WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 2 von 16
1. Warum Finanzierbarkeit ein eigenes Wirkungsfeld braucht#
Viele Konzepte der Wirkungsökonomie - Wirkungseinkommen, Wirkungsrente, Gesundheitskassen, Bildungsförderung, Wohnwirkungsfonds, Transformationsförderung - benötigen Finanzierungsquellen. Diese dürfen nicht nach alter Logik entstehen, sonst wird Wirkung wieder vom Kapital abhängig. Deshalb braucht die WÖk eine eigene Steuer- und Fondsarchitektur.
2. Entkopplung von Sozialabgaben und menschlicher Arbeitsleistung Das heutige Sozialversicherungssystem koppelt Finanzierung an menschliche Erwerbsarbeit. Wenn KI, Robotik und Automatisierung Wertschöpfung erzeugen, ohne entsprechende Lohnsumme auszulösen, bricht diese Finanzierungslogik strukturell auf. Die Wirkungsökonomie ersetzt die enge Kopplung Arbeit -> Lohn -> Sozialabgabe durch eine breitere Kopplung Wirkung/Wertschöpfung -> Finanzierungsbeitrag -> soziale Stabilität.
2.1 Warum das keine Maschinensteuer im simplen Sinn ist Eine reine Robotersteuer wäre zu grob. Sie könnte Innovation bestrafen und falsche Anreize setzen. Die WÖk schlägt stattdessen einen Automatisierungs- und Maschinenwertschöpfungsbeitrag vor, der Wertschöpfung, Beschäftigungswirkung, Produktivität, gesellschaftliche Entlastung, Bildungs- und Umschulungsbeiträge sowie Netto-Wirkung berücksichtigt.
2.2 Finanzierung unabhängig von Vollbeschäftigung Wenn Maschinen arbeiten, bleibt Wirkung möglich, auch wenn Erwerbsarbeit sinkt. Finanzierung muss deshalb von der Lohnsumme auf die Wirkungs- und Wertschöpfungsbasis erweitert werden. Damit werden Rente, Gesundheit, Pflege, Bildung und Wirkungseinkommen stabiler gegenüber Automatisierung.
3. Steuerlandkarte der Wirkungsökonomie Instrument Basis Primärer Rang Funktion WStG Rahmengesetz Rang 3 Verbindet Einzelsteuern unter dem Prinzip Wirkung statt Kapital. WUStG / Produktwirkungssteuer Umsatz / Produkt Rang 1 + Rang 3 Preise werden Rückkopplung von Produktwirkung. WEstG Einkommen Rang 6 + Rang 3 Einkommen wird nach Wirkung des Entstehungskontextes eingeordnet. WKStG Körperschaftsteuer Rang 4 + Rang 3 Unternehmensgewinn wird nach Wirkungsprofil, Reinvestition und Folgekosten differenziert. WGewStG Gewerbesteuer / Kommunen Rang 3 + Rang 5 + Rang 4 Kommunen erhalten wirkungsorientierte Standort- und Transformationsanreize. WKapESt Kapitalerträge Rang 12 + Rang 3 Kapitalrenditen werden nach Wirkung des Kapitalzwecks differenziert.