WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 8 von 9
7. Mindeststandard für die Website#
1. Gesetzestexte vollständig online lesbar machen.
2. Paragrafen mit Ankern und LawReference-Hover/Fokus/Tap versehen.
3. Jede Themenseite mit politischem Anschlussmodul ausstatten.
4. Dossiers und Einzeldossiers online lesbar machen, Downloads nur ergänzend.
5. Wirkung als rechtlich gebundene Rückkopplung darstellen, nicht als technokratische Automatisierung.