EU-Regulierung und Reporting
EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
EU-Verordnung (EU) 2020/852 zur Einrichtung eines Klassifikationssystems (Taxonomie) für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Auf einen Blick
- EU-Regulierung und Reporting · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
- EU-Verordnung (EU) 2020/852 zur Einrichtung eines Klassifikationssystems (Taxonomie) für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
EU-Verordnung (EU) 2020/852 zur Einrichtung eines Klassifikationssystems (Taxonomie) für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Die Taxonomie definiert, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt, und macht damit ökologische Netto-Wirkung nach einheitlichen Kriterien prüfbar. Sie betrifft vor allem Planet und über die Kapitallenkung die Kapitalwirkung; das Kriterium des 'do no significant harm' entspricht dem Prinzip der Nichtkompensation. Als EU-Gesetzestext maßgebliche Primärquelle.
Wirkungsbezug
Wirkungsfelder
Planet
Kapitalwirkung