Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Prof. Dr. Christian Waldhoff: Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht (2023)
Juristische Stellungnahme im Anlagenkonvolut einer öffentlichen Bundestagsanhörung. Sie erläutert Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht, ihren klassischen Bestand und ihre Funktion bei Konkretisierung und Abwägung.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Bericht
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- Juristische Stellungnahme im Anlagenkonvolut einer öffentlichen Bundestagsanhörung. Sie erläutert Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht, ihren klassischen Bestand und ihre Funktion bei Konkretisierung und Abwägung.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Juristische Stellungnahme im Anlagenkonvolut einer öffentlichen Bundestagsanhörung. Sie erläutert Staatszielbestimmungen als objektives Verfassungsrecht, ihren klassischen Bestand und ihre Funktion bei Konkretisierung und Abwägung.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Die Stellungnahme stützt die präzise WÖk-Abgrenzung: Staatszielbestimmungen sind geltendes objektives Verfassungsrecht, begründen aber regelmäßig kein unmittelbar einklagbares subjektives Recht. Sie sind bei Auslegung und Abwägung relevant, ohne eine automatische Rechtsfolge oder eine technokratische Bewertung zu erlauben. Sie helfen, Staatsziele von Grundrechten, Staatsstrukturprinzipien und weiteren normativen Ankern sauber zu unterscheiden.
Wirkungsbezug