WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 14
5. Verbindung zu WUStG, WKStG und WStG#
Verbindung zu WUStG, WKStG und WStG wird in diesem Unterbereich als eigenständiger Wirkungshebel verstanden. Entscheidend ist, welche Zustände verändert werden: Einkommen, Sicherheit, Selbstwirksamkeit,