Er kann je nach Fall als Baseline, Target, Outcome, Distribution, Boundary, Context oder Reality Check dienen. Er ist weder selbst die Wirkung noch der Nachweis, dass eine einzelne Maßnahme die Veränderung verursacht hat.
Staatliche Nachhaltigkeitsarchitektur
Dieser Sammelbegriff bezeichnet die miteinander verbundenen Ziel-, Governance-, Prüf-, Monitoring-, Evaluations- und parlamentarischen Strukturen des Bundes. Die Ebenen bleiben rechtlich und methodisch getrennt: Agenda 2030/SDGs, DNS, Grundrechte, Verfassungsprinzipien, Staatsziele, Fachrecht, EU-Recht, Völkerrecht und wissenschaftliche Schutzgrenzen dürfen nicht in eine einzige Zielkategorie aufgelöst werden.
Wirkungsblindheit
Wirkungsblindheit bedeutet nicht die vollständige Abwesenheit von Daten, Statistik, Folgenprüfung oder Evaluation. Gemeint ist eine graduelle Lücke, wenn relevante Zustandsveränderungen, Nebenfolgen, Unsicherheiten oder Zurechnung nicht vollständig erkannt oder nicht wirksam in Entscheidungen und spätere Korrektur zurückgeführt werden.
Verbindliche WÖk-Prüfreihenfolge
- Fact / Source: Was wurde tatsächlich entschieden, vorgeschlagen oder beobachtet?
- Problem Review: Existiert das behauptete Problem, wie groß ist es, wen betrifft es, was ist Ursache oder bindender Engpass, und was wäre ohne Eingriff zu erwarten?
- Goal Review: Welches End-, Zwischen- oder Instrumentenziel wird verfolgt, passt es zum belegten Problem, welche Rechte, Zielkonflikte, Generationen- und Resilienzfragen sind berührt?
- Actual Impact Analysis: Auslöser → Mechanismus → Zustandsänderung → Referenz; einschließlich erster bis dritter Ordnung, Kaskaden, Verteilung, Raum, Zeit, Resilienz, Lock-in und Schutzgrenzen.
- Evidenz: Wirkungsrichtung und Evidenzstärke getrennt ausweisen.
- Gegenfaktum und Attribution: Was wäre ohne die Maßnahme wahrscheinlich geschehen und welcher Anteil der beobachteten Veränderung ist plausibel zurechenbar?
- Referenzarchitektur: Mensch, Planet und Demokratie; SDGs; WÖk-SDG+; Recht; DNS; wissenschaftliche Schwellen; Resilienz; Generationengerechtigkeit und Nichtkompensation getrennt behandeln.
- Handlungsoption: Mehrere echte Optionen, Umsetzung, Ressourcen, Schutzbedingungen, Monitoring und Fallback vergleichen. Ohne robuste Präferenz gilt NO_ROBUST_RECOMMENDATION.
- Actual versus WÖk Option: Tatsächliche und vorgeschlagene Option gegen dieselben Referenzen vergleichen.
- Reality Check: Nach Umsetzung Output, Outcome, Beobachtung und Zurechnung trennen.
- Lernschleife: Annahmen revidieren, wenn Falsifikations- oder Recheck-Kriterien eintreten.
Zwei-Ebenen-Registerarchitektur
| Ebene | Leitfrage | Inhalt | Methodische Grenze |
|---|---|---|---|
| WÖk-Masterregister / MasterItems | Was betrachten wir? | Wirkungsobjekte, Empfänger, Zustandsbezüge, Schutz- und Systemdimensionen | MasterItem ist kein Messwert und kein Score. |
| WÖk-Wirkindikatorenregister | Womit beobachten wir reale Zustände? | Indikatoren, Einheiten, Datenfunktionen, Quellen, Beobachtungen und Qualitätsstatus | Indikator ist nicht Wirkung und Directionality ist kein Score. |
Die verbindliche Kette lautet:
MasterItem → StateVariable → Indicator → Observation → Analysis / Reality Check
Die 621 kanonischen WÖk-IDs bleiben bei der Weiterentwicklung von Masterregister v1.4 auf v1.5 erhalten. Neue Architekturfelder und Zuordnungsstatus dürfen offene Fachprüfungen sichtbar machen, aber keine ungeprüften DNS-Mappings, Kausalitätsurteile oder Scores erfinden. Das DNS-Indikatorenset ist ein wichtiger amtlicher Beobachtungsraum und ersetzt nicht die größere WÖk-Wirkungsontologie.
Staatlicher Befund und unabhängiger WÖk-Befund
Bei geeigneten Bundesregelungsvorhaben werden zwei Befundschichten geführt:
- öffentlich belegbarer staatlicher Befund aus GFA, Nachhaltigkeitsdarstellung, DNS-/SDG-Bezug und Dokumentationsstatus;
- unabhängiger WÖk-Befund aus Problem Review, Goal Review, Wirkpfaden, Gegenfaktum, Attribution, Omissions, Policy Coherence, Delivery, Optionsvergleich und Reality Check.
Übereinstimmung ist ein valides Ergebnis. Die WÖk muss nicht zwanghaft zu einem anderen Urteil gelangen. Der Zusatznutzen liegt in zusätzlichen Fragen, expliziten Mechanismen und einer durchgängigen Lernkette, nicht in rhetorischer Abwertung bestehender Institutionen.
Amtliche Primärquellen für diese Ergänzung
- WÖK-Q-9029: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, §§ 43 und 44.
- WÖK-Q-9030: Bundesministerium der Justiz, Nachhaltige Gesetzgebung.
- WÖK-Q-9031: Bundesregierung, Steuerung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
- WÖK-Q-9032: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2025.
- WÖK-Q-9033: Statistisches Bundesamt, Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
- WÖK-Q-9034: E-Gesetzgebung, eGFA und eNAP.
- WÖK-Q-9035: Aktionsplan Nachhaltigkeit 2026, Beteiligungsfassung; nicht als Finalfassung ausgeben.
- WÖK-Q-9036: Deutscher Bundestag, Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen.
- WÖK-Q-9037: E-Gesetzgebung, Arbeitshilfe zur frühen Einbeziehung von Nachhaltigkeitszielen und eNAP.
Redaktions- und Qualitätsregeln ab v1.6
- Keine Behauptung, Deutschland verfüge über keine institutionalisierte Wirkungs-, Folgen- oder Nachhaltigkeitsprüfung.
- Keine Behauptung, die WÖk habe Wirkungsanalyse, Folgenabschätzung, Evaluation oder Indikatoren erfunden.
- Staatliche Institutionen und WÖk-eigene Vorschläge sichtbar trennen.
- DNS-Ziel, DNS-Indikator, Maßnahme, Output, Outcome, Beobachtung und Attribution nicht gleichsetzen.
- Historische Veröffentlichungen nicht still umschreiben; bei materiellem Bedarf Standhinweis, Addendum oder Erratum verwenden.
- Neue Glossarbegriffe über interne Quellenarchiv-Seiten zu amtlichen Primärquellen führen.
- Begriffsleitfaden, Glossar, Quellenarchiv, Masterregister, Wirkindikatorenregister, Akademie und Parlament-Portal müssen denselben Versions- und Methodenstand ausweisen.
1. Zweck, Geltung und Quellenhierarchie
Der Leitfaden hält die Wirkungsökonomie begrifflich zusammen. Er ist kein Marketingtext und kein vollständiges Fachlexikon.
Die Website verfügt inzwischen über eine sehr große semantische Infrastruktur mit Glossar-Hub, Detailseiten, Hover-Erklärungen, Suche, Querverweisen, Methodenkarten, WÖMM- und WÖMS-Begriffen sowie sektoralen Fachbegriffen. Dieser Leitfaden definiert deshalb nicht jeden einzelnen Websitebegriff neu. Er legt die führenden Kernbegriffe, Abgrenzungen, Hierarchien und Redaktionsregeln fest, an denen alle Detailbegriffe ausgerichtet werden.
1.1 Geltungsbereich
- öffentliche Einstiegs- und Vertiefungsseiten auf wirkungsoekonomie.de
- Wirkungsfelder, Portale, Dossiers, Detailkonzepte, Werkstatt und Bibliothek
- Wirkungsradar, öffentlicher Wirkungsraum und politische Kommunikationsanalysen
- Parlament-Portal und weitere politische Wirkungschecks
- Akademie, Lehrgänge, Prüfungen und Lernmaterialien
- Wirkungsinstitut, Forschungs- und Methodenkommunikation
- WÖMM, WÖMS, Scorecards, WÖk-IDs, Kennzahlen, Rechner und Demos
- Social Media, Podcast, Video, Newsletter und externe Präsentationen
- KI-gestützte Ausgaben, Suchantworten und automatisierte Begriffserklärungen.
1.2 Quellenhierarchie
| Ebene | Funktion | Vorrangregel |
|---|---|---|
| Führender Begriffsleitfaden | Kernbegriffe, Abgrenzungen, Sprachregeln und Systemhierarchie | Für neue Inhalte verbindlich. |
| Online-Glossar | Operative Detaildefinitionen, Aliasse, Querverweise und Versionen | Darf konkretisieren, aber nicht widersprechen. |
| WÖMM- und WÖMS-Register | Management- und methodenspezifische Operationalisierung | Gilt für Methodenoutputs, ersetzt aber keine Kerndefinition. |
| WÖk-ID- und Datenregister | Indikatoren, Datenquellen, Einheiten, Benchmarks und Versionen | Gilt für Messobjekte; keine eigenständige normative Wahrheit. |
| Rechts-, Steuer- und Fachmodelle | Kontextspezifische Definitionen in Entwürfen und Dossiers | Nur im ausgewiesenen Modellkontext. Kein automatischer Vorrang vor dem Leitfaden. |
| Historische Publikationen | Dokumentation der Theorieentwicklung | Bleiben zitierfähig; für neue Inhalte ist die aktuelle Version maßgeblich. |
1.3 Konfliktregel
Im Zweifel gilt
Kernbegriff vor Anwendungstext, aktuelle Version vor älterer Fassung, offengelegte Unsicherheit vor Scheingenauigkeit, tatsächliche Zustandsveränderung vor Absicht oder Output und Schutzgrenze vor Durchschnittsscore.
2. Kurzformeln und Grundregeln
2.1 Wichtigste Kurzformel
Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ, neutral oder ambivalent sein. Sie betrifft immer jemanden oder etwas, in einem bestimmten Raum und Zeitraum. Die Wirkungsökonomie ermittelt und bewertet diese Veränderung an einem offengelegten Referenzrahmen und koppelt die Erkenntnis in Entscheidungen zurück.
2.2 Kurzformel für Erstkontakte
Die Wirkungsökonomie fragt nicht nur, was etwas kostet, verspricht oder hervorbringt. Sie fragt, was sich dadurch für Menschen, natürliche Lebensgrundlagen und Demokratie tatsächlich verändert - und was aus diesem Wissen für die nächste Entscheidung folgen muss.
2.3 Zielgröße
Ziel der Wirkungsökonomie ist positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie - ohne schwere Schäden zu verdecken, zu verlagern oder auf kommende Generationen abzuwälzen.
2.4 Verbindliche Grundregeln
- Wirkung ist neutral. Das Wort bezeichnet zunächst Zustandsveränderung, nicht automatisch Verbesserung.
- Wirkung ist relational. Es muss benannt werden, wer oder was betroffen ist, in welchem Wirkungsraum und in welchem Zeitraum.
- Wirkungspotenzial ist Möglichkeit, nicht eingetretene Wirkung.
- Wirkungsrisiko ist Möglichkeit negativer Wirkung, nicht bereits eingetretener Schaden.
- Ein Wirkmechanismus ist eine begründete Kausalhypothese, kein Kausalbeweis.
- Output ist eine Leistung oder ein unmittelbares Ergebnis, aber noch keine Wirkung.
- Wirkungsfeststellung und Wirkungsbewertung sind getrennte Schritte: Zuerst wird beschrieben, was sich verändert; danach wird die Veränderung eingeordnet.
- Positive Bewertung braucht einen offengelegten Referenzrahmen.
- Neutral bedeutet nicht unklar. Fehlende Evidenz wird als offen oder nicht ausreichend bewertbar markiert.
- Netto-Wirkung ist keine einfache Addition. Verteilung, Zeit, Datenqualität, Nebenfolgen und Wirkungsgrenzen zählen mit.
- Transformationswirkung ist nicht automatisch positiv. Auch destruktive Veränderungen können Systemlogiken verändern und müssen bewertet werden.
- Reporting beschreibt. Wirkungsrückkopplung verändert Entscheidungen oder Anreize.
