Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Bundesnetzagentur: Verbotene KI-Praktiken (AI Act, Art. 5)
Informationsseite der Bundesnetzagentur zu nach der EU-KI-Verordnung verbotenen KI-Praktiken, insbesondere Social Scoring nach Art. 5 AI Act.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Webseite
- Herkunft: extern · Prüfstatus: ungeprüft
- Informationsseite der Bundesnetzagentur zu nach der EU-KI-Verordnung verbotenen KI-Praktiken, insbesondere Social Scoring nach Art. 5 AI Act.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Informationsseite der Bundesnetzagentur zu nach der EU-KI-Verordnung verbotenen KI-Praktiken, insbesondere Social Scoring nach Art. 5 AI Act.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Als nationale Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz konkretisiert die Bundesnetzagentur, welche KI-Anwendungen als rote Linie gelten. Wirkungsökonomisch stützt das den Gedanken der Nichtkompensation: verbotene Praktiken wie Social Scoring lassen sich nicht mit Effizienzgewinnen wegrechnen. Betroffen sind vor allem die Dimensionen Mensch (Grundrechte, Diskriminierungsschutz) und Demokratie (staatliche Bewertung von Bürgerinnen). Vorbehalt: reine Behördenseite, Detailtiefe und Aktualität je nach Umsetzungsstand.
Wirkungsbezug