WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 14

5. Verbindung zu WUStG, WKStG und WStG#

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Verbindung zu WUStG, WKStG und WStG wird in diesem Unterbereich als eigenständiger Wirkungshebel verstanden. Entscheidend ist, welche Zustände verändert werden: Einkommen, Sicherheit, Selbstwirksamkeit,