- Keine Personenbewertung: Bewertet werden Handlungen, Entscheidungen, Produkte, Strukturen, Systeme und ihre Folgen, nicht der Wert eines Menschen.
- Keine Methode erzeugt Wahrheit. Methoden strukturieren Fragen, Annahmen, Daten und Entscheidungen; sie ersetzen weder Evidenz noch demokratische Legitimation.
3. System- und Begriffshierarchie
Die WÖk ist weder eine einzelne Methode noch eine Wirkungstreppe. Sie ist ein eigenständiges Ordnungs- und Steuerungsmodell mit wissenschaftlichem Bezugsrahmen, Managementmodell, Methodensystem und Werkzeugen.

| Ebene | Verbindliche Einordnung |
|---|---|
| Wirkungswissenschaften | Von der Wirkungsökonomie vorgeschlagener inter- und transdisziplinärer Bezugsrahmen, der untersucht, wie Zustände entstehen, verändert, stabilisiert und rückgekoppelt werden. Bis zu einer breiteren institutionellen Etablierung als konzeptioneller Rahmen kennzeichnen. |
| Wirkungsforschung | Empirische, theoretische, evaluative und systemische Untersuchung von Wirkungen, Wirkungspotenzialen, Mechanismen, Nebenfolgen und Transformationsbeiträgen. Sie ist keine Erfindung der WÖk, sondern eine wissenschaftliche Anschlusslinie. |
| Wirkungsökonomie | Eigenständiges Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerungsmodell. Es macht Wirkung zum Maßstab und führt bewertete Wirkung in Preise, Steuern, Kapital, Recht, Management, Beschaffung, Medien und politische Entscheidungen zurück. |
| WÖk-Wirkungsarchitektur | Operatives Gesamtsystem aus Daten, Regeln, Institutionen, Schutzlinien, Anreizen, Governance, Prüfung, Rückkopplung und Lernen. |
| WÖMM | Wirkungsökonomisches Managementmodell. Es ordnet Organisationen als lernende Wirkungssysteme und beschreibt Führungs-, Entscheidungs-, Governance- und Reifegradlogiken. |
| WÖMS | Wirkungsökonomisches Methodensystem. Es operationalisiert WÖMM und WÖk mit versionierten Methoden, Qualitätsregeln, Schutzlinien und definierten Outputs. |
| Werkzeuge und Kennzahlen | Zum Beispiel WÖk-ID, Scorecard, NWI, IOI, T-SROI, Register, Datenräume, Rechner und Demos. Sie beantworten begrenzte Fragen und sind keine Gesamtarchitektur. |
| Externe Anschlussmethoden | Zum Beispiel IOOI, Results Chain, Theory of Change, Impact Frontiers, SROI, Evaluation, LCA oder doppelte Wesentlichkeit. Sie werden genutzt, wenn sie eine Teilfrage fachlich gut beantworten. |
Keine Überlegenheitsleiter
Die Hierarchie beschreibt Gegenstände und Funktionen, keine pauschale Rangordnung wissenschaftlicher Qualität. Eine Teilmethode kann für ihre konkrete Frage hervorragend geeignet sein. Sie wird nur nicht mit der Gesamtarchitektur verwechselt.
4. Referenzrahmen: SDGs, Agenda 2030, SDG+ und Mensch - Planet - Demokratie
4.1 Vier getrennte Ebenen
| Ebene | Funktion | Redaktionelle Regel |
|---|---|---|
| Agenda 2030 und SDGs | 2015 von den 193 UN-Mitgliedstaaten verabschiedeter, politischer und nicht rechtsverbindlicher Ziel- und Bezugsrahmen mit sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und institutionellen Zielen. | Nicht als vollständige Messmethode, Rechtsnorm oder Weltregierung darstellen. |
| SDG+ | Transparente Erweiterung der WÖk, die Demokratie, Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und digitale Selbstbestimmung ausdrücklicher operationalisiert. | Immer sagen: keine offizielle UN-Kategorie. |
| Mensch - Planet - Demokratie | Strukturierende und kommunikative WÖk-Perspektive auf ein gekoppeltes System. | Nicht als drei beliebig addierbare Säulen behandeln. |
| Recht, Grundrechte und Kontextnormen | Je nach Anwendung zusätzlich geltende Grundrechte, Verfassungsziele, Fachrecht, Staatsziele, nationale Strategien und technische Standards. | Als eigene Ebene benennen; nicht stillschweigend in SDG+ auflösen. |
4.2 Präzisierung zu SDG+
Die Agenda 2030 enthält bereits Frieden, Gerechtigkeit, starke Institutionen, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und inklusive Gesellschaften. SDG+ behauptet deshalb nicht, Demokratie komme bei den Vereinten Nationen überhaupt nicht vor. Die WÖk macht vielmehr bestimmte Voraussetzungen moderner demokratischer Korrekturfähigkeit ausdrücklicher, differenzierter und für ihre Wirkungsarchitektur operationalisierbar.
4.3 Positive und negative Bewertung
Positive Wirkung liegt vor, wenn eine festgestellte Zustandsveränderung die im Referenzrahmen ausgewiesenen Schutzgüter und Ziele stärkt. Negative Wirkung liegt vor, wenn eine festgestellte Zustandsveränderung diese schwächt, blockiert oder zerstört. Bei widersprüchlichen Richtungen wird ambivalent bewertet. Ex ante ist dagegen von positivem oder negativem Wirkungspotenzial beziehungsweise von einer modellierten Wirkungsbewertung zu sprechen. Bei unzureichender Evidenz bleibt die Bewertung offen.
4.4 Demokratie als Wirkungsraum und Schutzbedingung
Demokratie ist nicht nur eine dritte Säule neben Mensch und Planet. Sie ist zugleich Schutzgut, Korrekturraum und Bedingung dafür, dass Fehler erkannt, Interessen ausgehandelt und ökologische oder soziale Fehlentwicklungen korrigiert werden können. Dazu gehören insbesondere Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Machtbegrenzung, Transparenz, Quellenklarheit, Medienqualität, Teilhabe, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen und digitale Selbstbestimmung.
Keine private Moral
Die WÖk legt ihren Maßstab offen. Sie ersetzt demokratische Entscheidung nicht durch eine versteckte Kennzahl. Empirische Beschreibung, normative Einordnung, Recht und politische Legitimation bleiben unterscheidbar.
5. Die vollständige WÖk-Wirkungsarchitektur
Die WÖk beginnt vor der Wirkung, prüft eingetretene Veränderungen, trennt Evidenz von Bewertung, schützt rote Linien und endet nicht beim Bericht, sondern bei Rückkopplung und Lernen.

5.1 Modul A - Vorwirkung analysieren
Vorwirkung bezeichnet hier keinen bereits eingetretenen Effekt, sondern den analytischen Raum vor der Wirkung. Untersucht werden Auslöser, Wirkungspotenziale, Wirkungsrisiken, Wirkmechanismen, Bedingungen und plausible Entwicklungspfade.
- Auslöser: Was stößt Veränderung an - Handlung, Unterlassen, Preis, Gesetz, Produkt, Technologie, Narrativ oder Kapitalfluss?
- Wirkungspotenzial: Welche Zustandsveränderung ist unter bestimmten Bedingungen möglich?
- Wirkungsrisiko: Welche negative oder destabilisierende Veränderung ist möglich?
- Wirkmechanismus: Warum sollte der Auslöser eine bestimmte Veränderung hervorrufen?
- Bedingungen und Annahmen: Was muss gelten, damit der Mechanismus funktioniert?
5.2 Modul B - Wirkung ermitteln
Wirkungsermittlung sammelt und ordnet Informationen darüber, was umgesetzt wurde, wer oder was betroffen ist, welche Zustände sich verändern und in welchem Raum und Zeitraum die Veränderung auftritt. Sie kann qualitative und quantitative Methoden kombinieren.
- Umsetzung und Prozess: Was wurde tatsächlich getan?
- Unmittelbare Leistung oder Output: Was wurde bereitgestellt, gebaut, geregelt oder erreicht?
- Wirkungsempfänger und Wirkungsräume: Wen oder was betrifft die Veränderung?
- Zustandsveränderung: Was ist im Vergleich zur Ausgangslage tatsächlich anders?
- Reichweite, Intensität, Dauer und Verteilung: Wie groß, wie lang und für wen?
5.3 Modul C - Evidenz und Zurechnung prüfen
Eine beobachtete Veränderung beweist noch nicht, dass ein bestimmter Auslöser sie verursacht hat. Deshalb werden Datenqualität, Baseline, Gegenfaktum, Vergleichsfälle, Zusätzlichkeit, alternative Erklärungen und Zurechnung gesondert geprüft.
- Wirkungsfeststellung: Ist die Zustandsveränderung eingetreten?
- Wirkungsnachweis: Wie belastbar ist diese Feststellung?
- Zurechnung oder Beitrag: Welchen Anteil oder Beitrag kann der Auslöser plausibel beanspruchen?
- Unsicherheit: Was bleibt offen, strittig, modellabhängig oder nicht beobachtbar?
- Versionierung: Welche Annahmen oder Daten können die Einordnung später ändern?
5.4 Modul D - Wirkung bewerten
Wirkungsbewertung ordnet eine eingetretene oder ausdrücklich modellierte Zustandsveränderung am offengelegten Referenzrahmen ein. Bewertung folgt nicht automatisch aus einer Messzahl. Sie berücksichtigt Betroffene, Verteilung, Zeitraum, Systemebene und Kontext.
5.5 Modul E - Schutz und Systemprüfung
Eine isoliert positive Einzelwirkung kann durch Nebenwirkungen, Verlagerung, Rebound, Wechselwirkungen oder die Verletzung einer Wirkungsgrenze begrenzt werden. Deshalb werden Netto-Wirkung, Nichtkompensation, Systemresilienz und Transformationswirkung gesondert geprüft.
5.6 Modul F - Rückkopplung, Lenkung und Lernen
Erkannte und bewertete Wirkung wird in die nächste Entscheidung zurückgeführt. Erst diese Rückkopplung macht aus Wirkungstransparenz eine Steuerungsarchitektur. Lenkung bezeichnet die bewusste Veränderung von Anreizen, Regeln oder Entscheidungen auf Grundlage dieser Erkenntnis.
5.7 Drei Darstellungsformen
| Darstellung | Wann verwenden | Grenze |
|---|---|---|
| Wirkungspfad | Wenn ein plausibler oder beobachteter Weg von Auslösern zu Zustandsveränderungen und Rückkopplungen nachvollzogen wird. | Kein Kausalbeweis und keine Prognosegarantie. |
| Wirkungsnetz | Wenn mehrere Rückkopplungen, Empfänger, Systeme, Nebenfolgen und gegenseitige Einflüsse zusammenwirken. | Nicht auf eine lineare Kette reduzieren. |
| Wirkungszyklus / Wirkungsrad | Wenn Lernen, Rückkopplung und der neue Systemzustand als Ausgangslage der nächsten Entscheidung gezeigt werden. | Visualisierung und Denkmodell, nicht selbst Evidenz. |
Verbindlicher Satz
Ein WÖk-Wirkungspfad kann einen IOOI-kompatiblen Abschnitt enthalten. Er ist aber nicht durch IOOI definiert und reicht je nach Gegenstand von der Vorwirkung bis zur Rückkopplung.
6. Evidenz, Unsicherheit und Zurechnung
6.1 Richtung und Sicherheit getrennt ausweisen
| Dimension | Zulässige Kategorien |
|---|---|
| Wirkungsrichtung | positiv · negativ · neutral · ambivalent · offen |
| Evidenzsicherheit | hoch · mittel · gering · nicht bewertbar |
| Zurechnung | direkt zurechenbar · plausibler Beitrag · systemische Mitwirkung · derzeit unklar |
| Datenstatus | gemessen · beobachtet · modelliert · geschätzt · aus Sekundärquelle · fehlend |
| Zeitstatus | kurzfristig · mittelfristig · langfristig · noch nicht beobachtbar |
6.2 Neutral ist nicht offen
Neutral bedeutet, dass keine relevante positive oder negative Zustandsveränderung festgestellt wurde oder eine festgestellte Veränderung im Referenzrahmen neutral eingeordnet wird. Offen bedeutet, dass Daten, Vergleichsmaßstab, Systemgrenze oder Evidenz nicht ausreichen. Eine offene Bewertung darf nicht als Nullwert oder neutraler Wert in eine Gesamtrechnung eingehen, ohne diese Unsicherheit sichtbar zu machen.
