Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Gesetz, das Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichtet.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: ungeprüft
- Gesetz, das Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichtet.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Gesetz, das Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichtet.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Das LkSG verlagert Verantwortung entlang des Wirkungspfads in die Lieferkette und macht menschenrechtliche und ökologische Wirkung von Unternehmen prüfbar und einklagbar; es operationalisiert damit den Gedanken, Wirkung über die eigene Bilanzgrenze hinaus zu erfassen. Betroffen sind Mensch (Arbeits- und Menschenrechte) und Planet (Umweltsorgfalt). Als geltendes Gesetz amtlich und im Kontext von CSRD/CSDDD einschlägig.
Wirkungsbezug
Wirkungsfelder
Mensch
Planet
Lieferkette