WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 14

Datenqualität, Algorithmik und Auditierbarkeit#

PDF-Fassung

Wirkungsdaten können nur dann rechtsstaatlich relevant werden, wenn ihre Qualität dokumentiert wird. Dazu gehören Herkunft, Aktualität, Messmethode, Unsicherheit, Plausibilisierung, Prüftiefe und Versionsstand. Algorithmische Modelle müssen erklärbar und auditierbar sein. Black-Box-Wirkung darf keine unmittelbare Rechtsfolge erzeugen.

• Jeder Wirkungswert braucht eine Datenqualitätsstufe.

• Benchmarks und WÖk-IDs müssen versioniert und öffentlich dokumentiert sein.

• Automatisierte Bewertungen brauchen menschliche Prüfbarkeit und Widerspruchswege.

• Unsichere Daten dürfen nicht so behandelt werden wie geprüfte Daten.

• Nichtberichterstattung darf nicht belohnt werden; zugleich braucht es Übergangsregeln und Schätzlogik.

Schutz kleiner Akteure, sozialer Härten und legitimer Zielkonflikte Wirkungsökonomie darf nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen, gemeinnützige Träger, Kommunen oder einkommensschwache Haushalte durch Komplexität überfordert werden. Gerade dort braucht es vereinfachte Profile, Förderlotsen, Übergangsfristen, Standardwerte, Beratung, Härtefallregeln und soziale Abfederung.

Schutzbereich Problem Lösung KMU Berichts- und Prüfungslast vereinfachte Scorecards, Branchenprofile, Beratung Kommunen Datenmangel und Personalmangel Pilotmodule, standardisierte Indikatoren, interkommunale Plattformen Haushalte Preisänderungen treffen Kaufkraft Klimageld/Wirkungsdividende, soziale Ausgleichslogik Gemeinnützige Träger Wirkung schwer quantifizierbar qualitative Nachweise, vereinfachte Dossiers Innovation neue Lösungen haben anfangs unsichere Daten Experimentierklauseln, befristete Piloträume Politische Anschlussfähigkeit und Umsetzungsoptionen Ebene Aufgabe für Politik und Umsetzung Aufgabe der Politik Wirkungssteuerung so begrenzen, dass sie Freiheit, Grundrechte und demokratische Abwägung stärkt. Politische Rahmenbedingungen Rechtsschutz, Datenrechte, Methodentransparenz, Prüfstandards, Härtefallregeln, Technokratieschutz. Ausgestaltungsspielraum Parteien können unterschiedliche Eingriffstiefen, Übergangsfristen, Schutzmechanismen und Kontrollinstanzen wählen.