6.3 Ex ante und ex post
| Zeitpunkt | Zulässige Sprache | Nicht zulässig |
|---|---|---|
| Ex ante | Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus, Szenario, modellierte Wirkungsbewertung, erwartete Folgen unter Annahmen | eingetretene Wirkung behaupten; Zukunft als erwiesen darstellen |
| Während der Umsetzung | Monitoring, Prozessdaten, Output, Frühindikatoren, erste beobachtete Veränderungen | Output mit Wirkung gleichsetzen |
| Ex post | Wirkungsfeststellung, Wirkungsnachweis, Zurechnung, Beitrag, Evaluation, beobachtete Nebenfolgen | jede zeitliche Korrelation als Kausalität darstellen |
6.4 Zurechnung ohne Scheingenauigkeit
In komplexen Systemen wirken mehrere Auslöser zusammen. Die WÖk verlangt daher keine künstliche Prozentgenauigkeit. Zurechnung wird nur so präzise formuliert, wie Design, Daten, Einfluss und Systemkomplexität es tragen.
- Direkte Zurechnung: Ein belastbares Design oder ein klarer Mechanismus trägt die kausale Aussage.
- Plausibler Beitrag: Die Maßnahme hat wahrscheinlich beigetragen; alternative Einflüsse bleiben relevant.
- Systemische Mitwirkung: Die Veränderung entsteht aus dem Zusammenspiel mehrerer Akteure, Regeln und Rückkopplungen.
- Derzeit unklar: Daten oder Vergleichsmöglichkeiten reichen nicht für eine belastbare Zurechnung.
6.5 Evidenzstatus für öffentliche Seiten
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Amtlicher Fakt | Parlamentarischer, rechtlicher oder administrativer Sachverhalt durch Originalquelle belegt. |
| Empirisch gut belegt | Mehrere belastbare Datenquellen oder Forschungsergebnisse stützen die Aussage. |
| Plausibler Wirkpfad | Mechanismus ist fachlich begründet, aber die konkrete Wirkung noch nicht nachgewiesen. |
| Modellannahme | Für Szenario oder Berechnung transparent gesetzte Annahme. |
| Offen | Derzeit nicht ausreichend belegt oder nicht bewertbar. |
7. IOOI und andere Anschlussmethoden
IOOI ist eine etablierte Results-Chain-Methode für eine klar begrenzte Fragestellung. Die WÖk bearbeitet einen anderen und deutlich weiter gefassten Gegenstand: die gesamte Wirkungs- und Steuerungsarchitektur von Vorwirkung über Evidenz und Bewertung bis zu Schutz, Rückkopplung und Lernen. Das ist keine Abwertung von IOOI, sondern eine Gegenstandsabgrenzung.
7.1 Korrekte Definition von IOOI
IOOI steht für Input, Output, Outcome und Impact. Es ist eine verbreitete Results-Chain-Logik zur Darstellung des Weges von eingesetzten Ressourcen über unmittelbare Leistungen zu Veränderungen und weiterreichenden Wirkungen. Aktivitäten können zwischen Input und Output als zusätzliche Prozessstufe dargestellt werden; sie sind jedoch kein Buchstabe des Akronyms.
| IOOI-Ebene | Leitfrage | WÖk-Abgrenzung |
|---|---|---|
| Input | Welche Ressourcen werden eingesetzt? | Ressourcen sind noch keine Leistung und keine Wirkung. |
| Aktivität - optional ergänzt | Was wird getan? | Prozessstufe, aber nicht Bestandteil des Akronyms IOOI. |
| Output | Welche unmittelbare Leistung oder welches Produkt entsteht? | Output ist noch keine Zustandsveränderung. |
| Outcome | Welche Veränderung tritt bei Betroffenen oder in einem System ein? | Kann eine Wirkungsebene sein; braucht Baseline, Kontext, Zeitraum und Evidenz. |
| Impact | Welche weiterreichende, langfristige oder systemische Veränderung entsteht? | Definition ist quellenabhängig; braucht besonders sorgfältige Systemgrenzen, Zurechnung und Evidenz. |
7.2 Stellung innerhalb der WÖk
Verbindliche Einordnung
IOOI ist eine externe, optionale Anschlussmethode. Es kann innerhalb der Wirkungsermittlung einen begrenzten Teil eines Wirkungspfads strukturieren. Es ist weder Ursprung, Grundmodell noch Pflichtbestandteil der Wirkungsökonomie.
| Frage | IOOI | Wirkungsökonomie |
|---|---|---|
| Gegenstand | Linearer Ergebnisweg von Ressourcen zu Veränderungen | Gesamte Wirkungs- und Steuerungsarchitektur |
| Beginn | Input | Bereits bei Auslöser, Potenzial, Risiko und Wirkmechanismus |
| Evidenz | Kann durch Indikatoren ergänzt werden | Eigener Prüfbereich für Baseline, Gegenfaktum, Datenqualität, Zurechnung und Unsicherheit |
| Bewertung | Kein einheitlicher normativer Referenzrahmen im Akronym | Offengelegter Referenzrahmen aus Agenda 2030, SDGs, SDG+ und kontextspezifischem Recht |
| Schutzregeln | Nicht im Akronym angelegt | Wirkungsgrenzen, Nichtkompensation und Reverse Merit Order |
| Systemtiefe | Grundsätzlich als Kette darstellbar | Pfade, Netze, Rückkopplungen, Resilienz und Transformationswirkung |
| Folge | Kann Planung und Evaluation unterstützen | Rückkopplung in Preise, Steuern, Kapital, Management, Recht, Beschaffung und Politik |
7.3 Zulässige und zu vermeidende Formulierungen
| Zu vermeiden | Verbindlich besser |
|---|---|
| Die WÖk erweitert IOOI. | Die WÖk ist eine eigenständige Architektur und kann IOOI für eine Teilfrage der Wirkungsermittlung nutzen. |
| IOOI ist der Wirkpfad der WÖk. | Ein WÖk-Wirkungspfad kann einen IOOI-kompatiblen Abschnitt enthalten. |
| IOOI steht für Input, Aktivität, Output, Outcome und Impact. | IOOI steht für Input, Output, Outcome und Impact; Aktivität kann als zusätzliche Prozessstufe ergänzt werden. |
| Die WÖk beginnt mit Input. | Die WÖk beginnt bereits bei Auslöser, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko und Wirkmechanismus. |
7.4 Andere Anschlussmethoden
| Methode / Rahmen | Nützliche Teilfrage | WÖk-Einordnung |
|---|---|---|
| Attributionsforschung / Attribution | Welche Ursachen, Beiträge und Verantwortlichkeiten lassen sich einer Veränderung zurechnen? | Wissenschaftliche Anschlusslinie für Kausalität und Zurechnung; ersetzt weder Wirkungsbewertung noch den Referenzrahmen. |
| Theory of Change | Welche Annahmen und kausalen Zusammenhänge sollen eine Veränderung erklären? | Anschlussmethode für Wirkmechanismen und Wirkungspfade; kein Ersatz für Referenzrahmen, Schutzregeln und Rückkopplung. |
| Impact Frontiers - Five Dimensions | Was, wer, wie viel, Beitrag und Risiko? | Wichtige Prüfdimensionen für Wirkungsermittlung und -zurechnung. |
| OECD-DAC Evaluation | Relevanz, Kohärenz, Effektivität, Effizienz, Impact und Nachhaltigkeit | Evaluationserfahrung und Begriffsanschluss; nicht identisch mit WÖk-Netto-Wirkung. |
| SROI | Monetarisierte soziale Wertbeiträge | Nützlich für ausgewählte Bewertungsfragen; Monetarisierung darf Wirkungsgrenzen nicht auflösen. |
| ESG, CSRD, ESRS, GRI | Daten-, Risiko- und Berichtsstrukturen | Daten- und Anschlussinfrastruktur; Reporting ist noch keine Rückkopplung. |
| LCA und Produktstandards | Lebenszyklusbezogene Umweltwirkungen | Wichtige Teilmethoden für Produkt- und Lieferkettenwirkung. |
7.5 IOOI und IOI nicht verwechseln
IOOI bezeichnet eine Results Chain. IOI bezeichnet in der Wirkungsökonomie Impact of Investment, also eine investitionsbezogene Wirkungskennzahl. Beide Abkürzungen gehören in unterschiedliche Begriffsfamilien und müssen in Suche, Glossar, Akademie und Metadaten eindeutig getrennt werden.
8. Nachhaltigkeit, Resilienz und Wirkungsresilienz
8.1 Führende Definitionen
| Begriff | Führende Definition |
|---|---|
| Resilienz | Wertneutrale Fähigkeit eines klar abgegrenzten Systems, Störungen aufzunehmen, auf sie zu reagieren oder sich neu zu organisieren, dabei wesentliche Funktionen, Identität und Struktur zu erhalten oder wiederherzustellen und Anpassungs-, Lern- und Transformationsfähigkeit zu bewahren. |
| Systemresilienz | Diese Fähigkeit auf Ebene eines gekoppelten Systems. Jede Anwendung benennt Systemgrenze, Störung, Betroffene und zu erhaltende Funktionen. |
| Wirkungsresilienz | Lernfähige, normativ an Mensch, Planet und Demokratie gebundene Systemresilienz. Sie schützt und regeneriert tragfähige Funktionen, erkennt Risiken, lernt, passt sich an und transformiert untragbare Strukturen, ohne Schäden räumlich, sozial oder zeitlich zu externalisieren. |
| Nachhaltigkeit | Langfristig gesicherte Wirkungsresilienz des gekoppelten Systems Mensch - Planet - Demokratie innerhalb tragfähiger und nicht beliebig kompensierbarer Grenzen. |
| Regimeresilienz | Beständigkeit eines bestehenden Regimes oder Lock-ins. Sie kann auch bei fossilen, autoritären oder anderweitig schädlichen Zuständen hoch sein und ist daher nicht automatisch Nachhaltigkeit. |
8.2 Acht Analysebausteine von Resilienz und Systementwicklung
| Bereich | Bausteine | Bedeutung |
|---|---|---|
| Stabilitätslandschaft | Latitude, Resistance, Precariousness, Panarchy | Zustandsraum bis zur Schwelle, Veränderungsbarriere, Nähe und Bewegungsrichtung zur Schwelle sowie Einflüsse anderer Ebenen. |
| Dynamische Antwort | Rückstellfähigkeit, Dämpfungsfähigkeit | Wiederherstellung nach Störung sowie Begrenzung von Überschwingen, Kaskaden und Sekundärschäden. |
| Systementwicklung | Anpassungsfähigkeit, Transformationsfähigkeit | Veränderung innerhalb eines bestehenden tragfähigen Raums oder Aufbau eines neuen tragfähigen Attraktionsraums. |
Die acht Bausteine sind ein Analysemodell, keine additive Punkteliste. Rückstellung ist nicht dasselbe wie Resistance. Dämpfung ist nicht dasselbe wie Rückstellung. Eine negative Rückkopplung kann in der Systemtheorie stabilisieren und darf nicht mit negativer Wirkung verwechselt werden.
8.3 Redaktionelle Mindestfragen
- Resilienz wovon?
- Gegenüber welcher Störung?
- Für wen und auf wessen Kosten?
- Welche Funktionen sollen erhalten oder wiederhergestellt werden?
- Ist der bestehende Zustand überhaupt erwünscht?
- Welche Schäden werden verlagert oder externalisiert?
- Reicht Anpassung oder ist Transformation erforderlich?
9. Begriffsgovernance für Website, Glossar und Daten
Der Leitfaden führt wenige zentrale Begriffe. Das Online-Glossar trägt die Breite. Methodenregister und Datenregister tragen die operative Tiefe.
9.1 Begriffsklassen
| Klasse | Funktion | Beispiele |
|---|---|---|
| WÖk-Kernbegriffe | Definieren Identität und tragende Logik. Nur zentral ändern. | Wirkungsökonomie, Wirkung, Mensch - Planet - Demokratie, positive Netto-Wirkung, Wirkungsarchitektur |
| WÖk-Präzisierungsbegriffe | Schärfen bestehende Fachbegriffe für die WÖk. | Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkungsresilienz, Wirkungszurechnung |
| WÖk-Prägungsbegriffe | Eigenständige Benennungen der WÖk. | Wirkungsblindheit, Wirkungswahrheit, WÖk-ID, Reverse Merit Order |
| Methodenbegriffe | Beschreiben eine prüfbare Vorgehensweise oder ein methodisches Artefakt. | Wirkungspfad, Evidenzregister, WÖMS-Methodenkarte |
| Instrumente und Kennzahlen | Operative Werkzeuge und Verdichtungen. | Scorecard, NWI, IOI, T-SROI, FinalScore |
| Anschlussbegriffe | Externe Begriffe und Standards mit klarer Quellenbedeutung. | IOOI, Theory of Change, Impact, ESG, CSRD, LCA |
| Anwendungsbegriffe | Sektor- oder kontextspezifische WÖk-Übertragung. | Wirkungshaushalt, Wirkungssteuer, Wirkungsvermietung |
| Historische Begriffe | Frühere Entwicklungsstände oder archivierte Benennungen. | Ältere Versionen und überholte Definitionen; mit Versionshinweis erhalten. |
9.2 Ein Begriff - eine führende Definition
- Jeder Kernbegriff besitzt genau eine führende Kurzdefinition und eine führende Langdefinition.
