EU-Regulierung und Reporting

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Richtlinie (EU) 2022/2464

EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und die Berichtsanforderungen erheblich erweitert.

extern Gesetz Prüfstatus: führend

Auf einen Blick

  • EU-Regulierung und Reporting · Gesetz
  • Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
  • EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und die Berichtsanforderungen erheblich erweitert.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und die Berichtsanforderungen erheblich erweitert.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die CSRD verpflichtet Unternehmen europaweit, ihre Wirkungen auf Mensch und Planet nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit offenzulegen, und macht Wirkung damit systematisch sichtbar und prüfbar. Sie ist ein zentraler regulatorischer Ankerpunkt der Wirkungsökonomie und operationalisiert Wirkungspfade in verbindliche Pflichten. Als EU-Gesetzestext maßgebliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
C · EU-Regulierung und Reporting
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, Planet, Berichterstattung
SDG-Bezug
Agenda 2030
Domain
eur-lex.europa.eu
Quellen-ID
WÖK-Q-0029

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2464/oj/eng ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.