WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 2 von 13

Einleitung#

PDF-Fassung

1. Arbeit, Einkommen und Wirkung Dieses Detailkonzept ordnet Erwerbsarbeit, Einkommen, Beschäftigung und Wirkleistung neu. Es zeigt, warum Arbeit nicht automatisch Wirkung ist und warum Einkommen nicht automatisch Leistung beweist.

Die Ausgangslage ist ein Steuerungsmodell, das Beschäftigung, Einkommen, soziale Sicherung und Status an Erwerbsarbeit bindet.

Diese Bindung war in einer arbeitszentrierten Industrieökonomie funktional, wird aber durch Automatisierung, KI, Robotik, Plattformen und Datenökonomie strukturell fragil. Die Wirkungsökonomie betrachtet dieses Problem nicht als einzelnes Arbeitsmarktproblem, sondern als Rückkopplungsbruch zwischen Wertschöpfung und sozialer Stabilität.

Der Perspektivwechsel besteht darin, Aktivität, Beschäftigung, Einkommen und Leistung nicht mehr gleichzusetzen. Entscheidend ist die reale Zustandsveränderung für Mensch, Planet und Demokratie. Der jeweilige Unterbereich fragt deshalb: Welche Wirkung

Arbeitsbegriff vom Wirkungsbegriff trennen

Wirkleistung, Blindleistung, Verlustleistung operationalisieren

Einkommen als Ergebnis einer Wirkungskette lesen

Berufe und Tätigkeiten nach Wirkungspotenzial differenzieren

Menschenwürde und soziale Sicherung nicht von Erwerbsstatus abhängig machen

Keine Personenbewertung, kein Social-Credit-System, keine staatliche Sinnkontrolle. Wirkung wird über Tätigkeitsfelder, Organisationen, Projekte, Produkte, Fondsflüsse und Systemindikatoren sichtbar. Wo individuelle Beiträge berücksichtigt werden,

Relevante Datenquellen sind Arbeitsmarktstatistik, Unternehmensdaten, Sozialversicherungsdaten, CSRD/ESRS, WÖk-IDs, Scorecards, IAB-/OECD-/ILO-Indikatoren und kommunale Wirkungsdaten. Die Werkzeuglogik umfasst Automatisierungsmonitor, Wirkungseinkommensrechner, Sozialabgaben-Entkopplungsrechner, WEstG-Logik, Wirkungsfondsrechner und

Politisch kann der Unterbereich marktorientiert, sozialstaatlich, kommunal, fondsorientiert oder unternehmensbezogen ausgestaltet werden. Der gemeinsame Mindeststandard ist Sichtbarkeit, Prüfbarkeit, Grundrechtsschutz, demokratische Entscheidung und

Rang 4 Wirtschaft & Unternehmen: Automatisierung, Governance, Mitbestimmung, WKStG, Finanzmarktanforderungen.

Rang 12 Finanzsystem & Kapital: Wirkungsfonds, Wirkungsdividende, Vermögen- und Erbschaftsteuer.