WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 19
EBA-Anschluss und indirekte Unternehmenswirkung#
Die EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken schaffen Anforderungen für Institute zur Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken. Wirkungsökonomisch bedeutet das: Banken werden zunehmend gezwungen, Zukunftsrisiken nicht nur retrospektiv, sondern strategisch zu behandeln. Unternehmen müssen damit rechnen, dass Daten zu Klima, Energie, Lieferketten, Governance und Sozialstandards kreditrelevant werden.
Die WÖk erweitert diese Logik. Sie fragt nicht nur, ob ESG-Risiken die Bank treffen, sondern auch, welche Wirkung der Kredit in der Realwirtschaft erzeugt. Dadurch wird aus ESG-Risikomanagement eine Wirkungskreditlogik.
Versicherbarkeit als Wirklichkeitsprüfung Versicherungen machen Risiken sichtbar, weil sie Schäden bepreisen oder Ausschlüsse formulieren müssen. Wenn ein Gebäude in einer Hochwasserzone nicht mehr versicherbar ist, wenn Ernteausfälle häufiger werden oder wenn Lieferkettenrisiken Prämien erhöhen, zeigt sich: Wirkungsrisiken werden finanzielle Realität.
Die Wirkungsökonomie versteht Versicherbarkeit deshalb als Frühwarnsystem. Sie fragt: Welche Risiken entstehen durch heutiges Handeln? Welche Prävention senkt Schäden? Welche Investitionen vermeiden künftige Reparaturkosten?
Versicherungen können damit nicht nur Schäden ausgleichen, sondern Prävention und Resilienz belohnen.
Versicherungsbereich Wirkungsrisiko WÖk-Anreiz Gebäude Hochwasser, Hitze, Sturm, Energiearmut Sanierungs- und Resilienzbonus, Wohnwirkungscheck