WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 13 von 25
Teil 10 - Vorsteuer-, Lieferketten- und Importlogik#
10.1 Vorsichtige Neufassung der Vorsteuerlogik Die alte Formulierung "nur positive Lieferungen sind vorsteuerfähig" bleibt als starke Zielidee verständlich, ist aber rechtlich und praktisch zu hart.
Neue Leitformulierung: > Vorsteuer- und Anrechnungslogiken können wirkungsdifferenziert ausgestaltet werden. Negative oder risikobehaftete Vorleistungen sollen steuerlich nicht vollständig neutralisiert werden, sondern über Abschläge, Zuschläge, Prüfpflichten oder Nichtanrechenbarkeit in definierten Risikoklassen rückgekoppelt werden.
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10.2 Vorleistungsbewertung Mögliche Abstufung im Pilotmodell: FinalScore +2/+3: volle Anrechnung oder Bonusmodell möglich, FinalScore +1: reguläre Anrechnung, FinalScore 0: reguläre oder begrenzte Anrechnung, je nach Pilot, FinalScore -1: Abschlag oder Prüfpflicht, FinalScore -2: deutlicher Abschlag oder erhöhte Belastung, FinalScore -3 / rote Linie: Nichtanrechnung oder Sonderprüfung im Modell.
10.3 Lieferketten Lieferkettenbewertungen erfassen Scores entlang der Kette. Digitale Produktpässe können als Datencontainer dienen. Negative Wirkung darf nicht durch bloßes Durchschleusen in der Lieferkette unsichtbar werden.
Importdaten, Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Grenzlogik sind Anschlussprobleme und nicht als fertig gelöstes nationales Steuerrecht zu formulieren.
10.4 Import und Grenzausgleich Eine wirkungsbasierte Importlogik kann an CBAM- und Grenzausgleichslogiken anschließen. Diese Fassung behauptet nicht, dass eine solche Logik sofort ohne EU-Rechtsänderung möglich ist. Pilotierung sollte zunächst in datenreichen Warenklassen erfolgen.