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Anhang B – Bewertungsregeln für gute Vermietung#

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Die folgenden Regeln können als qualitative Prüflogik für ein späteres Bewertungsraster dienen. Sie sind bewusst nicht als endgültige Schwellenwerte formuliert. Schwellenwerte müssen mit Daten, Pilotprojekten und politischer Beratung weiterentwickelt werden.

Bezahlbarkeit wird nicht allein an der Kaltmiete gemessen, sondern an der realen Warmmietenbelastung im Verhältnis zum Einkommen und zur Haushaltsstruktur.

Sanierung wirkt nur dann vollständig positiv, wenn sie Klimawirkung, Nebenkosten, Wohnqualität und soziale Stabilität gemeinsam verbessert.

Verdrängung ist ein kritisches Feld. Wird ein Quartier durch Sanierung oder Mietstrategie sozial entkoppelt, kann die Energieverbesserung diesen Schaden nicht vollständig kompensieren.

Leerstand wird nach Ursache, Dauer, Marktlage und Abhilfeplan bewertet. Nicht jeder Leerstand ist Spekulation; aber spekulativer Leerstand in angespannten Märkten ist negative Wirkung.

Transparenz ist ein Wirkungsfaktor: Unklare Eigentumsstrukturen, nicht nachvollziehbare Nebenkosten und fehlende Beteiligung erhöhen Misstrauen und Konfliktkosten.

Kleinvermieter:innen brauchen vereinfachte Verfahren und Schutz vor Überforderung. Wirkungspflicht darf nicht zur bürokratischen Überlastung werden.

Institutionelle Portfolios müssen aufgrund ihrer Marktmacht und Skalierung strengere Transparenz- und Portfolio-Wirkungsanforderungen erfüllen.