WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 12 von 13

Quellen und Anschlussdokumente#

PDF-Fassung

• Natalie Weber: Die neue Ordnung des Wohlstands, insbesondere Teile V, VI, VII, VIII und X.

• Natalie Weber: Working-Paper Wirkungssteuergesetz (WStG), Oktober 2025.

• Natalie Weber: Der Wirkungsrat - Institutionelle Verankerung der Wirkungsökonomie, September 2025.

• Führender Begriffsleitfaden der Wirkungsökonomie, v1.0, Stand 21. Mai 2026.

• Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2025 und Agenda-2030-Bezug.

• Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art. 20a und die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung.

• UN Agenda 2030 und SDGs als internationaler Referenzrahmen.

Fazit Der Wirkungsrat ist der institutionelle Schutzraum der Wirkungsökonomie. Er verhindert nicht jeden Konflikt, sondern macht Konflikte sichtbar, prüfbar und korrigierbar. Ohne Wirkungsrat droht die Wirkungsökonomie entweder zu Greenwashing oder zu Technokratie zu werden. Mit Wirkungsrat kann sie lernfähig, plural und demokratisch anschlussfähig bleiben.