WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 24 von 34
Indikatorik und politische Nutzung#
SDG+ braucht Indikatoren, aber keine Herrschaft der Indikatoren. Mögliche Indikatorfamilien sind etwa Wahl- und Beteiligungszugang, Rechtsschutz, Verfahrensdauer, Medienvielfalt, Quellenklarheit, Desinformationsresilienz, Plattformtransparenz, Datenschutzverletzungen, algorithmische Beschwerdewege, Vertrauen in Institutionen, soziale Isolation, Diskriminierungserfahrungen, lokale Teilhabe und digitale Kompetenzen. Diese Indikatorfamilien müssen mit Vertrauensstufen versehen werden. Amtliche Statistik, wissenschaftliche Studien, Plattformdaten, zivilgesellschaftliche Beobachtung, journalistische Recherchen und Selbstauskünfte haben unterschiedliche Stärken und Grenzen. Die Wirkungsökonomie darf daraus keine Scheingenauigkeit erzeugen. Sie muss Datenqualität, Datenlücken und methodische Unsicherheit sichtbar lassen.
Politisch ist SDG+ anschlussfähig, weil es keinen fertigen Parteibeschluss vorgibt. Parteien können unterschiedliche Antworten wählen: Regulierung, Förderung, Forschungzugang, Medienbildung, Plattformtransparenz, Datenschutzaufsicht, kommunale Beteiligung, öffentliche Infrastruktur, Wettbewerbsrecht oder freiwillige Standards. Entscheidend ist, dass Wirkungen sichtbar, überprüfbar, korrigierbar und grundrechtskonform bleiben.
SDG+ ist damit ein Schutz gegen zwei Extreme. Es schützt vor einer rein ökologischen oder ökonomischen Verkürzung von Wirkung, die Demokratie und digitale Rechte übersieht. Es schützt aber auch vor einer technokratischen Überdehnung, weil normative Entscheidungen weiterhin demokratisch getroffen und öffentlich begründet werden müssen.