WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 1 von 10

Executive Summary#

PDF-Fassung

Wirkung als Rechtsprinzip bedeutet: Recht fragt nicht nur, ob eine Handlung formal erlaubt ist, sondern auch, welche Zustände sie verändert. Diese Erweiterung ist keine technokratische Automatisierung, sondern eine rechtsstaatlich gebundene Rückkopplung. Dossierstruktur

Kurzfassung

Problem und alte Logik

Wirkungsökonomischer Perspektivwechsel

Politische Anforderungen

Ausgestaltungsspielraum

Daten, Verfahren und Rechtsschutz

Buchanker, SDG-/SDG+-Bezug und Quellen Alte Logik Die alte Logik behandelt Wirkung häufig erst als Schaden, Haftung, Gefährdung oder Berichtspflicht. Dadurch entstehen späte Reparaturpflichten statt präventiver Steuerung.

Wirkungsökonomischer Perspektivwechsel Wirkung wird als rechtlich relevante Zustandsveränderung sichtbar. Sie braucht Schutzgüter, Zuständigkeiten, Verfahren, Grenzen und Rechtsschutz. Politische Anforderungen Politik muss bestimmen, welche Wirkungsbereiche rechtlich relevant werden, welche Daten zulässig sind, welche Schwellen gelten, welche Eingriffe verhältnismäßig sind und wie Einspruch möglich ist.

Gestaltungsspielräume Parteien können unterschiedlich gewichten: stärker über Steuerrecht, stärker über Förderung, stärker über Haftung, stärker über Berichtspflichten, stärker über öffentliche Beschaffung oder über kommunale Pilotierung.

Risiken und Schutz Technokratische Steuerung, Datenblindheit, Abwertung schwer messbarer Wirkungen, Personenbewertung und fehlender Rechtsschutz müssen ausgeschlossen werden.