WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 10
5. Daten, Nachweise und Schutz vor Technokratie#
Eine Wirkungsrente darf kein Social-Credit-System werden. Sie darf Menschen nicht nach ihrem vermeintlichen Wert sortieren. Bewertet werden Beitragsarten, Wirkungskontexte, institutionelle Rahmenbedingungen und anerkannte Wirkleistungen - nicht die Würde einer Person. Deshalb braucht die Architektur Datensparsamkeit, Zweckbindung, transparente Nachweise, Einspruchsrechte und menschliche Überprüfung. Keine automatisierte Letztentscheidung über Rentenansprüche.
Recht auf Auskunft, Korrektur und Widerspruch.
Öffentliche Methodik und parlamentarische Kontrolle.
Wirkungsrat als plural besetzte Wächterinstitution.
Sensible Daten nur mit strenger Zweckbindung und Schutzmaßnahmen.