WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 1 von 10
Executive Summary#
Wirkung als Rechtsprinzip bedeutet: Recht fragt nicht nur, ob eine Handlung formal erlaubt ist, sondern auch, welche Zustände sie verändert. Diese Erweiterung ist keine technokratische Automatisierung, sondern eine rechtsstaatlich gebundene Rückkopplung.