EU-Regulierung und Reporting
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Richtlinie (EU) 2022/2464
EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und die Berichtsanforderungen erheblich erweitert.
Auf einen Blick
- EU-Regulierung und Reporting · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
- EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und die Berichtsanforderungen erheblich erweitert.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und die Berichtsanforderungen erheblich erweitert.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Die CSRD verpflichtet Unternehmen europaweit, ihre Wirkungen auf Mensch und Planet nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit offenzulegen, und macht Wirkung damit systematisch sichtbar und prüfbar. Sie ist ein zentraler regulatorischer Ankerpunkt der Wirkungsökonomie und operationalisiert Wirkungspfade in verbindliche Pflichten. Als EU-Gesetzestext maßgebliche Primärquelle.
Wirkungsbezug