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WÖk einzeldossier wirkung als rechtsprinzip 1

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woek einzeldossier wirkung als rechtsprinzip v0 1 WIRKUNGSÖKONOMIE Wirkung statt Kapital. Für Mensch, Planet und Demokratie.

Wirkung als Rechtsprinzip Wie reale Zustandsveränderungen rechtlich relevant werden, ohne Demokratie und Grundrechte zu ersetzen Arbeitsfassung zur öffentlichen Online-Lesefassung, Dossier- und Portalarchitektur.

Executive Summary Wirkung als Rechtsprinzip bedeutet: Recht fragt nicht nur, ob eine Handlung formal erlaubt ist, sondern auch, welche Zustände sie verändert. Diese Erweiterung ist keine technokratische Automatisierung, sondern eine rechtsstaatlich gebundene Rückkopplung. Dossierstruktur Kurzfassung Problem und alte Logik Wirkungsökonomischer Perspektivwechsel Politische Anforderungen Ausgestaltungsspielraum Daten, Verfahren und Rechtsschutz Buchanker, SDG-/SDG+-Bezug und Quellen Alte Logik Die alte Logik behandelt Wirkung häufig erst als Schaden, Haftung, Gefährdung oder Berichtspflicht. Dadurch entstehen späte Reparaturpflichten statt präventiver Steuerung.

Wirkungsökonomischer Perspektivwechsel Wirkung wird als rechtlich relevante Zustandsveränderung sichtbar. Sie braucht Schutzgüter, Zuständigkeiten, Verfahren, Grenzen und Rechtsschutz. Politische Anforderungen Politik muss bestimmen, welche Wirkungsbereiche rechtlich relevant werden, welche Daten zulässig sind, welche Schwellen gelten, welche Eingriffe verhältnismäßig sind und wie Einspruch möglich ist.

Gestaltungsspielräume Parteien können unterschiedlich gewichten: stärker über Steuerrecht, stärker über Förderung, stärker über Haftung, stärker über Berichtspflichten, stärker über öffentliche Beschaffung oder über kommunale Pilotierung.

Risiken und Schutz Technokratische Steuerung, Datenblindheit, Abwertung schwer messbarer Wirkungen, Personenbewertung und fehlender Rechtsschutz müssen ausgeschlossen werden.

Standardmodul: Politische Anschlussfähigkeit Dieses Einzeldossier ist kein fertiges Parteiprogramm. Es benennt notwendige Aufgaben, Schutzplanken und Umsetzungsoptionen. Parteien, Parlamente, Länder, Kommunen und gesellschaftliche Akteure können innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Buchanker und Website-Zuordnung Online-Buch: Teil VI – Recht, Staat und Institutionen Online-Buch: Teil X – Staat, Politik und Demokratie Website: /wirkungsfelder/staat-recht-demokratie/ Werkstatt: /werkstatt/dossiers/staat-recht-demokratie/ Werkzeugseiten: /werkzeuge/wirkungsrat/, /werkzeuge/wirkungshaushalt/, /werkzeuge/politische-wirkungspruefung/ Quellen und interne Referenzen Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands. Arbeitsfassung 2026. Besonders: Kapitel 10–23, 28, 31–40, 61–66. Weber, Natalie: Führender Begriffsleitfaden der Wirkungsökonomie, Version 1.0, 21. Mai 2026.

Weber, Natalie: Working-Paper Wirkungssteuergesetz (WStG), Stand 8.10.2025.

Weber, Natalie: Der Wirkungsrat – Institutionelle Verankerung der Wirkungsökonomie, September 2025.

Weber, Natalie: Technische Leitlinien zum Wirkungssteuergesetz (WUStG), Vollversion Extended, August 2025.

Weber, Natalie: Whitepaper T-SROI – Der neue Standard für Impact-Controlling in der Wirkungsökonomie, 2025.

Weber, Natalie: Die neue Ordnung des Wohlstands, Arbeitsfassung 2026, Teil VI und Teil X.

Dokumenttyp | Einzeldossier Autorin | Natalie Weber Referenz | Wirkungsökonomie Version / Status | v0.1 / Diskussionsfassung Stand | 24.05.2026 Frage | Antwort im Dossier Was muss Politik leisten? | Rechtsrahmen, Zuständigkeit, Datenzugang, Verhältnismäßigkeit, Evaluation und Beteiligung klären. Was bleibt politisch offen? | Tempo, Instrumentenmix, Höhe von Sätzen, Ressortprioritäten, Pilotierung, föderale Ausgestaltung. Welche Grenzen gelten? | Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz, Schutz vor Personenbewertung. Wie wird gelernt? | Wirkungsberichte, öffentliche Konsultationen, Korrekturverfahren, Wirkungsrat.