WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 28 von 34
Institutionelle Einbettung und Evaluation#
Eine robuste SDG+-Anwendung braucht institutionelle Einbettung. Dazu gehören wissenschaftliche Beratung, öffentliche Dokumentation, unabhängige Prüfung, Betroffenenperspektiven, Datenschutzaufsicht, journalistische Kontrolle, parlamentarische Verantwortung und gerichtliche Überprüfbarkeit, wenn Rechte berührt sind. Ohne diese Einbettung würde SDG+ zu einer Behauptung ohne Verfahren. Evaluation muss mehrere Ebenen prüfen: Stimmen die Indikatoren? Sind die Daten fair erhoben? Werden bestimmte Gruppen systematisch übersehen? Werden rote Linien eingehalten? Haben Akteure Anreize zur Datenkosmetik? Werden politische Entscheidungen tatsächlich besser, oder entstehen nur neue Berichte? Solche Fragen müssen regelmäßig gestellt werden.
Die Rolle eines Wirkungsrats oder vergleichbarer Institutionen kann darin liegen, Standards, Datenqualität, rote Linien und Evaluationsberichte zu prüfen. Diese Rolle darf aber nicht als zentrale Wahrheitsinstanz