Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Abgabenordnung (AO)
Grundgesetz des deutschen Steuerrechts, das Verfahren, Pflichten und die Gemeinnützigkeit von Körperschaften regelt.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: ungeprüft
- Grundgesetz des deutschen Steuerrechts, das Verfahren, Pflichten und die Gemeinnützigkeit von Körperschaften regelt.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Grundgesetz des deutschen Steuerrechts, das Verfahren, Pflichten und die Gemeinnützigkeit von Körperschaften regelt.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Die AO ist der rechtliche Rahmen, über den staatliche Finanzierung und der Gemeinnützigkeitsstatus gesteuert werden, und damit ein möglicher Anknüpfungspunkt für wirkungsorientierte Steuer- und Förderlogiken (z. B. Wirkungssteuer-Konzepte). Relevanz vor allem für Demokratie (staatliche Ressourcenverteilung) und mittelbar Mensch. Als geltendes Gesetz amtlich und verlässlich, aber neutral gegenüber Wirkungskriterien.
Wirkungsbezug
Wirkungsfelder
Demokratie
Steuern