Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Grundgesetz Art. 2 (Freie Entfaltung, Leben und Unversehrtheit)
Verfassungsartikel zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit der Person.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
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- Verfassungsartikel zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit der Person.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Verfassungsartikel zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Freiheit der Person.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Art. 2 schützt Leben und körperliche Unversehrtheit und begründet damit staatliche Schutzpflichten, die in der Wirkungsökonomie als nicht verhandelbare Grenze der Dimension Mensch gelten. Er ist Bezugspunkt für Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfolgen wirtschaftlichen Handelns. Maßgebliche Primärquelle.
Wirkungsbezug
Wirkungsfelder
Mensch
Demokratie
Grundrechte