Anschlussbegriff
CBAM – CO2-Grenzausgleichssystem
CBAM ist der EU-Mechanismus für einen CO2-Grenzausgleich auf bestimmte importierte Waren, um Carbon Leakage zu vermeiden und Dekarbonisierung auch außerhalb der EU anzureizen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Lieferkettenwirkung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist CBAM ein Beispiel dafür, wie externe Wirkungen an der Grenze sichtbar und kostenrelevant werden können. Er ist anschlussfähig an die Idee eines wirkungsbasierten Grenzschutzes.
Verwendung
Verwendung
„CBAM – CO2-Grenzausgleichssystem“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- CBAM ist auf eingebettete Treibhausgasemissionen bestimmter Sektoren fokussiert. Die WÖk würde zusätzlich soziale, ökologische, gesundheitliche und demokratische Wirkungen berücksichtigen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „CBAM – CO2-Grenzausgleichssystem“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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