EU-Regulierung und Reporting

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – Richtlinie (EU) 2024/1760

EU-Richtlinie (EU) 2024/1760 über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette (Lieferketten-Sorgfaltspflichten).

extern Gesetz Prüfstatus: führend

Auf einen Blick

  • EU-Regulierung und Reporting · Gesetz
  • Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
  • EU-Richtlinie (EU) 2024/1760 über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette (Lieferketten-Sorgfaltspflichten).

Kurzbeschreibung

Worum es geht

EU-Richtlinie (EU) 2024/1760 über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette (Lieferketten-Sorgfaltspflichten).

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, negative Wirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu mindern, und verankert damit Wirkungspfad-Denken rechtlich. Sie betrifft unmittelbar Mensch (Arbeits-/Menschenrechte) und Planet (Umweltschäden) und stützt das Prinzip der Nichtkompensation entlang der Kette. Als EU-Gesetzestext maßgebliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
C · EU-Regulierung und Reporting
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, Planet, Lieferketten
SDG-Bezug
SDG 8
Domain
eur-lex.europa.eu
Quellen-ID
WÖK-Q-0028

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1760/oj/eng ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.