Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Bundesnetzagentur: Verbotene KI-Praktiken (AI Act, Art. 5)

Informationsseite der Bundesnetzagentur zu nach der EU-KI-Verordnung verbotenen KI-Praktiken, insbesondere Social Scoring nach Art. 5 AI Act.

extern Webseite Prüfstatus: ungeprüft

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Webseite
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  • Informationsseite der Bundesnetzagentur zu nach der EU-KI-Verordnung verbotenen KI-Praktiken, insbesondere Social Scoring nach Art. 5 AI Act.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Informationsseite der Bundesnetzagentur zu nach der EU-KI-Verordnung verbotenen KI-Praktiken, insbesondere Social Scoring nach Art. 5 AI Act.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Als nationale Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz konkretisiert die Bundesnetzagentur, welche KI-Anwendungen als rote Linie gelten. Wirkungsökonomisch stützt das den Gedanken der Nichtkompensation: verbotene Praktiken wie Social Scoring lassen sich nicht mit Effizienzgewinnen wegrechnen. Betroffen sind vor allem die Dimensionen Mensch (Grundrechte, Diskriminierungsschutz) und Demokratie (staatliche Bewertung von Bürgerinnen). Vorbehalt: reine Behördenseite, Detailtiefe und Aktualität je nach Umsetzungsstand.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Webseite
Herkunft
extern
Prüfstatus
ungeprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, Demokratie, KI-Aufsicht
SDG-Bezug
SDG 16
Domain
bundesnetzagentur.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0153

https://www.bundesnetzagentur.de/EN/Areas/Digitalisation/AI/08_ProhibitedPractices/ ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.