Staat / Recht / Steuern / Verwaltung

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) – §§ 43 und 44

Bundesregierung, Bundesministerien

§ 43 GGO verlangt für Gesetzesbegründungen unter anderem Zielsetzung und Notwendigkeit, Sachverhalt und Erkenntnisquellen sowie andere Lösungsmöglichkeiten. § 44 definiert Gesetzesfolgen als wesentliche Auswirkungen einschließlich beabsichtigter Wirkungen und unbeabsichtigter Nebenwirkungen, verlangt den Nachhaltigkeitsbezug und enthält Vorgaben zur späteren Überprüfung.

extern Amtliche Verwaltungsvorschrift Prüfstatus: führend 2024

Auf einen Blick

  • Staat / Recht / Steuern / Verwaltung · Amtliche Verwaltungsvorschrift
  • Herkunft: extern · Prüfstatus: führend
  • § 43 GGO verlangt für Gesetzesbegründungen unter anderem Zielsetzung und Notwendigkeit, Sachverhalt und Erkenntnisquellen sowie andere Lösungsmöglichkeiten. § 44 definiert Gesetzesfolgen als wesentliche Auswirkungen einschließlich beabsichtigter Wirkungen und unbeabsichtigter Nebenwirkungen, verlangt den Nachhaltigkeitsbezug und enthält Vorgaben zur späteren Überprüfung.

Kurzbeschreibung

Worum es geht

§ 43 GGO verlangt für Gesetzesbegründungen unter anderem Zielsetzung und Notwendigkeit, Sachverhalt und Erkenntnisquellen sowie andere Lösungsmöglichkeiten. § 44 definiert Gesetzesfolgen als wesentliche Auswirkungen einschließlich beabsichtigter Wirkungen und unbeabsichtigter Nebenwirkungen, verlangt den Nachhaltigkeitsbezug und enthält Vorgaben zur späteren Überprüfung.

Wirkungsökonomie

Wirkungsökonomische Einordnung

Kanonische Verfahrensquelle für die staatliche Gesetzesfolgenabschätzung des Bundes. Sie belegt, dass Folgen-, Alternativen- und spätere Überprüfungslogik bereits institutionell angelegt sind. Die WÖk ergänzt diese Architektur objektspezifisch und systemisch; sie ersetzt die GFA nicht.

Steckbrief

Cluster
I · Staat / Recht / Steuern / Verwaltung
Quellentyp
Amtliche Verwaltungsvorschrift
Herkunft
extern
Prüfstatus
führend
Datenqualität
amtlich
Quellenfunktion
Verfahrens- und Rechtsgrundlage der Gesetzesbegründung und Gesetzesfolgenabschätzung
Zulässige Datenfunktion
REFERENCE | PROCEDURE | EX_ANTE_ASSESSMENT | REVIEW_DESIGN
Wirkungsfelder
Mensch, Planet, Demokratie
SDG-Bezug
SDG 16; Agenda 2030 / DNS
Jahr
2024
Autor / Institution
Bundesregierung / Bundesministerien
Domain
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
Quellen-ID
WÖK-Q-9029

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm ↗

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