Digitalisierung / KI / Datenräume

DSGVO Artikel 22 – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall

Volltext von Artikel 22 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zum Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden, samt Stellungnahme- und Anfechtungsrechten.

extern Gesetz Prüfstatus: ungeprüft

Auf einen Blick

  • Digitalisierung / KI / Datenräume · Gesetz
  • Herkunft: extern · Prüfstatus: ungeprüft
  • Volltext von Artikel 22 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zum Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden, samt Stellungnahme- und Anfechtungsrechten.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Volltext von Artikel 22 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zum Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden, samt Stellungnahme- und Anfechtungsrechten.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Relevant für die Dimensionen Mensch und Demokratie, weil die Norm die Wirkung algorithmischer und KI-gestützter Entscheidungen auf Individuen begrenzt und Anfechtbarkeit sichert. Anschlussfähig an wirkungsökonomische Betrachtung von Digitalisierung/KI: Grundrechtsschutz als rote Linie (Nichtkompensation), die nicht durch Effizienzgewinne aufgewogen werden darf. Es handelt sich um eine inoffizielle Textfassung des amtlichen EU-Rechts.

Steckbrief

Cluster
K · Digitalisierung / KI / Datenräume
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
ungeprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, KI-Governance
SDG-Bezug
SDG 16
Domain
gdpr-text.com
Quellen-ID
WÖK-Q-0187

https://gdpr-text.com/read/article-22/ ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.