EU-Regulierung und Reporting

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Europäische Kommission

Seite der EU-Kommission zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der auf den EU-Emissionshandel und die Vermeidung von Carbon Leakage bezogen ist; definitives Regime ab 2026.

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Auf einen Blick

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  • Seite der EU-Kommission zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der auf den EU-Emissionshandel und die Vermeidung von Carbon Leakage bezogen ist; definitives Regime ab 2026.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Seite der EU-Kommission zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der auf den EU-Emissionshandel und die Vermeidung von Carbon Leakage bezogen ist; definitives Regime ab 2026.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

CBAM bepreist die CO2-Wirkung importierter Güter und schließt damit eine Lücke im Emissionshandel, indem Verlagerungseffekte (Carbon Leakage) adressiert werden. Die Quelle betrifft vor allem Planet (Klima) und verbindet Handelspolitik mit realer Klimawirkung – ein wirkungsökonomisch relevanter Grenzausgleich. Erläuternde Behördenseite, der zugrunde liegende Rechtsakt ist separat.

Steckbrief

Cluster
C · EU-Regulierung und Reporting
Quellentyp
Webseite
Herkunft
extern
Prüfstatus
geprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Planet, Klima
SDG-Bezug
SDG 13
Autor / Institution
Europäische Kommission
Domain
taxation-customs.ec.europa.eu
Quellen-ID
WÖK-Q-0027

https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en ↗

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