WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 19 von 28
18. Wirkungsregeln für öffentliche Kredite#
Aus dem bisherigen Gedankengang lassen sich Grundregeln für öffentliche Kreditaufnahme entwickeln. Sie wären kein fertiger Gesetzestext, aber eine konzeptionelle Grundlage.
Regel 1: Kein Kredit ohne Wirkungsziel. Jede kreditfinanzierte Ausgabe muss angeben, welcher Zustand verändert werden soll. Regel 2: Keine Wirkschuld ohne Netto-Prüfung. Positive Einzelwirkungen reichen nicht. Negative Wirkungen, rote Linien, Verteilungsfolgen und Nebenwirkungen müssen einbezogen werden.
Regel 3: Realressourcenprüfung. Eine Finanzierung ist nur wirksam, wenn Personal, Material, Planung, Technologie, Verwaltung und Umsetzungskapazität vorhanden sind oder aufgebaut werden.
Regel 4: Inflations- und Kaufkraftschutz. Wirkungsfinanzierung darf Grundbedarf nicht unzugänglich machen.
Preiswirkungen müssen sozial abgefedert und strukturell bearbeitet werden.
Regel 5: Prävention vor Reparatur. Kredite sollen vorrangig dort eingesetzt werden, wo sie künftige Schäden verhindern statt nur vergangene Versäumnisse zu reparieren.
Regel 6: T-SROI für Transformationsprojekte. Größere Investitionen sollten nicht nur nach Output, sondern nach Transformationswirkung, Hebelwirkung, Resilienz, Zeitwirkung und Datenqualität bewertet werden [I3].
Regel 7: Demokratische Rückkopplung. Parlamente entscheiden weiterhin. Aber sie entscheiden auf Basis von Wirkungsberichten, Alternativenprüfungen und transparenten Zielkonflikten.
Regel 8: Exit und Anpassung. Programme dürfen nicht ewig laufen, weil sie politisch eingeführt wurden.
Wenn Wirkung ausbleibt, müssen sie angepasst oder beendet werden.
Regel 9: Sichtbare nicht-finanzielle Schulden. Der Haushalt muss ökologische, soziale, demokratische und infrastrukturelle Verschuldung zumindest qualitativ ausweisen.
Regel 10: Keine Verwechslung von Mittelabfluss und Wirkung. Ein vollständig ausgeschöpftes Budget ist kein Erfolg, wenn sich der relevante Zustand nicht verbessert.
Diese Regeln zeigen: Die WÖk ist nicht spendierfreudiger als klassische Finanzpolitik. Sie ist anspruchsvoller. Sie verlangt, dass jeder Euro seine Wirkung begründet.