EU-Regulierung und Reporting
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – Richtlinie (EU) 2024/1760
EU-Richtlinie (EU) 2024/1760 über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette (Lieferketten-Sorgfaltspflichten).
Auf einen Blick
- EU-Regulierung und Reporting · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
- EU-Richtlinie (EU) 2024/1760 über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette (Lieferketten-Sorgfaltspflichten).
Kurzbeschreibung
Worum es geht
EU-Richtlinie (EU) 2024/1760 über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette (Lieferketten-Sorgfaltspflichten).
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, negative Wirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu mindern, und verankert damit Wirkungspfad-Denken rechtlich. Sie betrifft unmittelbar Mensch (Arbeits-/Menschenrechte) und Planet (Umweltschäden) und stützt das Prinzip der Nichtkompensation entlang der Kette. Als EU-Gesetzestext maßgebliche Primärquelle.
Wirkungsbezug