- Aliasse und Synonyme verweisen auf denselben Begriffsdatensatz; sie erzeugen keine zweite Wahrheit.
- Detailseiten dürfen Beispiele, Methoden und Fachkontext ergänzen, aber nicht die Kernbedeutung umkehren.
- Acronyme werden einmal ausgeschrieben und in einem zentralen Abkürzungsregister gepflegt.
- Version, Status, Quelle, Eigentümer:in, Änderungsgrund und Geltungsbereich werden pro Kernbegriff dokumentiert.
- Veraltete Definitionen werden als deprecated beziehungsweise historisch markiert, nicht stillschweigend parallel weitergeführt.
- Zahlen zu Methoden, Canvas, Begriffen oder Modulen sind versionsabhängig und gehören nicht in zeitlose Begriffsdefinitionen.
9.3 Semantische Ebenen der Website
| Ebene | Aufgabe |
|---|---|
| Führender Leitfaden | Kernbedeutung, Hierarchie, Abgrenzung und Redaktionsregeln |
| Glossar-Hub | Suchen, filtern, entdecken und Begriffswelten erschließen |
| Begriffsdetailseite | Langdefinition, Abgrenzung, Beispiele, Mess- und Steuerungsbezug, Quellen und Version |
| Hover / Tooltip | Kurze, verständliche Mini-Definition ohne neue Nuance |
| Suche und KI | Synonyme, Aliasse, Kontext und Antwortlogik auf Basis derselben Quelle |
| WÖMM / WÖMS | Management- und Methodenspezifik |
| WÖk-ID / Datenregister | Mess- und Datenobjekte |
Begriffsdisziplin
Nicht jede gute Formulierung braucht einen neuen WÖk-Begriff. Neue Begriffe werden nur angelegt, wenn sie eine echte Unterscheidung tragen, dauerhaft gebraucht werden und nicht bereits durch einen etablierten Anschlussbegriff abgedeckt sind.
10. Verbindliche Definitionen
Die folgenden Definitionen sind für neue Inhalte führend. Die Kurzdefinition eignet sich für Einstieg und Hover; die Langdefinition legt Abgrenzung und Verwendung fest.
10.1 Grundbegriffe und Wirkungszustände
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungsökonomie | Eigenständiges Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerungsmodell, das tatsächliche Zustandsveränderungen für Mensch, Planet und Demokratie sichtbar macht, am offengelegten Referenzrahmen bewertet und in Entscheidungen, Anreize und Institutionen zurückkoppelt. Markt, Staat, Kapital, Eigentum und Wettbewerb werden nicht abgeschafft, sondern wirkungsbezogen neu geordnet. |
| Wirkung statt Kapital | Leitformel für den Wechsel des gesellschaftlichen Kompasses. Kapital bleibt Werkzeug, wird aber nicht mit Richtung, Wert oder Wohlstand gleichgesetzt. |
| Mensch - Planet - Demokratie | Gekoppelter normativer und systemischer Bezugsraum der WÖk. Die drei Dimensionen sind gegenseitig abhängig und nicht beliebig addierbar. |
| Wirkung | Tatsächliche Veränderung eines Zustands bei jemandem oder etwas, in Raum und Zeit und relativ zu einer Ausgangslage. Wirkung ist zunächst neutral; ihre Richtung entsteht erst durch Bewertung. |
| Positive Wirkung | Festgestellte Zustandsveränderung, die den offengelegten Referenzrahmen stärkt. Ex ante ist von positivem Wirkungspotenzial oder einer positiven modellierten Wirkungsbewertung zu sprechen, nicht von eingetretener positiver Wirkung. |
| Negative Wirkung | Festgestellte Zustandsveränderung, die Schutzgüter oder Ziele des Referenzrahmens schwächt, blockiert oder zerstört. Ex ante ist von Wirkungsrisiko, negativem Wirkungspotenzial oder einer negativen modellierten Wirkungsbewertung zu sprechen. |
| Neutrale Wirkung | Keine relevante positive oder negative Zustandsveränderung wurde festgestellt oder die Veränderung wird im Referenzrahmen neutral eingeordnet. Nicht mit fehlenden Daten verwechseln. |
| Ambivalente Wirkung | Zustandsveränderung mit gleichzeitig positiven und negativen Richtungen, unterschiedlichen Empfängern oder Zeitwirkungen. Sie darf nicht vorschnell zu einem Einzelscore verdichtet werden. |
| Offene Wirkungseinordnung | Daten, Systemgrenze, Vergleichsmaßstab oder Evidenz reichen nicht für eine belastbare Richtungsentscheidung. Offen ist kein Nullwert. |
| Wirkungsempfänger | Menschen, Gruppen, Lebewesen, Ökosysteme, Institutionen, Märkte, Demokratien oder künftige Generationen, deren Zustand verändert wird. |
| Wirkungsträger | Handlungen, Produkte, Dienstleistungen, Organisationen, Infrastrukturen, Institutionen, Technologien, Kapitalflüsse, Medieninhalte oder Entscheidungen, über die Wirkung ausgelöst oder weitergegeben wird. |
| Wirkungsraum | Sachlicher, räumlicher, sozialer, zeitlicher oder institutioneller Zusammenhang, in dem Wirkung entsteht. Wirkung wird nie vollständig aus dem isolierten Objekt verstanden. |
| Wirkungsfeld | Thematischer Bereich, in dem Wirkung erfasst oder bewertet wird, zum Beispiel Gesundheit, Klima, Arbeit, Medienqualität oder Rechtsstaatlichkeit. |
| Wirkungsordnung | Analytische Tiefe einer Wirkung: erste Ordnung direkt, zweite Ordnung indirekt, dritte Ordnung verändert Regeln, Anreize, Routinen oder künftige Entscheidungsstrukturen. |
| Wirkungszeit | Zeitpunkt, Verzögerung, Dauer und Generationenbezug einer Wirkung. Kurzfristiger Nutzen und langfristiger Schaden müssen getrennt sichtbar bleiben. |
10.2 Vor der Wirkung
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Auslöser | Handlung, Unterlassen, Produkt, Gesetz, Preis, Narrativ, Technologie, Kapitalfluss, Ereignis oder Struktur, die Veränderung anstoßen kann. |
| Handlung | Gezielter oder faktischer Eingriff in einen Zustand oder Möglichkeitsraum. Die Absicht sagt noch nichts über die tatsächliche Wirkung. |
| Unterlassen | Wirkungsrelevantes Nicht-Handeln, wenn Handeln möglich, erwartbar oder verantwortlich gewesen wäre und das Ausbleiben Zustände verändert oder Risiken erhöht. |
| Wirkstoff | Ausschließlich didaktische Analogie für einen Auslöser mit Wirkungspotenzial. Möglichst als „gesellschaftlicher Wirkstoff - als Analogie“ kennzeichnen; keine naturwissenschaftliche Substanz und keine automatische Wirkung. |
| Wirkungspotenzial | Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen positive, negative, neutrale oder ambivalente Wirkung entsteht. Wirkungspotenzial ist noch keine eingetretene Wirkung. |
| Wirkungschance | Teilmenge des Wirkungspotenzials, bei der eine positive oder schützende Zustandsveränderung möglich ist. Nicht als Garantie verwenden. |
| Wirkungsrisiko | Möglichkeit negativer, unerwünschter oder systemisch destabilisierender Wirkung. Risiko umfasst mindestens mögliche Schadensrichtung, Eintrittsunsicherheit und Tragweite. |
| Wirkmechanismus | Begründete Annahme darüber, wie und unter welchen Bedingungen ein Auslöser eine Zustandsveränderung hervorrufen kann. Ein Mechanismus ist kein Wirkungsnachweis. |
| Wirkungshypothese | Explizit prüfbare Aussage über einen erwarteten Wirkmechanismus oder eine erwartete Veränderung. Sie nennt Bedingungen, Empfänger, Zeitraum und mögliche Gegenbelege. |
| Folgencheck | Vorgelagerte, strukturierte Prüfung möglicher Folgen, Wirkungspotenziale, Risiken, Nebenwirkungen und Datenbedarfe. Er ist kein Ex-post-Wirkungsnachweis. |
10.3 Pfade, Netze und öffentliche Resonanz
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungspfad / Wirkpfad | Versionierte und evidenzsensible Darstellung, wie aus einem Auslöser über Mechanismen, Bedingungen und mögliche oder beobachtete Zustandsveränderungen weitere Folgen und Rückkopplungen entstehen können. Kann einen IOOI-kompatiblen Abschnitt enthalten; ist kein Kausalbeweis. |
| Wirkungskette | Bewusst linearisierte Abfolge von Auslösern, Leistungen und Veränderungen. Nur verwenden, wenn die Vereinfachung sachlich vertretbar ist; bei komplexen Zusammenhängen besser Wirkungspfad oder Wirkungsnetz. |
| Wirkungsnetz | Darstellung mehrerer verbundener Wirkungen, Empfänger, Mechanismen, Nebenfolgen, Wechselwirkungen, Rückkopplungen und Systemebenen. |
| Wirkungskreislauf | Wiederkehrender Prozess aus Auslöser, Veränderung, Bewertung, Rückkopplung, neuer Entscheidung und Lernen. |
| WÖk-Wirkungsrad | Didaktisches Kreis- und Systemmodell der WÖk, das den lernenden Zusammenhang von Vorwirkung, Zustandsveränderung, Bewertung, Lenkung, Rückkopplung und neuem Systemzustand visualisiert. Es ist keine eigenständige Evidenzmethode. |
| Wirkungsradar | WÖk-Orientierungs- und Analyseinstrument, das Wirkungsfelder, Wirkungspotenziale, Risiken, blinde Flecken, Wirkungspfade und Wissensstände sichtbar macht. Auf der Website bezeichnet es insbesondere das Portal für Fakten, Narrative und öffentliche Wirkungspfade. Nicht als generischen Namen für ein Spinnennetzdiagramm verwenden. |
| Wirkungsprofil im Radardiagramm | Grafische Spinnennetzdarstellung mehrerer Wirkungsfelder oder Potenziale. Ein größerer Ausschlag bedeutet stärkere Ausprägung, nicht automatisch bessere Wirkung. |
| Resonanzraum | Sozialer, medialer, kultureller oder emotionaler Raum, in dem Sprache, Bilder, Narrative oder Ereignisse Anschlussfähigkeit erzeugen. |
| Resonanzprofil | Muster der aktivierten emotionalen, sozialen und demokratischen Resonanzen. Es ist keine Personenpsychologie und kein Wirkungsnachweis. |
| Resonanzrisiko | Gefahr, dass Sprache, Bilder, Frames oder Plattformlogiken schädliche Resonanzräume verstärken. |
| Narrativ | Sinn- und Deutungsmuster, das Ereignisse verbindet und Handlungswahrscheinlichkeiten beeinflussen kann. Narrativanalyse untersucht Potenziale und Mechanismen, nicht automatisch eingetretene Individualwirkung. |
| Frame | Sprachlicher oder visueller Deutungsrahmen, der Aufmerksamkeit, Kategorien und Interpretation strukturiert. Ein Frame ist ein möglicher Auslöser, nicht die Wirkung selbst. |
10.4 Ermittlung, Evidenz und Zurechnung
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungsanalyse | Strukturierte Untersuchung tatsächlicher Wirkungen oder - ex ante - von Potenzialen, Risiken, Mechanismen und Wirkungspfaden. Sie ersetzt keinen empirischen Wirkungsnachweis. |
| Wirkungsermittlung | Systematische Gewinnung und Ordnung von Informationen über Umsetzung, Empfänger, Räume, Zustände, Zeit, Reichweite und mögliche Ursachen. Oberbegriff für qualitative und quantitative Vorgehensweisen. |
| Wirkungsfeststellung | Aussage, dass eine bestimmte Zustandsveränderung in einem definierten Zeitraum und Wirkungsraum beobachtet oder belastbar rekonstruiert wurde. |
| Wirkungsmessung | Quantitative Erfassung geeigneter Größen. Der Begriff ist nur zu verwenden, wenn tatsächlich gemessen wird; qualitative oder systemische Untersuchungen heißen Wirkungsanalyse oder Wirkungsermittlung. |
| Wirkungsnachweis | Prüfung, ob eine behauptete Zustandsveränderung tatsächlich eingetreten ist. Ein Wirkungsnachweis ist nicht automatisch ein Kausalnachweis. |
