ESG / Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS – Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) unter der CSRD rechtlich in Kraft gesetzt werden.

extern Standard Prüfstatus: führend

Auf einen Blick

  • ESG / Nachhaltigkeitsberichterstattung · Standard
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  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) unter der CSRD rechtlich in Kraft gesetzt werden.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) unter der CSRD rechtlich in Kraft gesetzt werden.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Diese delegierte Verordnung verleiht den ESRS ihre Rechtsverbindlichkeit und legt die konkreten Datenpunkte fest, mit denen Unternehmen ihre Wirkungen auf Mensch und Planet berichten müssen. Sie operationalisiert die doppelte Wesentlichkeit und ist damit ein zentraler methodischer Referenzpunkt der Wirkungsökonomie für Datenqualität und Prüfbarkeit. Als EU-Rechtsakt maßgebliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
D · ESG / Nachhaltigkeitsberichterstattung
Quellentyp
Standard
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, Planet, Berichterstattung
SDG-Bezug
Agenda 2030
Domain
eur-lex.europa.eu
Quellen-ID
WÖK-Q-0048

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2023/2772/oj/eng ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.