Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Bundesministerium der Justiz

Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.

extern Gesetz Prüfstatus: geprüft

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
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  • Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Gesetz, das Klagearten, Klagebefugnis und den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln regelt.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die VwGO sichert die gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen und damit die Durchsetzbarkeit von Rechten gegenüber der Verwaltung; sie ist Infrastruktur für Rechenschaft und Korrigierbarkeit staatlichen Handelns. Relevanz vor allem für Demokratie (Rechtsschutz, Kontrolle der Exekutive). Amtliche Primärquelle, für die Wirkungsökonomie eher rahmengebend.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
geprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Verwaltungsrecht
SDG-Bezug
SDG 16
Autor / Institution
Bundesministerium der Justiz
Domain
gesetze-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0167

https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/ ↗

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