Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Grundgesetz Art. 14 (Eigentum, Sozialpflichtigkeit)
Verfassungsartikel zur Eigentumsgarantie, zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
- Verfassungsartikel zur Eigentumsgarantie, zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Verfassungsartikel zur Eigentumsgarantie, zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Art. 14 bindet Eigentum ausdrücklich an das Gemeinwohl (Eigentum verpflichtet) und liefert damit die verfassungsrechtliche Grundlage dafür, private Verfügungsmacht an ihrer Wirkung auf die Allgemeinheit zu messen. Relevant für Demokratie (Gemeinwohlbindung) und mittelbar Mensch und Planet über Nutzungsschranken. Maßgebliche Primärquelle.
Wirkungsbezug
Wirkungsfelder
Demokratie
Mensch
Eigentum