| Evidenz | Gesamtheit der Daten, Beobachtungen, Studien, Dokumente und begründeten Schlussfolgerungen, die eine Aussage tragen oder begrenzen. |
| Evidenzgrad | Transparente Einordnung der Belastbarkeit einer Aussage. Er darf nicht mit Wirkungsrichtung vermischt werden. |
| Wirkungsdaten | Daten, die Zustände, Veränderungen, Potenziale, Risiken, Resilienz oder Wirkungsbedingungen erfassbar machen. Berichtsdaten können Wirkungsdaten sein, sind es aber nicht automatisch. |
| Datenqualität | Eignung von Daten für die konkrete Wirkungsfrage, einschließlich Herkunft, Vollständigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit, Repräsentativität und Prüfstatus. |
| Baseline | Dokumentierter Ausgangszustand vor oder zu Beginn einer Intervention. Ohne Baseline bleibt Veränderung häufig unklar. |
| Gegenfaktum | Begründete Vergleichsannahme darüber, was wahrscheinlich ohne die betrachtete Maßnahme oder Entscheidung geschehen wäre. |
| Zusätzlichkeit | Teil einer Veränderung, der ohne den betrachteten Auslöser voraussichtlich nicht, nicht in dieser Stärke oder nicht zu diesem Zeitpunkt eingetreten wäre. |
| Attributionsforschung | Wissenschaftliche Untersuchung, wie Ursachen, Beiträge und Verantwortlichkeiten zugeschrieben oder empirisch identifiziert werden. In der WÖk dient sie als Anschlusslinie für Kausalitäts- und Zurechnungsfragen; sie ist kein Ersatz für Wirkungsbewertung. |
| Attribution | Kausale oder beitragsbezogene Zuordnung einer beobachteten Zustandsveränderung zu einem Auslöser. Attribution ist von normativer Bewertung zu trennen und nur so präzise zu formulieren, wie das Untersuchungsdesign es trägt. |
| Wirkungszurechnung | Faire und nachvollziehbare Zuordnung festgestellter Wirkungen oder Beiträge zu Auslösern und Wirkungsträgern. Sie ist nicht dasselbe wie Bewertung. |
| Beitrag / Contribution | Plausibler Anteil eines Akteurs oder einer Maßnahme an einer Veränderung, wenn eine eindeutige Kausalzurechnung nicht möglich oder nicht angemessen ist. |
| Zurechnung ohne Scheingenauigkeit | Prinzip, Wirkungen nur so genau zuzuordnen, wie Datenlage, Design, Einfluss und Systemkomplexität es erlauben. |
| Modellannahme | Transparent gesetzte Annahme, die für Szenario, Berechnung oder Ex-ante-Bewertung benötigt wird. Sie muss von empirischem Befund getrennt bleiben. |
| Unsicherheit | Begrenzung des Wissens über Daten, Mechanismen, Entwicklungen, Zurechnung oder Bewertung. Unsicherheit wird ausgewiesen, nicht durch eine präzise Zahl verdeckt. |
10.5 Bewertung, Netto-Wirkung und Schutz
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungsbewertung | Transparente Einordnung einer eingetretenen oder ausdrücklich modellierten Zustandsveränderung am offengelegten Referenzrahmen. Feststellung und Bewertung bleiben getrennt. |
| Referenzrahmen | Offengelegte Ziele, Schutzgüter, Rechte, Schwellen und Standards, anhand derer eine Veränderung eingeordnet wird. |
| Systemischer Wert | Bedeutung einer Veränderung für Funktionsfähigkeit, Stabilität, Regeneration, Resilienz, Vertrauen und Korrekturfähigkeit eines Systems. |
| Normativer Wert | Einordnung einer Veränderung danach, ob sie im Referenzrahmen erwünscht, neutral, problematisch oder unzulässig ist. |
| Netto-Wirkung | Zusammengeführte, mehrdimensionale Bewertung positiver, negativer, neutraler, ambivalenter und unsicherer Wirkungen unter Berücksichtigung von Systemgrenzen, Verteilung, Zeit, Datenqualität, Nebenfolgen und Wirkungsgrenzen. Keine einfache Addition. |
| Positive Netto-Wirkung | Zentrale Zielgröße der WÖk. Sie liegt vor, wenn Mensch, Planet und Demokratie insgesamt gestärkt werden, ohne schwere Schäden zu verdecken oder räumlich, sozial oder zeitlich zu externalisieren. |
| Wirkungsgrenze | Vorab begründete rote Linie, ab der eine negative Wirkung nicht durch gute Werte an anderer Stelle ausgeglichen werden darf. |
| Nichtkompensationsprinzip | Schwere oder grenzverletzende negative Wirkungen dürfen nicht beliebig durch positive Wirkungen in anderen Feldern, Regionen, Zeiten oder Lebenszyklusphasen neutralisiert werden. |
| Reverse Merit Order | Bewertungslogik, nach der das kritischste zentrale Wirkungsfeld oder eine verletzte Wirkungsgrenze die Gesamtbewertung begrenzt. Nicht jedes schwache Mikrofeld blockiert automatisch; entscheidend sind materialitäts- und schutzbezogene Regeln. |
| Zielkonflikt | Konflikt zwischen legitimen Zielen oder Wirkungsrichtungen, der transparent beschrieben, demokratisch abgewogen und möglichst durch bessere Gestaltung verringert wird. |
| Nebenwirkung | Zusätzliche, häufig unerwünschte, indirekte oder zeitverzögerte Folge eines Auslösers. |
| Wechselwirkung | Gegenseitiger Einfluss mehrerer Maßnahmen, Systeme, Märkte, Medien oder sozialer Dynamiken. |
| Rebound-Effekt | Teilweise oder vollständige Aufhebung einer Verbesserung durch verändertes Verhalten, Mengenwachstum oder Folgeeffekte. |
| Spillover | Wirkung, die über die ursprünglich betrachtete Gruppe, Region, Organisation oder Systemgrenze hinausreicht. |
| Wirkungsverlagerung / Leakage | Verschiebung von Belastung oder Nutzen in andere Regionen, Gruppen, Lebensphasen, Bilanzräume oder Zeiträume. |
10.6 Transformation, Resilienz und System
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Transformationswirkung | Veränderung von Regeln, Anreizen, Infrastrukturen, Standards, Märkten, Machtverhältnissen oder Handlungspfaden, die künftige Entscheidungen strukturell beeinflusst. Die Richtung muss gesondert bewertet werden. |
| Systemwirkung | Veränderung von Beziehungen, Rückkopplungen, Funktionen oder Zustandsräumen eines Systems. Nicht jede Systemwirkung ist Transformationswirkung. |
| Wirkungshebel / Systemhebel | Eingriffspunkt, an dem eine Veränderung besonders starke, breite oder tiefgreifende Folgen auslösen kann. |
| Pfadabhängigkeit | Selbstverstärkende Bindung an frühere Entscheidungen, Infrastrukturen, Standards oder Routinen. |
| Lock-in | Verfestigte Pfadabhängigkeit, die Alternativen erschwert oder verteuert. Ein Lock-in kann resilient und zugleich schädlich sein. |
| Wirkungsarchitektur | Betriebssystem der Wirkungsökonomie: Zusammenspiel von Daten, Regeln, Institutionen, Schutzlinien, Anreizen, Preisen, Steuern, Kontrolle, Rückkopplung und Lernen. |
| Systemarchitektur | Gestaltbare Struktur eines Systems aus Regeln, Institutionen, Informationsflüssen, Grenzen, Puffern und Rückkopplungen. Nicht mit dem dynamischen Verhalten des Systems gleichsetzen. |
| Resilienz | Wertneutrale Fähigkeit eines Systems, Störungen zu verarbeiten, wesentliche Funktionen zu erhalten oder wiederherzustellen und Anpassungs-, Lern- und Transformationsfähigkeit zu bewahren. |
| Systemresilienz | Resilienz eines klar abgegrenzten gekoppelten Systems gegenüber benannten Störungen für benannte Funktionen und Betroffene. |
| Wirkungsresilienz | Normativ an Mensch, Planet und Demokratie gebundene, lernfähige Systemresilienz ohne Externalisierung von Schäden. |
| Nachhaltigkeit | Langfristig gesicherte Wirkungsresilienz des gekoppelten Systems Mensch - Planet - Demokratie innerhalb tragfähiger Grenzen. |
10.7 Rückkopplung, Steuerung und Governance
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungsrückkopplung | Mechanismus, durch den erkannte und bewertete Wirkung in Preise, Steuern, Kapital, Beschaffung, Förderung, Management, Recht, Regulierung oder politische Entscheidungen zurückgeführt wird. |
| Wirkungslenkung | Bewusste Gestaltung von Anreizen, Regeln oder Entscheidungen auf Grundlage von Wirkungsbewertung. Rückkopplung beschreibt den Mechanismus, Lenkung die gezielte Steuerungsform. |
| Wirkungssteuerung | Oberbegriff für Planung, Beobachtung, Bewertung, Entscheidung, Rückkopplung und Verbesserung von Wirkung in Systemen oder Organisationen. |
| Wirkungsmanagement | Planung, Steuerung und Verbesserung von Wirkung in Projekten, Programmen und Organisationen. Es ist enger als Wirkungsarchitektur. |
| Wirkungscontrolling | Verbindet Wirkungsdaten, KII, Ziele, Abweichungen und Entscheidungen. Es macht Wirkung prüf- und steuerungsfähig, ohne sie auf eine einzelne Zahl zu reduzieren. |
| Wirkungsmonitoring | Fortlaufende Beobachtung von Zuständen, Indikatoren, Risiken und Veränderungen über Zeit. Monitoring allein erklärt noch keine Ursachen. |
| Wirkungsgovernance | Regeln, Institutionen, Rollen, Verfahren, Rechte, Kontrollen und Verantwortlichkeiten zur Sicherung der Wirkungslogik. |
| Wirkungsfähigkeit | Fähigkeit eines Systems oder einer Organisation, erkannte Wirkung tatsächlich in bessere Entscheidungen und veränderte Bedingungen zu übersetzen. |
| Wirkungskompetenz | Fähigkeit, Wirkung, Potenziale, Risiken, Nebenfolgen, Zielkonflikte, Evidenz und Rückkopplung zu erkennen, zu bewerten und verantwortungsvoll zu gestalten. |
| Wirkungslernen | Systematische Nutzung von Abweichungen, Evidenz, Kritik und Rückkopplung zur Korrektur von Annahmen, Methoden und Entscheidungen. |
| Wirkungsbericht | Dokumentiert festgestellte oder modellierte Wirkung, Datenqualität, Bewertung, Unsicherheit und Rückkopplung. Ein Bericht ist kein Ersatz für Steuerung. |
| Wirkungsregister | Versionierte Daten- und Zuordnungsstruktur für Begriffe, Indikatoren, WÖk-IDs, Benchmarks, Bewertungen, Quellen und Prüfstatus. |
| Wirkungsdatenraum | Digitale Infrastruktur, in der Wirkungsdaten sicher, interoperabel, nachvollziehbar, rollenbasiert und zweckgebunden genutzt werden können. |
| Wirkungsaudit | Prüfung, ob Daten, Methoden, Scorecards, Bewertungen und Nachweise plausibel, nachvollziehbar und regelkonform sind. |
| Wirkungsassurance | Unabhängige Absicherung von Wirkungsinformationen und Bewertungsprozessen mit offengelegtem Prüfungsumfang. |
| Wirkungsrat | Vorgeschlagene unabhängige Institution zur Sicherung, Prüfung, Versionierung und Weiterentwicklung der Wirkungslogik. In öffentlichen Texten als Konzept kennzeichnen, solange keine entsprechende Institution besteht. |
10.8 Diagnose- und Leitbegriffe
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungsblindheit | Problemzustand, in dem Aktivität, Kapital, Gewinn, Output oder Reichweite gemessen werden, tatsächliche Folgen aber nicht entscheidungsrelevant sichtbar sind. |
| Wirkungswahrheit | Anspruch, dass Preise, Berichte, Aussagen und Kapitalflüsse ihre tatsächlichen Wirkungen möglichst nachvollziehbar abbilden. Kein Wahrheitsmonopol und keine Behauptung vollständiger Erkenntnis. |
