WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 10 von 12

Website- und Portalintegration#

PDF-Fassung

Dieses Detailkonzept gehört in das Portal Staat, Recht & Demokratie. Die vorhandenen Grobkonzepte bleiben als Portal- Grundkonzept und Themenlandkarte erhalten. Dieses Dokument wird als Vertiefung unter dem Unterbereich Wirkung als Rechtsprinzip / WStG eingebunden. • URL-Vorschlag: /wirkungsfelder/staat-recht-demokratie/wirkung-als-rechtsprinzip-wstg/ • Verlinkung zu Produkte & Konsum / WUStG, Impact Controlling, WÖk-IDs, Wirkungsrat, Wirkungshaushalt, Finanzsystem & Kapital. • Online-Volltext vollständig einbinden; PDF als ergänzende Downloads.

• Glossarlinks: Wirkung, positive Netto-Wirkung, WÖk-ID, Reverse Merit Order, Wirkungsrat, Wirkungsarchitektur.

Quellen und Anschlussdokumente • Natalie Weber: Die neue Ordnung des Wohlstands, insbesondere Teile V, VI, VII, VIII und X.

• Natalie Weber: Working-Paper Wirkungssteuergesetz (WStG), Oktober 2025.

• Natalie Weber: Der Wirkungsrat - Institutionelle Verankerung der Wirkungsökonomie, September 2025.

• Führender Begriffsleitfaden der Wirkungsökonomie, v1.0, Stand 21. Mai 2026.

• Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2025 und Agenda-2030-Bezug.

• Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art. 20a und die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung.

• UN Agenda 2030 und SDGs als internationaler Referenzrahmen.

Fazit Das WStG ist der rechtliche Umschaltpunkt der Wirkungsökonomie. Es macht Wirkung nicht zu einer Ideologie, sondern zu einem prüfbaren Rechts- und Steuerungsmaßstab. Seine Stärke liegt gerade darin, dass es politische Entscheidung nicht ersetzt, sondern besser informiert, strukturiert und korrigierbar macht.