WÖk-Präzisierungsbegriff

SBTi

Die Science Based Targets initiative unterstützt Unternehmen bei wissenschaftsbasierten Emissionsreduktionszielen.

WÖk-Präzisierungsbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Datenbegriff.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an GHG Protocol, Net Zero, Transition Plan.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

SBTi-Ziele können Transformationspfade und Zielqualität sichtbar machen. Die WÖk prüft zusätzlich Wirkung, Umsetzung und Rückkopplung.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Nicht als automatischen Wirkungsnachweis behandeln.

Verwendung

Verwendung

Als Anschlussbegriff verwenden und von WÖk-Bewertung unterscheiden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „SBTi“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
  • Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
  • Nicht von Datenqualität trennen: Als WÖk-Präzisierungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „SBTi“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Datenbegriff

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.