| Wirkungsgrad | Verhältnis zwischen eingesetztem Aufwand und erzielter positiver Netto-Wirkung. Nur mit klarer Einheit, Systemgrenze und Zeitbasis als Kennzahl verwenden; sonst als Ordnungsbegriff. |
| Wirkleistung | Anteil einer Aktivität, der tatsächlich positive Zustandsveränderung erzeugt oder negative Veränderung verhindert. |
| Scheinleistung | Aktivität, die wie Leistung erscheint, positive Wirkung aber nicht nachweist oder negative Wirkung verdeckt. |
| Blindleistung | Systemischer Aufwand, der Ressourcen bindet, ohne relevante Zustandsverbesserung zu erzeugen, häufig als Reparatur oder Doppelstruktur. |
| Verlustleistung | Negative Nebenwirkungen, Folgekosten oder Systemschäden einer Aktivität oder Struktur. |
| Wirkungswohlstand | Wohlstand, der auf tragfähigen Zuständen von Mensch, Planet und Demokratie beruht und nicht von ausgelagerten Schäden lebt. |
| Wirkungsgesellschaft | Normatives Zukunftsbild einer Gesellschaft, die nicht nur Wissen und Aktivität erzeugt, sondern tatsächliche Folgen systematisch erkennt, bewertet und rückkoppelt. Als WÖk-Konzept, nicht als bereits etablierte historische Epoche formulieren. |
10.9 Wissenschaft, Management und Methodensystem
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungswissenschaften | Von der WÖk vorgeschlagener inter- und transdisziplinärer Bezugsrahmen für die Untersuchung, Bewertung und Rückkopplung von Zustandsveränderungen. Als konzeptionellen Rahmen kenntlich machen. |
| Wirkungsforschung | Empirische, theoretische und systemische Untersuchung von Wirkungen, Mechanismen, Potenzialen, Risiken und Nebenfolgen. Bestehende wissenschaftliche Anschlusslinie, nicht exklusiv WÖk. |
| Wirkungsökonomisches Managementmodell - WÖMM | WÖk-Managementmodell für Organisationen als lernende Wirkungssysteme. Es ordnet Kompass, Wirkungsräume, Managementfelder, Entscheidungstore, Reifegrade und Realisierungsarchitektur. |
| Wirkungsökonomisches Methodensystem - WÖMS | Versioniertes Methodensystem zur Operationalisierung von WÖMM und WÖk. Methoden strukturieren Diagnose, Modellierung, Bewertung, Gestaltung, Entscheidung, Umsetzung und Lernen; sie ersetzen keine Evidenz oder demokratische Legitimation. |
| WÖk-Kompass | Orientierungslogik und öffentliches Erklärinstrument, das Entscheidungen an Mensch, Planet und Demokratie, dem Referenzrahmen, Wirkungsgrenzen und positiver Netto-Wirkung ausrichtet. Kein automatischer Score. |
| WÖk-Wirkungscheck | Strukturierte, quellen- und evidenzbezogene Prüfung eines Gegenstands nach Potenzial, Wirkpfad, tatsächlicher Veränderung, Bewertung, Schutzgrenzen und Rückkopplung. Ex-ante- und Ex-post-Status müssen sichtbar sein. |
| Faktencheck | Prüft, ob eine Tatsachenbehauptung durch belastbare Quellen gestützt wird. Er beantwortet nicht automatisch die Wirkungsfrage. |
| Narrativ- und Folgenanalyse | Untersucht Deutungsmuster, Resonanzräume, Wirkungspotenziale und mögliche Folgen politischer oder medialer Kommunikation. Keine Absichtszuschreibung und kein individueller Wirkungsnachweis. |
10.10 Kennzahlen, Register und Instrumente
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Wirkungsindikator | Mess- oder Beobachtungsgröße für einen bestimmten Wirkungsaspekt. Ein Indikator ist ein Hinweis auf Zustände oder Veränderungen, nicht die Wirkung selbst. |
| Wirkungskennzahl / KII - Key Impact Indicator | Wirkungskennzahl zur Beobachtung einer relevanten Zustandsveränderung oder Wirkungsnähe. KPI und KII werden getrennt, aber im Controlling verbunden. |
| KPI - Key Performance Indicator | Klassische Leistungs-, Prozess-, Output- oder Finanzkennzahl. Sie kann für Wirkung relevant sein, beweist aber keine Wirkung. |
| WÖk-ID | Standardisierte Kennziffer für einen Wirkungsindikator, ein Wirkungsfeld oder eine bewertbare Wirkungseinheit. Keine Personen-ID und kein Social-Credit-Instrument. |
| Scorecard | Strukturiertes Bewertungsraster mit Wirkungsfeldern, Indikatoren, Benchmarks, Datenqualität, Schutzregeln und dokumentierter Herleitung. |
| FinalScore | Technischer aggregierter Endwert innerhalb einer klar definierten Scorecard. Kein universeller Wahrheitswert; Grundfelder, Datenqualität und Wirkungsgrenzen bleiben sichtbar. |
| Wirkungsklasse | Kategorie, die aus einer dokumentierten Wirkungsbewertung abgeleitet wird. Nicht mit steuerlicher Wirkungssteuerklasse verwechseln. |
| NWI - Netto-Wirkungs-Index | Operative WÖk-Kennzahl oder Profilverdichtung für Netto-Wirkung. Sie verbindet Scorecards, Datenqualität, Mindestbedingungen und Reverse Merit Order. Der NWI misst nicht automatisch Transformation. |
| IOI - Impact of Investment | Investitionsbezogene WÖk-Kennzahl für positive Netto-Wirkung je eingesetzter beziehungsweise diskontierter Einheit. Sie setzt eine tragfähige Wirkungs- und Zurechnungsprüfung voraus und ist nicht IOOI. |
| T-SROI | Transformational Social Return on Investment. Kennzahl beziehungsweise Bewertungsrahmen für Transformations- und systemische Hebelwirkung auf Grundlage geprüfter Netto-Wirkung. Kein Ersatz für NWI oder Schutzprüfung. |
| ROI | Finanzielle Renditekennzahl. Sie misst keinen gesellschaftlichen Wirkungswert. |
| SROI | Anschlussmethode zur monetären Bewertung sozialer und weiterer Wirkungen. Monetarisierung bleibt kontext- und annahmenabhängig und darf rote Linien nicht auflösen. |
| Wirkungssteuer | Vorgeschlagene steuerliche Rückkopplung von Wirkungsbewertung in Preise und Abgaben. Modell- oder Gesetzesentwurfsstatus sichtbar halten. |
| Wirkungshaushalt | Öffentliche Haushaltslogik, die Mittel nicht nur nach Ausgabe oder Vollzug, sondern nach Wirkungspotenzial, Wirkung, Risiken, Daten und Rückkopplung betrachtet. |
| Kapitalwirkung | Zustandsveränderungen, die durch Kapitalallokation, Finanzierung, Kredit, Versicherung oder Investment ausgelöst oder ermöglicht werden. |
| Wirkungskapital | Kapital, das gezielt auf positive Netto-Wirkung ausgerichtet und entsprechend geprüft wird. |
10.11 Externe Anschlussbegriffe
| Begriff | Führende Definition und Verwendung |
|---|---|
| Impact | Quellenabhängiger externer Begriff. Je nach Rahmen bezeichnet er längerfristige, weiterreichende oder systemische Wirkungen. Nie ohne Angabe des verwendeten Begriffsrahmens stillschweigend mit WÖk-Wirkung gleichsetzen. |
| Outcome | Externer Results-Chain-Begriff für Veränderungen bei Zielgruppen oder Systemen. Kann eine Wirkungsebene bezeichnen, wenn tatsächlich ein Zustand verändert wird. |
| Output | Unmittelbare Leistung, Produkt oder Ergebnis einer Aktivität. Noch keine Wirkung. |
| Input | Eingesetzte Ressourcen wie Geld, Zeit, Personal, Infrastruktur oder Wissen. Noch keine Leistung und keine Wirkung. |
| IOOI | Externe Results-Chain-Logik aus Input, Output, Outcome und Impact. Optionale Teilmethode innerhalb der Wirkungsermittlung; keine WÖk-Gesamtarchitektur. |
| Theory of Change | Anschlussmethode zur expliziten Darstellung von Annahmen, Mechanismen, Bedingungen und erwarteten Veränderungen. |
| ESG | Kapitalmarktnahe Umwelt-, Sozial- und Governance-Perspektive. Liefert Risiko- und Berichtsdaten, ist aber nicht identisch mit WÖk-Wirkungsbewertung. |
| Reporting | Dokumentation und Offenlegung von Daten, Aktivitäten, Ergebnissen oder Wirkungsinformationen. Reporting beschreibt; Rückkopplung verändert. |
| Doppelte Wesentlichkeit | Anschlussprinzip, das Wirkungen eines Akteurs auf Umwelt und Gesellschaft sowie finanzielle Auswirkungen externer Entwicklungen auf den Akteur betrachtet. Nicht mit Netto-Wirkung oder Nichtkompensation gleichsetzen. |
| Digitaler Produktpass - DPP | Digitale Infrastruktur für produktbezogene Daten entlang des Lebenszyklus. Er kann Wirkungsdaten transportieren, bewertet sie aber nicht automatisch. |
11. Begriffe, die nicht verwechselt werden dürfen
| Nicht verwechseln | Verbindlicher Unterschied |
|---|---|
| Wirkung und Absicht | Absicht beschreibt, was gewollt war. Wirkung beschreibt, was sich tatsächlich verändert hat. |
| Wirkung und Aktivität | Aktivität ist das Tun. Wirkung ist die Zustandsveränderung. |
| Wirkung und Output | Output ist unmittelbare Leistung. Wirkung beginnt erst bei einer relevanten Zustandsveränderung. |
| Wirkung und Wirkungspotenzial | Potenzial ist Möglichkeit. Wirkung ist eingetretene Veränderung. |
| Wirkungsrisiko und Schaden | Risiko ist Möglichkeit. Schaden ist eingetretene negative Wirkung. |
| Wirkmechanismus und Kausalnachweis | Mechanismus ist eine begründete Erklärung. Nachweis braucht belastbare Evidenz. |
| Wirkungsfeststellung und Wirkungsbewertung | Feststellung beschreibt Veränderung. Bewertung ordnet sie am Maßstab ein. |
| Wirkungsnachweis und Wirkungszurechnung | Nachweis zeigt, dass Veränderung eintrat. Zurechnung fragt, wer oder was dazu beitrug. |
| Neutral und offen | Neutral ist inhaltliche Einordnung. Offen ist unzureichender Wissensstand. |
| Netto-Wirkung und Durchschnittsscore | Netto-Wirkung berücksichtigt Grenzen, Verteilung, Zeit und Unsicherheit; ein Durchschnitt kann schwere Schäden verdecken. |
| Netto-Wirkung und Transformationswirkung | Netto-Wirkung bewertet das Gesamtprofil. Transformationswirkung fragt nach struktureller Veränderung. |
| Wirkungsgrenze und Zielkonflikt | Zielkonflikte können abgewogen werden. Wirkungsgrenzen nicht. |
| Wirkungsrückkopplung und Wirkungslenkung | Rückkopplung bringt Erkenntnis zurück. Lenkung verändert bewusst Anreize oder Entscheidungen. |
| Wirkungsmanagement und Wirkungsarchitektur | Management steuert Organisationen und Programme. Architektur verändert das Gesamtsystem aus Daten, Regeln und Anreizen. |
| Wirkungsrad und Wirkungsradar | Wirkungsrad ist das zyklische WÖk-Modell. Wirkungsradar ist ein Orientierungs- und Analyseinstrument. |
| Wirkungsradar und Radardiagramm | Wirkungsradar ist ein Instrument beziehungsweise Portal. Die Spinnennetzgrafik heißt Wirkungsprofil im Radardiagramm. |
| IOOI und IOI | IOOI ist eine Results Chain. IOI ist eine Investitionskennzahl. |
| WÖMM und WÖMS | WÖMM ist Managementmodell. WÖMS ist Methodensystem. |
| Wirkungswissenschaften und Wirkungsforschung | Wirkungswissenschaften sind der vorgeschlagene Oberrahmen. Wirkungsforschung ist die empirisch-theoretische Teildisziplin und Anschlusslinie. |
| Reporting und Rückkopplung | Reporting informiert. Rückkopplung verändert Regeln, Anreize oder Entscheidungen. |
12. Sprachregeln nach Anwendungsfeld
12.1 Allgemeine Website und Einstieg
- Erst Alltag und Sache erklären, danach den Fachbegriff nennen.
- In den ersten drei Sätzen Zweck, Nutzen und Wissensstatus klären.
