Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Abgabenordnung (AO)

Grundgesetz des deutschen Steuerrechts, das Verfahren, Pflichten und die Gemeinnützigkeit von Körperschaften regelt.

extern Gesetz Prüfstatus: ungeprüft

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
  • Herkunft: extern · Prüfstatus: ungeprüft
  • Grundgesetz des deutschen Steuerrechts, das Verfahren, Pflichten und die Gemeinnützigkeit von Körperschaften regelt.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Grundgesetz des deutschen Steuerrechts, das Verfahren, Pflichten und die Gemeinnützigkeit von Körperschaften regelt.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die AO ist der rechtliche Rahmen, über den staatliche Finanzierung und der Gemeinnützigkeitsstatus gesteuert werden, und damit ein möglicher Anknüpfungspunkt für wirkungsorientierte Steuer- und Förderlogiken (z. B. Wirkungssteuer-Konzepte). Relevanz vor allem für Demokratie (staatliche Ressourcenverteilung) und mittelbar Mensch. Als geltendes Gesetz amtlich und verlässlich, aber neutral gegenüber Wirkungskriterien.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
ungeprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Steuern
SDG-Bezug
SDG 17
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0151

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/ ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.