Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Bundesministerium der Justiz

Gesetz, das Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichtet.

extern Gesetz Prüfstatus: geprüft

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
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  • Gesetz, das Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichtet.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Gesetz, das Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichtet.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Das LkSG verlagert Verantwortung entlang des Wirkungspfads in die Lieferkette und macht menschenrechtliche und ökologische Wirkung von Unternehmen prüfbar und einklagbar; es operationalisiert damit den Gedanken, Wirkung über die eigene Bilanzgrenze hinaus zu erfassen. Betroffen sind Mensch (Arbeits- und Menschenrechte) und Planet (Umweltsorgfalt). Als geltendes Gesetz amtlich und im Kontext von CSRD/CSDDD einschlägig.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
geprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, Planet, Lieferkette
SDG-Bezug
SDG 8, SDG 12
Autor / Institution
Bundesministerium der Justiz
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0160

https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/ ↗

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