WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 25 von 29
24. Konsequenzen für die Schuldenbremse#
Eine wirkungsökonomische Schuldenregel müsste nicht einfach die bestehende Schuldenbremse abschaffen. Sie müsste sie transformieren.
Mögliche Elemente wären: 1. Eine Investitions- und Wirksamkeitsklausel für nachweislich positive Netto-Wirkung.
2. Eine Pflicht zur Ausweisung nicht-finanzieller Staatsschulden.
3. Ein Wirkungsmonitoring für kreditfinanzierte Programme.
4. Eine Trennung von Wirkschulden, Blindschulden, Verlustschulden und Reparaturschulden.
5. Eine Rückführungspflicht für Programme ohne Wirkung.
6. Eine Realressourcen- und Inflationsprüfung.
7. Eine soziale Schutzklausel für Grundbedarf.
8. Eine Evaluationsrolle des Wirkungsrats.
Das wäre politisch anspruchsvoll. Aber es würde die Debatte ehrlicher machen.
Heute kann eine Regierung formal schuldenarm erscheinen, obwohl sie Brücken verfallen lässt, Schulen überlastet, Klimarisiken erhöht, Pflegekräfte verliert und Vertrauen beschädigt.
Umgekehrt kann eine Regierung Schulden aufnehmen und sich als zukunftsorientiert darstellen, obwohl die Mittel nicht zusätzlich wirken, schlecht umgesetzt werden oder falsche Anreize stabilisieren.