Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Grundgesetz Art. 2 (Freie Entfaltung, Leben und Unversehrtheit)

Bundesministerium der Justiz

Verfassungsartikel zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit der Person.

extern Gesetz Prüfstatus: führend

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
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  • Verfassungsartikel zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit der Person.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Verfassungsartikel zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit der Person.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Art. 2 schützt Leben und körperliche Unversehrtheit und begründet damit staatliche Schutzpflichten, die in der Wirkungsökonomie als nicht verhandelbare Grenze der Dimension Mensch gelten. Er ist Bezugspunkt für Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfolgen wirtschaftlichen Handelns. Maßgebliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, Demokratie, Grundrechte
SDG-Bezug
SDG 3
Autor / Institution
Bundesministerium der Justiz
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0159

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html ↗

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