Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Grundgesetz Art. 14 (Eigentum, Sozialpflichtigkeit)

Verfassungsartikel zur Eigentumsgarantie, zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

extern Gesetz Prüfstatus: führend

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
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  • Verfassungsartikel zur Eigentumsgarantie, zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Verfassungsartikel zur Eigentumsgarantie, zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Art. 14 bindet Eigentum ausdrücklich an das Gemeinwohl (Eigentum verpflichtet) und liefert damit die verfassungsrechtliche Grundlage dafür, private Verfügungsmacht an ihrer Wirkung auf die Allgemeinheit zu messen. Relevant für Demokratie (Gemeinwohlbindung) und mittelbar Mensch und Planet über Nutzungsschranken. Maßgebliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Mensch, Eigentum
SDG-Bezug
SDG 16
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0158

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.