WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 10

5. Daten, Nachweise und Schutz vor Technokratie#

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Eine Wirkungsrente darf kein Social-Credit-System werden. Sie darf Menschen nicht nach ihrem vermeintlichen Wert sortieren. Bewertet werden Beitragsarten, Wirkungskontexte, institutionelle Rahmenbedingungen und anerkannte Wirkleistungen - nicht die Würde einer Person. Deshalb braucht die Architektur Datensparsamkeit, Zweckbindung, transparente Nachweise, Einspruchsrechte und menschliche Überprüfung.  Keine automatisierte Letztentscheidung über Rentenansprüche.

 Recht auf Auskunft, Korrektur und Widerspruch.

 Öffentliche Methodik und parlamentarische Kontrolle.

 Wirkungsrat als plural besetzte Wächterinstitution.

 Sensible Daten nur mit strenger Zweckbindung und Schutzmaßnahmen.