Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Gesetz, das Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit regelt.

extern Gesetz Prüfstatus: ungeprüft

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
  • Herkunft: extern · Prüfstatus: ungeprüft
  • Gesetz, das Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit regelt.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Gesetz, das Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit regelt.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die BHO verankert Wirtschaftlichkeit und Erfolgskontrolle staatlichen Mitteleinsatzes und bietet damit einen rechtlichen Hebel, um öffentliche Ausgaben stärker an Wirkung statt nur an Output zu binden. Sie berührt vor allem Demokratie (Haushaltskontrolle, Rechenschaft), im Wirkungscheck-Kontext ließe sich das Wirtschaftlichkeitsgebot um Resilienz- und Netto-Wirkungskriterien erweitern. Amtliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
ungeprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Haushalt
SDG-Bezug
SDG 16
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0152

https://www.gesetze-im-internet.de/bho/ ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.