- Keine Akronyme im Hero, wenn sie nicht unverzichtbar sind.
- Wirkung nie als automatisch positiv verwenden.
- Bei jeder positiven Bewertung den Maßstab oder Schutzbezug sichtbar machen.
- Kurze Sätze, konkrete Verben, keine Begriffsflut.
12.2 Wissenschaft und Methodik
- Systemgrenze, Baseline, Zeitraum, Empfänger, Datenqualität und Zurechnung benennen.
- Empirischen Befund, Modellannahme, normative Bewertung und politische Folgerung getrennt ausweisen.
- Kausalität nur so stark formulieren, wie das Design trägt.
- Unterschiedliche externe Definitionen von Impact, Outcome oder Nachhaltigkeit quellenbezogen erhalten.
- WÖk-eigene These als WÖk-These kennzeichnen; Anschlussquellen nicht als nachträglichen Autoritätsbeweis verwenden.
12.3 Politik, Parlament, Medien und Narrative
- Vor Entscheidungen: Potenziale, Risiken, Mechanismen und modellierte Bewertungen; keine Zukunft als eingetretene Wirkung formulieren.
- Amtlichen Sachverhalt, WÖk-Analyse, Evidenzstatus und politische Bewertung visuell und sprachlich trennen.
- Bei Sprache und Narrativen vorrangig von Resonanzräumen, Wirkungspotenzialen, Risiken und plausiblen Wirkungspfaden sprechen.
- Keine Absicht unterstellen, wenn nur ein Wirkmechanismus analysiert wird.
- Keine Personen-, Gesinnungs- oder Gesamtleistungsbewertung aus einzelnen Handlungen ableiten.
- Parlamentarische Terminübersichten heißen Parlamentsradar oder Entscheidungsradar, nicht Wirkungsradar.
12.4 Produkte, Steuern und Daten
- Demo- und Modellwerte sichtbar kennzeichnen.
- Datenqualität, Lebenszyklus, Systemgrenze und Benchmark ausweisen.
- Wirkungsklasse aus dokumentierter Bewertung ableiten, nicht aus Bauchgefühl.
- Schwere Schäden nicht über Durchschnittswerte verdecken.
- Steuer- und Gesetzesmodelle als Entwurf, Zielarchitektur oder Arbeitspapier markieren, solange sie kein geltendes Recht sind.
12.5 Management, Kapital und Organisation
- Aufwand, Output, Kundenwert, Netto-Wirkung und Transformationswirkung getrennt halten.
- KPI und KII verbinden, aber nicht verwechseln.
- Finanzielle Rendite nicht als Wirkungsnachweis ausgeben.
- Reifegrade, Scores und Assessments bewerten Systeme oder Fähigkeiten, nicht Menschen als Personen.
- WÖMM beschreibt das Managementmodell; WÖMS liefert Methoden zur Operationalisierung.
12.6 KI, Demos und automatisierte Antworten
- Automatisierte Einordnungen als modellhaft kennzeichnen.
- Quellen, Datenstand, Annahmen, Unsicherheit und Revisionsweg sichtbar machen.
- Keine automatische rechtliche, politische oder persönliche Entscheidung behaupten.
- Begriffe aus derselben zentralen Terminologiequelle laden.
- Bei Konflikten oder geringer Evidenz an menschliche beziehungsweise fachliche Prüfung verweisen.
12.7 Bessere Formulierungen
| Ungenau oder falsch | Präziser |
|---|---|
| Wirkung ist gut. | Wirkung ist neutral; positive Wirkung stärkt den offengelegten Referenzrahmen. |
| Wir maximieren Wirkung. | Wir richten auf positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie aus. |
| Wir maximieren positive Netto-Wirkung. | Wir erhöhen oder verbessern positive Netto-Wirkung unter Wirkungsgrenzen und Nichtkompensation. „Maximieren“ nur bei formal definierten Optimierungsproblemen mit transparenten Nebenbedingungen verwenden. |
| Das Gesetz wirkt positiv. | Unter den genannten Annahmen zeigt der modellierte Wirkpfad positives Wirkungspotenzial. |
| Das Narrativ hat diese Wirkung. | Das Narrativ öffnet einen Resonanzraum und besitzt einen plausiblen Wirkpfad beziehungsweise ein Wirkungsrisiko. |
| Das Reporting zeigt Wirkung. | Das Reporting stellt Daten bereit; Wirkungsanalyse, Bewertung und Rückkopplung machen sie steuerungsrelevant. |
| Die WÖk erweitert IOOI. | Die WÖk kann IOOI als Teilmethode innerhalb der Wirkungsermittlung nutzen. |
| Der Wirkungsradar zeigt das Spinnennetz. | Das Wirkungsprofil wird im Radardiagramm dargestellt. |
| Keine Daten bedeutet neutrale Wirkung. | Die Wirkungseinordnung bleibt offen oder nicht ausreichend bewertbar. |
| Der Score beweist die Wirkung. | Der Score verdichtet eine dokumentierte Bewertung und bleibt von Datenqualität und Schutzgrenzen abhängig. |
13. Führende Mini-Definitionen für Hover, Suche und Karten
| Begriff | Mini-Definition |
|---|---|
| Wirkungsökonomie | Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerungsmodell, das Wirkung sichtbar macht, bewertet und in Entscheidungen zurückführt. |
| Wirkung | Tatsächliche Zustandsveränderung bei jemandem oder etwas, in Raum und Zeit. |
| Wirkungspotenzial | Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen Wirkung entsteht. |
| Wirkungsrisiko | Möglichkeit negativer oder destabilisierender Wirkung. |
| Wirkmechanismus | Begründete Annahme, wie eine Veränderung entstehen kann. |
| Wirkungspfad | Plausibler oder beobachteter Weg von Auslösern zu Veränderungen und Rückkopplungen. |
| Wirkungsnetz | Darstellung verbundener Wirkungen, Nebenfolgen und Rückkopplungen. |
| Wirkungsbewertung | Einordnung einer eingetretenen oder modellierten Veränderung am offengelegten Referenzrahmen. |
| Netto-Wirkung | Mehrdimensionale Gesamtbewertung ohne freie Kompensation schwerer Schäden. |
| Positive Netto-Wirkung | Zielgröße: Mensch, Planet und Demokratie werden insgesamt gestärkt, ohne rote Linien zu verletzen. |
| Wirkungsgrenze | Rote Linie, ab der negative Wirkung nicht ausgeglichen werden darf. |
| Reverse Merit Order | Das kritischste zentrale Wirkungsfeld begrenzt die Gesamtbewertung. |
| Transformationswirkung | Veränderung von Regeln, Anreizen, Infrastrukturen oder Handlungspfaden. |
| Wirkungsrückkopplung | Mechanismus, durch den bewertete Wirkung Entscheidungen und Anreize verändert. |
| Wirkungsarchitektur | Gesamtsystem aus Daten, Regeln, Institutionen, Schutz, Anreizen und Lernen. |
| Wirkungsresilienz | Lernfähige, an Mensch, Planet und Demokratie gebundene Systemresilienz ohne Schadensverlagerung. |
| Nachhaltigkeit | Langfristig gesicherte Wirkungsresilienz des gekoppelten Systems Mensch - Planet - Demokratie. |
| Wirkungsrad | Zyklisches WÖk-Modell von Auslöser, Veränderung, Bewertung, Rückkopplung und Lernen. |
| Wirkungsradar | Orientierungs- und Analyseinstrument für Wirkungsfelder, Risiken, blinde Flecken und Wirkungspfade. |
| IOOI | Externe Results Chain aus Input, Output, Outcome und Impact; optionale Teilmethode der Wirkungsermittlung. |
| WÖMM | Wirkungsökonomisches Managementmodell für Organisationen als lernende Wirkungssysteme. |
| WÖMS | Wirkungsökonomisches Methodensystem zur Operationalisierung von Diagnose, Gestaltung, Entscheidung und Lernen. |
| Wirkungswissenschaften | Von der WÖk vorgeschlagener inter- und transdisziplinärer Bezugsrahmen für Wirkung. |
| Wirkungsforschung | Empirische und theoretische Untersuchung von Wirkungen, Mechanismen, Potenzialen und Risiken. |
| WÖk-ID | Standardisierte Kennziffer für Wirkungsindikatoren oder bewertbare Wirkungseinheiten; keine Personen-ID. |
| NWI | Operative Verdichtung von Netto-Wirkung unter Datenqualitäts- und Schutzregeln. |
| IOI | Investitionsbezogene Wirkungskennzahl; nicht mit IOOI verwechseln. |
| T-SROI | Bewertungsrahmen für Transformations- und systemische Hebelwirkung auf Basis geprüfter Netto-Wirkung. |
14. Prüfcheckliste für neue Inhalte
- Ist klar, ob von Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko oder Wirkmechanismus die Rede ist?
- Wird Wirkung als tatsächliche Zustandsveränderung und nicht als Absicht, Aktivität, Output, Reichweite oder Image verwendet?
- Sind Wirkungsempfänger, Wirkungsraum, Zeitraum und Ausgangslage erkennbar?
- Wird positive Bewertung am offengelegten Referenzrahmen begründet?
- Ist SDG+ als WÖk-Erweiterung und nicht als offizielle UN-Kategorie gekennzeichnet?
- Bleiben Rechtsrahmen, Staatsziele und technische Standards als eigene Kontextebenen sichtbar?
- Sind empirische Feststellung, Modellannahme, normative Bewertung und politische Folgerung getrennt?
- Werden neutral, ambivalent und offen unterschieden?
- Sind Datenqualität, Evidenzgrad, Gegenfaktum und Zurechnung angemessen benannt?
- Wird Kausalität nur so stark formuliert, wie die Evidenz trägt?
- Werden Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Rebound, Spillover und Verlagerung geprüft?
- Sind Verteilungs- und Zeitwirkungen sichtbar?
- Werden Wirkungsgrenzen und Nichtkompensation korrekt angewandt?
- Wird Transformationswirkung gesondert von Netto-Wirkung geprüft?
- Ist erklärt, welche Rückkopplung oder Lernfolge aus der Analyse entsteht?
- Wird IOOI nur als optionale Anschlussmethode und nicht als WÖk-Grundmodell dargestellt?
- Werden IOOI und IOI eindeutig getrennt?
- Werden Wirkungsrad, Wirkungsradar und Radardiagramm korrekt unterschieden?
- Sind WÖMM, WÖMS, Methoden und Werkzeuge hierarchisch richtig eingeordnet?
- Werden keine Menschen als Personen bewertet oder gerankt?
- Sind Modell-, Demo-, Entwurfs- und Rechtsstatus sichtbar?
- Verwendet der Text die zentrale Kurzdefinition statt einer neuen Parallelformulierung?
- Versteht ein Mensch ohne WÖk-Vorwissen in den ersten Sätzen, worum es geht?
15. Website-Audit und Migrationsmatrix
Für Version 1.5 wurde die öffentliche Website als Gesamtsystem geprüft: Seiteninventar und Sitemap, zentrale Einstiegsseiten, Glossar-Hub und Begriffsdaten, Methoden- und Werkzeugseiten, WÖMM/WÖMS, Wirkungswissenschaften, Wirkungsradar, Wirkungsfelder, Akademie, Bibliothek, Metadaten sowie das Textredaktionspaket des Parlament-Portals.
Die Prüfung war websiteweit strukturell und terminologisch. Historische Blog- und LinkedIn-Archive bleiben als frühere Veröffentlichungsstände erhalten; sie werden nicht automatisch rückwirkend umgeschrieben. Sobald solche Texte als aktuelle Definition oder Suchantwort dienen, gilt jedoch Version 1.5.
15.1 Gesamtbefund
- Die zentralen Einstiegsseiten sind in der Grundlogik bereits weitgehend konsistent: Wirkung wird als Zustandsveränderung erklärt, positive Netto-Wirkung als Zielgröße und Rückkopplung als WÖk-Unterschied.
- Die aktuelle IOOI-Seite ist bereits deutlich verbessert und grenzt unterschiedliche Aufgaben fair ab. Verbleibender Korrekturbedarf besteht dort vor allem in einzelnen Hierarchiesignalen und Metadaten, die IOOI noch zu nah an die WÖk-Grundarchitektur rücken. Deutlicher fehlerhaft sind aktuell der Verstehen-Hub und die Modellseite, auf denen noch Formulierungen wie „IOOI erklärt den Weg. Die WÖk ergänzt den Maßstab“ beziehungsweise ein fest eingebauter „IOOI-Wirkpfad“ im Grundkreislauf stehen.
