WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 13
Schutz vor Fehlsteuerung und Haushaltsbürokratie#
Ein Wirkungshaushalt darf nicht zu einer neuen Bürokratiemaschine werden. Deshalb braucht er einfache Regeln: Nur wesentliche Wirkungsziele werden gemessen; Daten werden mehrfach genutzt; kleine Träger werden entlastet; Unsicherheit wird transparent markiert; qualitative Rückmeldungen bleiben zulässig.
• Keine vollständige Scheinpräzision: Wo Daten fehlen, werden Annahmen offen markiert.
• Keine Trägerüberforderung: Kleine gemeinnützige Träger erhalten vereinfachte Wirkungsprofile.
• Keine politische Entmündigung: Der Haushalt bleibt parlamentarisch beschlossen.
• Keine Projektitis: Wirkung wird auch über Programme, Infrastruktur und Daueraufgaben bewertet.
Politische Anschlussfähigkeit und Umsetzungsoptionen Ebene Aufgabe für Politik und Umsetzung Aufgabe der Politik Öffentliche Mittel nicht nur verwalten, sondern nach Wirkung sichtbar machen. Politische Rahmenbedingungen Wirkungsprüfung, Haushaltstransparenz, Förderlogik, Evaluationspflichten, kommunale Pilotierung.
Ausgestaltungsspielraum Parteien können Prioritäten bei Sozialem, Klima, Wirtschaft, Kommunen oder Sicherheit unterschiedlich setzen. Zielkonflikte Bürokratiearmut, Datenqualität, Verteilung, Föderalismus, Ressortverantwortung, parlamentarisches Budgetrecht.
Übergang und Schutz Pilotfelder, vereinfachte Indikatoren, keine Kürzungen allein wegen unvollständiger Daten, Sozialausgleich. Evaluation und Korrektur Jährliche Wirkungsberichte, dreijährige Revisionszyklen, öffentliche Konsultation. Schutz vor Technokratie Indikatoren begründen, aber entscheiden nicht automatisch. Das Budgetrecht bleibt demokratisch. Website- und Portalintegration • URL-Vorschlag: /wirkungsfelder/staat-recht-demokratie/wirkungshaushalt/ • Verlinkung zu Wirkungsrat, WStG, kommunale Wirkungsbudgets, Finanzsystem & Kapital, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Klima. • Toolkarten: Wirkungshaushalt-Demo, T-SROI-Modul, Wirkungsfolgenabschätzungs-Check, kommunaler Wirkungsbudget-Rechner.