ESG / Nachhaltigkeitsberichterstattung
ESRS – Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) unter der CSRD rechtlich in Kraft gesetzt werden.
Auf einen Blick
- ESG / Nachhaltigkeitsberichterstattung · Standard
- Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) unter der CSRD rechtlich in Kraft gesetzt werden.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) unter der CSRD rechtlich in Kraft gesetzt werden.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Diese delegierte Verordnung verleiht den ESRS ihre Rechtsverbindlichkeit und legt die konkreten Datenpunkte fest, mit denen Unternehmen ihre Wirkungen auf Mensch und Planet berichten müssen. Sie operationalisiert die doppelte Wesentlichkeit und ist damit ein zentraler methodischer Referenzpunkt der Wirkungsökonomie für Datenqualität und Prüfbarkeit. Als EU-Rechtsakt maßgebliche Primärquelle.
Wirkungsbezug