WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 14
Rechtsstaat als Wirkungsbedingung#
Rechtsstaatlichkeit ist keine Formalie. Sie ist die Bedingung dafür, dass Wirkungsmessung nicht zur Machttechnik wird.
Ohne unabhängige Gerichte, begründete Entscheidungen, Rechtsschutz, Transparenz und Minderheitenschutz könnte jede Wirkungslogik politisch vereinnahmt werden.
Die WÖk braucht daher einen starken Rechtsstaat, nicht weniger Rechtsstaat. Je mehr Wirkung in Steuerung einfließt, desto wichtiger werden Verfahren, Begründungen, Akteneinsicht, Datenqualität, Widerspruch und gerichtliche Kontrolle.
Rechtsstaatlichkeit schützt Bürger:innen vor Staat, schützt Unternehmen vor Willkür und schützt die Wirkungsökonomie vor dem Missbrauch durch wechselnde Machtinteressen.
Rechtsstaatsfunktion WÖk-Bedeutung Beispiel Begrenzung von Macht Wirkungsdaten dürfen nicht beliebig eingesetzt werden Rechtsschutz gegen Score-Fehler Verfahrenssicherheit Betroffene kennen Regeln und Nachweise transparentes WÖk-ID-Register Minderheitenschutz Mehrheitswirkung darf Würde nicht verletzen rote Linien bei Grundrechten Unabhängige Kontrolle Messung und Rechtsfolge werden überprüfbar Gerichte, Wirkungsrat, parlamentarische Kontrolle Medienqualität und öffentliche Wahrheit Öffentliche Wahrheit ist keine absolute Wahrheitshoheit. Sie bedeutet, dass eine Gesellschaft über verlässliche Verfahren verfügt, um Tatsachen zu prüfen, Unsicherheit zu markieren, Fehler zu korrigieren und bewusste Manipulation zu begrenzen. Ohne solche Verfahren kann keine Wirkungspolitik stabil werden.