WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 12 von 20

Steuern, Fonds und Rückkopplung#

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Bilanz und Finanzierung sind mit der Steuerarchitektur der Wirkungsökonomie verbunden. WUStG, WEstG, mögliche Wirkungskörperschaftsteuer, Wirkungsgewerbesteuer und Kapitalwirkungslogik müssen nicht in jedem Unternehmen sofort vollständig gelten. Aber sie bilden die spätere Rückkopplungsarchitektur: positive Wirkung entlastet, negative Wirkung belastet, Transformation wird finanzierbar.

Wirkungsfonds spielen eine zentrale Rolle, weil nicht jede Transformation kurzfristig aus laufendem Cashflow bezahlt werden kann. Unternehmen brauchen Übergangsfinanzierung, Garantien, Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, wenn die Wirkung hoch, aber der kurzfristige Kapitalrückfluss unsicher ist.

Die politische Aufgabe besteht darin, diese Instrumente so zu gestalten, dass sie haushaltsneutral, missbrauchssicher, KMU-tauglich und demokratisch kontrollierbar sind.

Instrument Unternehmensbezug WUStG / Produktwirkungssteuer Preis- und Produktwirkung, Vorsteuerlogik, Lieferkettenanreiz WEstG Einkommen, Beschäftigte, Tätigkeitswirkung, Führung und Arbeitswirkung Wirkungskörperschaftsteuer Unternehmensgewinn im Kontext der Gesamtwirkung Wirkungsgewerbesteuer kommunale Wirkung, Standort, Infrastruktur, soziale und ökologische Effekte Wirkungsfonds Transformations-CapEx, Innovation, Resilienz und