Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: ungeprüft
- Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Die VwGO sichert die gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen und damit die Durchsetzbarkeit von Rechten gegenüber der Verwaltung; sie ist Infrastruktur für Rechenschaft und Korrigierbarkeit staatlichen Handelns. Relevanz vor allem für Demokratie (Rechtsschutz, Kontrolle der Exekutive). Amtliche Primärquelle, für die Wirkungsökonomie eher rahmengebend.
Wirkungsbezug
Wirkungsfelder
Demokratie
Verwaltungsrecht