WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 15 von 25

Wirkungsdatenräume#

PDF-Fassung

unterscheiden Rollen und Zugriffe: Unternehmen liefern Daten, Prüfer:innen kontrollieren Nachweise, Finanzverwaltung nutzt rechtsrelevante Ausschnitte, Wirkungsrat pflegt Methoden und Benchmarks, Verbraucher:innen erhalten aggregierte und verständliche Informationen.

Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und öffentliches Interesse sind abzuwägen.

11.3 Interoperabilität Die Datenarchitektur soll anschlussfähig sein an ESRS, GRI, EU-Taxonomie, NACE, EPD, DPP, XBRL, Produktklassifikationen sowie Zoll- und Warennummern, soweit relevant. 11.4 Auditierbarkeit Auditierbarkeit umfasst Prüflog, Versionierung, Datenherkunft, Änderungsverlauf, Zertifikate, maschinenlesbare Nachweise und menschliche Überprüfung.