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NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555

Europäische Union (EUR-Lex)

EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) zu einem einheitlich hohen Cybersicherheitsniveau in der Union, mit grenzüberschreitender Reaktion und Durchsetzung.

extern Gesetz Prüfstatus: geprüft

Auf einen Blick

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  • EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) zu einem einheitlich hohen Cybersicherheitsniveau in der Union, mit grenzüberschreitender Reaktion und Durchsetzung.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) zu einem einheitlich hohen Cybersicherheitsniveau in der Union, mit grenzüberschreitender Reaktion und Durchsetzung.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

NIS2 stärkt die Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen Cyberangriffe und betrifft damit Demokratie (Funktionsfähigkeit von Institutionen) und Mensch (Versorgungssicherheit). Wirkungsökonomisch anschlussfähig an digitale Resilienz als Voraussetzung stabiler Wirkungssysteme. Als EU-Gesetzestext amtliche Primärquelle.

Steckbrief

Cluster
K · Digitalisierung / KI / Datenräume
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
geprüft
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Mensch, Cybersicherheit
SDG-Bezug
SDG 9
Autor / Institution
Europäische Union (EUR-Lex)
Domain
eur-lex.europa.eu
Quellen-ID
WÖK-Q-0192

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/eng ↗

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