WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 21 von 25
Anhang A – Rechtliche Anschlussstellen im Detail#
Dieser Anhang vertieft, welche bestehenden Rechtsinstrumente bereits heute in eine wirkungsökonomische Wohnordnung übersetzt werden können. Die Wirkungsökonomie beginnt nicht bei null. Sie ordnet bestehende Instrumente neu, verbindet sie mit Wirkungsdaten und macht aus Einzelpflichten eine lernende Rückkopplungsarchitektur. Instrument Heute bereits relevant WÖk-Übersetzung BGB § 535 Erhaltung der Mietsache Grundpflicht guter Vermietung: Wohnen muss nutzbar, sicher und vertragsgemäß bleiben. BGB § 555b Modernisierung, u. a. energetische Modernisierung Maßnahmen können positiv wirken, müssen aber sozial rückgekoppelt werden. BGB § 559 Modernisierungsmieterhöhung WÖk prüft, ob Modernisierungskosten warmmietenverträglich und wirkungsangemessen umgelegt werden. GEG Energieeffizienz, Energieausweise, Heizungsregeln Daten- und Transformationsbasis für Klima- und Energiefeld im WIX. CO2KostAufG Aufteilung von CO2-Kosten Vorläufer einer Wirkungsrückkopplung: schlechtere Gebäude belasten Vermietende stärker. EPBD EU-Dekarbonisierungspfad, Renovierungspläne, EPC, MEPS Verbindet nationale Gebäudepolitik mit europäischem Transformationspfad. Grundsteuer C höherer Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke Anschluss an Spekulationsschutz und Bodenaktivierung. Zweckentfremdungsrecht Schutz vor Leerstand, Feriennutzung, Abriss, Gewerbeumwandlung Kommunales Instrument gegen negative Nutzungswirkung. EU-Taxonomie Finanzmarktklassifikation für Neubau, Sanierung, Erwerb/Eigentum Anschluss an Kapitalzugang und Stranded- Asset-Risiko. CRREM Dekarbonisierungspfade und Stranding- Risiken Frühwarnsystem für Portfolio-Risiken und energetische Fehlanpassung. Anhang B – Bewertungsregeln für gute Vermietung Die folgenden Regeln können als qualitative Prüflogik für ein späteres Bewertungsraster dienen. Sie sind bewusst nicht als endgültige Schwellenwerte formuliert. Schwellenwerte müssen mit Daten, Pilotprojekten und politischer Beratung weiterentwickelt werden.
Bezahlbarkeit wird nicht allein an der Kaltmiete gemessen, sondern an der realen Warmmietenbelastung im Verhältnis zum Einkommen und zur Haushaltsstruktur.
Sanierung wirkt nur dann vollständig positiv, wenn sie Klimawirkung, Nebenkosten, Wohnqualität und soziale Stabilität gemeinsam verbessert.
Verdrängung ist ein kritisches Feld. Wird ein Quartier durch Sanierung oder Mietstrategie sozial entkoppelt, kann die Energieverbesserung diesen Schaden nicht vollständig kompensieren.
Leerstand wird nach Ursache, Dauer, Marktlage und Abhilfeplan bewertet. Nicht jeder Leerstand ist Spekulation; aber spekulativer Leerstand in angespannten Märkten ist negative Wirkung.
Transparenz ist ein Wirkungsfaktor: Unklare Eigentumsstrukturen, nicht nachvollziehbare Nebenkosten und fehlende Beteiligung erhöhen Misstrauen und Konfliktkosten.
Kleinvermieter:innen brauchen vereinfachte Verfahren und Schutz vor Überforderung. Wirkungspflicht darf nicht zur bürokratischen Überlastung werden.
Institutionelle Portfolios müssen aufgrund ihrer Marktmacht und Skalierung strengere Transparenz- und Portfolio-Wirkungsanforderungen erfüllen.