WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 7
Politische Anschlussfähigkeit#
Der Unternehmensbereich der Wirkungsökonomie ist bewusst nicht parteipolitisch geschlossen. Die politische Aufgabe besteht darin, einen fairen Wirkungsrahmen zu schaffen: Datenstandards, Verhältnismäßigkeit, Übergänge, Haftungs- und Transparenzregeln, Schutz vor Greenwashing, KMU-Entlastung und marktwirksame Anreize.
Parteien können darin unterschiedliche Schwerpunkte setzen: stärkere Förderung, strengere Mindeststandards, steuerliche Rückkopplung, freiwillige Pilotierung, öffentliche Beschaffung, Investitionsprogramme oder branchenspezifische Transformationspfade.
Online- und Dossierlogik
Die Portalseite erklärt den Gesamtbereich öffentlich zugänglich.
Das Konzeptpapier begründet die Systemlogik.
Das Gesamtdossier zeigt Beispiele, Datenquellen, Rechenwege und Umsetzung.
Jeder Unterbereich erhält ein Detailkonzept und ein Einzeldossier.
Alle Inhalte sind online als HTML/Volltext lesbar; PDF dienen als Download und Archiv.
Interne und externe Referenzen
Natalie Weber: Die neue Ordnung des Wohlstands, Manuskriptfassung 2026, Teil VII: Unternehmen, Management und Wertschöpfung, Kapitel 42-47.
Natalie Weber: Systemmodell der Wirkungsökonomie, 2025, Dimension Wirtschaft & Unternehmen.
Natalie Weber: Wirkungsökonomie in der Lieferkette, September 2025.
Natalie Weber: Produktbesteuerung durch Wirkung, 2025.
Natalie Weber: Whitepaper T-SROI, 2025.
EU: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
EU: Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), Directive (EU) 2024/1760.
OECD: Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct.
UN OHCHR: Guiding Principles on Business and Human Rights.
ICC: Advertising and Marketing Communications Code, 2024.