Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Prof. Dr. Christian Waldhoff: Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht (2023)

Prof. Dr. Christian Waldhoff, Deutscher Bundestag

Juristische Stellungnahme im Anlagenkonvolut einer öffentlichen Bundestagsanhörung. Sie erläutert Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht, ihren klassischen Bestand und ihre Funktion bei Konkretisierung und Abwägung.

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Auf einen Blick

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  • Juristische Stellungnahme im Anlagenkonvolut einer öffentlichen Bundestagsanhörung. Sie erläutert Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht, ihren klassischen Bestand und ihre Funktion bei Konkretisierung und Abwägung.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Juristische Stellungnahme im Anlagenkonvolut einer öffentlichen Bundestagsanhörung. Sie erläutert Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht, ihren klassischen Bestand und ihre Funktion bei Konkretisierung und Abwägung.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Die Stellungnahme stützt die präzise WÖk-Abgrenzung: Staatszielbestimmungen sind geltendes objektives Verfassungsrecht, begründen aber regelmäßig kein unmittelbar einklagbares subjektives Recht. Sie sind bei Auslegung und Abwägung relevant, ohne eine automatische Rechtsfolge oder eine technokratische Bewertung zu erlauben. Sie helfen, Staatsziele von Grundrechten, Staatsstrukturprinzipien und weiteren normativen Ankern sauber zu unterscheiden.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Bericht
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Demokratie, Mensch, Planet, Tierschutz, Rechtsstaat
SDG-Bezug
SDG 5, SDG 13, SDG 15, SDG 16; deutsche Verfassungsebene
Autor / Institution
Prof. Dr. Christian Waldhoff; Deutscher Bundestag
Domain
bundestag.de
Quellen-ID
WÖK-Q-0992

https://www.bundestag.de/resource/blob/1016766/PA22_41_Sitzung-20-09-2023_Anlagenkonvolut_oe-pdf.pdf ↗

Read-only-Spiegel aus dem Wirkungsinstitut. Hinzufügen, Bearbeiten und Diskutieren von Quellen erfolgt im Institut.