Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Grundgesetz (GG)
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland mit Grundrechten, Staatsstrukturprinzipien sowie Staatszielen und Verfassungsaufträgen. Sie ist die deutsche Ebene im WÖk-Mehrebenen-Normen- und Zielrahmen.
Auf einen Blick
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Kurzbeschreibung
Worum es geht
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland mit Grundrechten, Staatsstrukturprinzipien sowie Staatszielen und Verfassungsaufträgen. Sie ist die deutsche Ebene im WÖk-Mehrebenen-Normen- und Zielrahmen.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Das Grundgesetz ist keine zusätzliche WÖk-Scorekarte. Grundrechte setzen Schutz- und Abwägungsgrenzen; Art. 20 GG sichert Demokratie, Sozialstaatlichkeit und Rechtsbindung; Staatsziele und Verfassungsaufträge geben öffentliche Orientierung. Besonders relevant sind die tatsächliche Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG sowie Art. 20a GG: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und ausdrücklich der Tiere in Verantwortung für künftige Generationen. Tierschutz und Tierwohl werden dabei eigenständig neben Biodiversität geführt. Eine negative Wirkung auf einen Verfassungsauftrag ist nicht automatisch ein Rechtsverstoß; dieser bedarf einer gesonderten juristischen Prüfung. Das Grundgesetz rahmt Wirkungsbewertung, Nichtkompensation und demokratische Rückkopplung, ohne Personen zu bewerten oder demokratische Verfahren zu ersetzen.
Wirkungsbezug