WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 1 von 10

Executive Summary#

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Wirkung als Rechtsprinzip bedeutet: Recht fragt nicht nur, ob eine Handlung formal erlaubt ist, sondern auch, welche Zustände sie verändert. Diese Erweiterung ist keine technokratische Automatisierung, sondern eine rechtsstaatlich gebundene Rückkopplung.