Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.

extern Gesetz Prüfstatus: ungeprüft

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
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  • Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die VwGO sichert die gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen und damit die Durchsetzbarkeit von Rechten gegenüber der Verwaltung; sie ist Infrastruktur für Rechenschaft und Korrigierbarkeit staatlichen Handelns. Relevanz vor allem für Demokratie (Rechtsschutz, Kontrolle der Exekutive). Amtliche Primärquelle, für die Wirkungsökonomie eher rahmengebend.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
ungeprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Verwaltungsrecht
SDG-Bezug
SDG 16
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0167

https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/ ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.