WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 10 von 16
Kaufkraftschutz und soziale Abfederung#
Eine wirkungsorientierte Steuer darf nicht soziale Härten verschärfen. Wenn schädliche Produkte teurer werden, müssen Grundbedarf, einkommensschwache Haushalte und Übergangsphasen geschützt werden. Die Wirkungsökonomie ist nur anschlussfähig, wenn sie Preiswahrheit mit sozialem Ausgleich verbindet.
Kaufkraftschutz kann über Grundbedarfskörbe, Wirkungsdividenden, zielgerichtete Entlastung, Übergangsfristen, Investitionshilfen und transparente Preisumstellung erfolgen. Ziel ist nicht, Menschen zu bestrafen, sondern destruktive Geschäftsmodelle schrittweise unattraktiver zu machen und gute Alternativen günstiger.
Risiko Schutzmechanismus Wirkungsökonomische Logik höhere Preise bei Grundbedarf Sozialausgleich, Grundbedarfskorridor, Wirkungsdividende Preiswahrheit darf nicht Armut verstärken KMU-Überforderung vereinfachte Scorecards, Branchenprofile, Beratung Datenlast proportional halten Transformationsschock Pilotsektoren, Fristen, Förderkredite Lernen statt Strafen Importverlagerung DPP, Grenzausgleich, Lieferkettennachweise Wirkung darf nicht ausgelagert werden