WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 13

8. Wirkungsökonomische Einordnung#

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Die Wirkungsökonomie nutzt die SDGs aus drei Gründen. Erstens sind sie international anschlussfähig.

Wirkung endet nicht an Staatsgrenzen. Produkte, Kapital, Lieferketten, Emissionen, Daten und Risiken sind global vernetzt. Zweitens schaffen die SDGs einen gemeinsamen Zielraum, ohne die politische Ausgestaltung zu schließen. Drittens sind sie anschlussfähig an bestehende Daten- und Berichtssysteme wie GRI, CSRD, ESRS, EU-Taxonomie, ESG-Ratings, UN-Indikatoren, Eurostat, Destatis und nationale Nachhaltigkeitsstrategien. Die Wirkungsökonomie setzt die SDGs aber nicht absolut. Sie ergänzt sie durch SDG+, Nichtkompensation, Reverse Merit Order, Wirkungsordnungen, Datenqualität, demokratische Rückkopplung und institutionelle Sicherung. Ohne diese Ergänzungen können die SDGs zu Etiketten werden: Ein Projekt kann sich auf ein Ziel berufen und zugleich in anderen Feldern Schaden erzeugen. Wirkungsökonomisch zählt deshalb nicht die Zuordnung zu einem SDG, sondern die positive Netto-Wirkung über den gesamten Wirkungsraum.