Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Vertrag über die Europäische Union (EUV), konsolidierte Fassung – Artikel 2

Europäische Union (EUR-Lex)

Artikel 2 EUV benennt die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

extern Gesetz Prüfstatus: führend 2016

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
  • Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
  • Artikel 2 EUV benennt die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

Artikel 2 EUV benennt die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Amtliche Primärquelle für die im Glossar wiedergegebenen Unionswerte. Der Artikel ist ein verfassungsrechtlicher Orientierungsrahmen, keine WÖk-Kennzahl und keine automatische Rechtsfolge für eine einzelne Wirkungsbewertung.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Gesetz
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Wirkungsfelder
Mensch, Demokratie
SDG-Bezug
SDG 16
Jahr
2016
Autor / Institution
Europäische Union (EUR-Lex)
Domain
eur-lex.europa.eu
Quellen-ID
WÖK-Q-1025

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016M002 ↗

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