WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 13 von 14

Quellen und Anschlussdokumente#

PDF-Fassung

• Natalie Weber: Die neue Ordnung des Wohlstands, insbesondere Teile VI, X, XII, XIII, XIV und XVII.

• Natalie Weber: Working-Paper Wirkungssteuergesetz (WStG), Oktober 2025.

• Natalie Weber: Der Wirkungsrat - Institutionelle Verankerung der Wirkungsökonomie, September 2025.

• Natalie Weber: Systemmodell der Wirkungsökonomie, insbesondere Staat & Recht, Medien & Öffentlichkeit, Finanzsystem & Kapital und Wissen/Digitalisierung.

• Führender Begriffsleitfaden der Wirkungsökonomie, v1.0, Stand 21. Mai 2026.

• Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Rechtsschutz und Art. 20a. • Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2025 und Agenda-2030-Bezug.

• UN Agenda 2030 und SDGs; SDG+ als transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie.

Fazit Der Staat als Wirkungsarchitektur ist kein allmächtiger Steuerstaat. Er ist eine demokratisch begrenzte Rückkopplungsordnung. Seine Stärke liegt nicht darin, alles zu wissen, sondern darin, Wirkung sichtbar zu machen,