Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Bundesministerium der Justiz

Gesetz, das Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit regelt.

extern Gesetz Prüfstatus: geprüft

Auf einen Blick

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  • Gesetz, das Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit regelt.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Gesetz, das Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit regelt.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die BHO verankert Wirtschaftlichkeit und Erfolgskontrolle staatlichen Mitteleinsatzes und bietet damit einen rechtlichen Hebel, um öffentliche Ausgaben stärker an Wirkung statt nur an Output zu binden. Sie berührt vor allem Demokratie (Haushaltskontrolle, Rechenschaft), im Wirkungscheck-Kontext ließe sich das Wirtschaftlichkeitsgebot um Resilienz- und Netto-Wirkungskriterien erweitern. Amtliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
geprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Haushalt
SDG-Bezug
SDG 16
Autor / Institution
Bundesministerium der Justiz
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0152

https://www.gesetze-im-internet.de/bho/ ↗

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