Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Vertrag über die Europäische Union (EUV), konsolidierte Fassung – Artikel 2
Artikel 2 EUV benennt die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Auf einen Blick
- Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Gesetz
- Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
- Artikel 2 EUV benennt die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Kurzbeschreibung
Worum es geht
Artikel 2 EUV benennt die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Wirkungsökonomie
Wirkungsökonomische Einordnung
Amtliche Primärquelle für die im Glossar wiedergegebenen Unionswerte. Der Artikel ist ein verfassungsrechtlicher Orientierungsrahmen, keine WÖk-Kennzahl und keine automatische Rechtsfolge für eine einzelne Wirkungsbewertung.
Wirkungsbezug
Wirkungsfelder
Mensch
Demokratie