WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 13 von 14

Quellen und Anschlussdokumente#

PDF-Fassung

• Natalie Weber: Die neue Ordnung des Wohlstands, insbesondere Teile VI, X, XII, XIII, XIV und XVII.

• Natalie Weber: Working-Paper Wirkungssteuergesetz (WStG), Oktober 2025.

• Natalie Weber: Der Wirkungsrat - Institutionelle Verankerung der Wirkungsökonomie, September 2025.

• Natalie Weber: Systemmodell der Wirkungsökonomie, insbesondere Staat & Recht, Medien & Öffentlichkeit, Finanzsystem & Kapital und Wissen/Digitalisierung.

• Führender Begriffsleitfaden der Wirkungsökonomie, v1.0, Stand 21. Mai 2026.

• Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Rechtsschutz und Art. 20a. • Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2025 und Agenda-2030-Bezug.

• UN Agenda 2030 und SDGs; SDG+ als transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie.

Fazit Die Wirkungsökonomie wird nur dann legitim, wenn sie ihre eigenen Machtwirkungen begrenzt. Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Rechtsschutz und Technokratieschutz sind keine Anhänge, sondern Kernbedingungen. Wirkung soll Freiheit nicht ersetzen. Sie soll Freiheit vor falschen Signalen, verdeckten Schäden und manipulativen Strukturen schützen.