- Der aktuelle Glossar-Hub ist sehr umfangreich und besitzt zahlreiche Begriffstypen. Er braucht eine führende, vereinfachte Oberklassifikation und klare Governance, damit parallele Definitionen nicht auseinanderlaufen. Die IOOI-Kategorie „Grundbegriff/Wirkungslogikmodell“ ist auf „Anschlussbegriff/Results-Chain-Methode“ umzustellen.
- Der Websitebegriff Wirkungsradar hat sich zu einem öffentlichen Analyseinstrument für Fakten, Narrative und Wirkungspfade entwickelt. Die alte Definition als Spinnennetzdiagramm ist daher überholt.
- WÖMM und WÖMS sind inzwischen eigenständige Systemebenen und müssen im Begriffsleitfaden sichtbar sein.
- Einige Detailseiten enthalten noch generische oder unpräzise Definitionen, etwa Platzhalter beim NWI oder Formulierungen wie „tatsächliche oder erwartbare Wirkung“. Version 1.5 liefert den verbindlichen Korrekturmaßstab.
- Mehrere aktuelle Online-Buch- und Fachseiten führen im Terminologiehinweis noch Version 1.0 als Grundlage. Historische Originaldokumente dürfen unverändert bleiben; aktuelle HTML-Seiten und laufende Referenzhinweise sollten auf Version 1.5 umgestellt werden.
15.2 Historische Migrationsmatrix aus Version 1.5 und v1.6
Die folgende Matrix dokumentiert den damaligen v1.5-Migrationsauftrag. Sie ist kein offener v1.7-Release-Tracker. Für neue Inhalte gelten die Ergänzungen v1.6 und v1.7 sowie die aktuellen maschinenlesbaren Qualitätsgates.
Die folgende Matrix dokumentiert den damaligen v1.5-Migrationsauftrag. Sie ist kein offener v1.6-Release-Tracker. Für neue Inhalte gelten die Ergänzung v1.6, die dort genannten amtlichen Quellen und die aktuellen maschinenlesbaren Qualitätsgates.
| Priorität | Bereich | Erforderliche Anpassung |
|---|---|---|
| P0 | IOOI-Seite /verstehen/iooi-und-wirkungsoekonomie/ | Die bereits gute Gegenstandsabgrenzung beibehalten, aber verbleibende Hierarchiesignale bereinigen: IOOI als externe optionale Teilmethode kennzeichnen; Meta-Titel/Formulierungen „was die WÖk ergänzt“ vermeiden; „Vorwirkung, IOOI, ...“ durch „Vorwirkung, Wirkungsermittlung, ...“ ersetzen; Grafik und Alt-Texte entsprechend anpassen. |
| P0 | Verstehen-Hub | Teaser „IOOI erklärt den Weg, WÖk ergänzt den Maßstab“ durch die eigenständige WÖk-Architektur ersetzen. IOOI nur im Bereich Anschlussmethoden nennen. |
| Erledigt v1.7 | Live-Fassung Begriffsleitfaden | Version 1.7 ist die führende Fassung; v1.6 und ältere Fassungen bleiben als historische, zitierfähige Entwicklungsstände erhalten. |
| P0 | Wirkungspfad im Glossar | Lineare Definition über Aktivitäten, Outputs und Outcomes ersetzen durch die v1.5-Definition. IOOI-kompatiblen Abschnitt nur optional erwähnen. |
| P0 | IOOI im Glossar | Kategorie von „Grundbegriff/Wirkungslogikmodell“ auf „Anschlussbegriff/Results-Chain-Methode“ ändern; Definition und Querverweise auf v1.5 ausrichten; IOOI und IOI strikt trennen. |
| P0 | Wirkungsradar im Glossar | Alte Spinnennetzdefinition entfernen. Neue Instrumentdefinition verwenden. Für die Grafik den Begriff „Wirkungsprofil im Radardiagramm“ anlegen. |
| P0 | Parlament-Portal | Terminübersicht konsequent Parlamentsradar oder Entscheidungsradar nennen; amtlichen Status, Analysestatus, Evidenzstatus und Zurechnung trennen. |
| P0 | Zentrale Terminologiequelle | assets/js/glossaryTerms.js, Glossar-Datensätze, Tooltips, Suche und KI-Antwortbasis mit v1.5 synchronisieren. |
| P1 | Wirkungswissenschaften | Wirkungswissenschaften als von der WÖk vorgeschlagenen Bezugsrahmen kennzeichnen; Wirkungsforschung als bestehende Anschlussdisziplin und WÖk als Steuerungsmodell trennen. |
| P1 | WÖMM/WÖMS | Definitionen und Hierarchie auf Verstehen-, Glossar-, Akademie- und Methodenseiten vereinheitlichen. Versionsabhängige Methoden- oder Canvas-Zahlen nicht in die zeitlose Definition aufnehmen. |
| P0 | Modellseite /modell.html | IOOI aus dem verbindlichen Grundkreislauf lösen. Die Sätze „IOOI erklärt den Wirkpfad. Die WÖk ergänzt ...“ sowie die fest eingebaute IOOI-Stufe ersetzen. WÖk-Gesamtarchitektur eigenständig darstellen; IOOI nur als optionale Anschlussmethode nennen. |
| P1 | So-wirkt-Seite | Sechs Module beziehungsweise mindestens Evidenz, Zurechnung und Schutzprüfung ergänzen; lineare Grundabläufe als Vereinfachung markieren. |
| P1 | NWI, IOI und T-SROI | Glossarseiten und Toolseiten auf führende Definitionen bringen; IOOI/IOI-Suchkonflikt vermeiden; NWI-Platzhalter ersetzen. |
| P1 | Neutral / offen / ambivalent | Eigene zentrale Begriffe und Filter anlegen; offene Datenlage darf nicht als neutraler Wert erscheinen. |
| P1 | Wirkungsermittlung / Wirkungsfeststellung | Beide Begriffe als zentrale Methodenbegriffe ergänzen und mit Wirkungsnachweis, Bewertung und Zurechnung verknüpfen. |
| P1 | Politik- und Medienseiten | Erhöhte Evidenzregel anwenden: Potenzial, Risiko, Resonanzraum und Wirkpfad statt ungesicherter Individualwirkung. |
| P1 | Produkte, Steuern und Demos | Modellstatus, Datenqualität, Systemgrenze, Benchmark und Nichtkompensation konsistent anzeigen. |
| P1 | Akademie | Lehrmaterial und Prüfungsfragen an v1.5 angleichen; IOOI als Anschlussmethode, nicht als WÖk-Grundarchitektur lehren. |
| P1 | SDGs als Risiko-/Resilienzregister | Auf Einstiegs- und Fachseiten kenntlich machen, dass dies eine WÖk-Lesart der SDGs ist, nicht deren offizieller UN-Status. Agenda 2030/SDGs zugleich als politisch vereinbarten, nicht rechtsverbindlichen Zielrahmen beschreiben. |
| P1 | Optimierungssprache | Aktuelle redaktionelle Texte nach „Wirkung maximieren“ und „positive Netto-Wirkung maximieren“ prüfen. Ohne formales Optimierungsmodell besser „erhöhen“, „verbessern“ oder „auf positive Netto-Wirkung ausrichten“ schreiben; Wirkungsgrenzen bleiben vorrangig. |
| P2 | Metadaten und Suchschicht | SEO-Titel, Meta-Descriptions, JSON-LD, OpenGraph, Alt-Texte, llms.txt, Suchindex und interne KI-Prompts terminologisch synchronisieren. |
| P2 | Ältere Fachseiten und Downloads | Aktuelle Referenzhinweise auf v1.5 umstellen. Historische Textfassungen unverändert lassen und bei Bedarf mit Versionshinweis versehen. |
| P2 | Englische Ebene | Ein verbindliches DE/EN-Termmapping entwickeln; „impact“ nicht pauschal als Übersetzung jedes WÖk-Wirkungsbegriffs verwenden. |
| P2 | Glossar-Taxonomie | Oben fünf bis sieben verständliche Hauptklassen anbieten; detaillierte Fachtaxonomie weiterhin als erweiterte Filterung erhalten. |
15.3 Technische Synchronisationsregel
Single Source of Truth
Die Kerndefinitionen werden aus einer zentralen, versionierten Terminologiequelle in Glossar, Hover, Suche, KI, strukturierte Daten und Portale ausgespielt. Manuelle Paralleltexte bleiben nur dort, wo der Kontext eine längere Erklärung benötigt.
15.4 Qualitäts-Gate nach Umsetzung
- automatischer Suchlauf nach veralteten Formulierungen wie „WÖk ergänzt IOOI“, „IOOI als Wirkpfad der WÖk“ und „Wirkungsradar = Spinnennetzdiagramm“;
- Linkprüfung für Begriffsdetailseiten und Aliasse;
- Abgleich von Title, Meta-Description, OpenGraph, JSON-LD und sichtbarem Text;
- Stichprobe aller Hauptnavigationsbereiche sowie der Portale und Subdomains;
- Prüfung auf Personenscores, unmarkierte Modellwerte, fehlende Datenqualität und unklare Rechtsstatus;
- Versionseintrag und Changelog in Glossar, Bibliothek und Downloadseite.
16. Quellen- und Prüfgrundlage
16.1 Interne Wirkungsökonomie-Quellen
- Natalie Weber: Führender Begriffsleitfaden der Wirkungsökonomie, Version 1.4, 14. August 2026.
- Natalie Weber: Die neue Ordnung des Wohlstands, Band I und Band II, Druckfassungen 2026.
- Natalie Weber: WÖk Master Items, Version 1.3 geprüft.
- Natalie Weber: Nachhaltigkeit als Systemarchitektur und weitere System- und Methodenpapiere.
- Aktuelle Website wirkungsoekonomie.de, geprüft am 15. August 2026, einschließlich Startseite, Verstehen-Hub, Modellseite, IOOI-Seite, Wirkungswissenschaften, Einwände, Glossar-Hub und Begriffsdetailseiten, Wirkungsradar, WÖMM/WÖMS, Werkzeuge, Institut, Akademie, Fachbibliothek und ausgewählte aktuelle Fach-/Blogseiten.
- Repository-Inventar, Onlinefassung, Sprach-Audit und Glossar-Integrationsaudit der Website.
- Textredaktionspaket Wirkungsportal Parlament, Stand 15. August 2026.
16.2 Wissenschaftliche und methodische Anschlussquellen
- United Nations: Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development, 2015; UN-Hinweis, dass die SDGs politisch vereinbart, aber nicht rechtsverbindlich sind.
- OECD: Glossary of Key Terms in Evaluation and Results-Based Management for Sustainable Development, Second Edition, 2023; deutsche Ausgabe 2024.
- PHINEO: Grundbegriffe der Wirkungsorientierung, insbesondere IOOI, Wirkungskette, Wirkungslogik und Theory of Change.
- Impact Frontiers: Five Dimensions of Impact - What, Who, How Much, Contribution and Risk.
- Holling, C. S. (1973): Resilience and Stability of Ecological Systems.
- Carpenter, Walker, Anderies und Abel (2001): From Metaphor to Measurement: Resilience of What to What?
- Walker, Holling, Carpenter und Kinzig (2004): Resilience, Adaptability and Transformability in Social-Ecological Systems.
- Folke (2006): Resilience: The Emergence of a Perspective for Social-Ecological Systems Analyses.
- IPCC (2022): AR6 WGII, Annex II - Glossary, Begriff Resilience.
- Je nach Anwendung: ESRS, GRI, EU-Taxonomie, LCA, digitale Produktpässe, Menschenrechts- und Fachstandards.
16.3 Wissenschaftliche Selbstbegrenzung
Der Leitfaden macht die WÖk sprachlich konsistent und wissenschaftlich anschlussfähig. Er beweist nicht jede WÖk-These empirisch und ersetzt keine Fachmethodik. Wo Begriffe aus anderen Disziplinen übernommen werden, bleibt deren Quellenbedeutung sichtbar. Wo die WÖk eigene Begriffe prägt oder bestehende Begriffe erweitert, wird dies kenntlich gemacht.
Schlussformel
Wirkung ist neutral. Wirkung ist relational. Wirkung braucht Empfänger, Raum, Zeit, Evidenz und Referenzrahmen. Wirkungspotenzial ist noch keine Wirkung. Ein Wirkmechanismus ist noch kein Nachweis. Bewertung ist nicht Messung. Netto-Wirkung ist keine freie Addition. Zielkonflikte können abgewogen werden; Wirkungsgrenzen nicht. Erkenntnis wird erst durch Rückkopplung steuerungsrelevant. Positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie ist die Zielgröße der Wirkungsökonomie.
Version 1.7 ordnet Prüfrahmen objektspezifisch und behauptet keine staatliche Prüfleere.