Quellendetail · WÖK-Q-9029

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) - §§ 43 und 44

Bundesregierung / Bundesministerien

Welche Rolle spielt diese Quelle?

Verfahrens- und Rechtsgrundlage der Gesetzesbegründung und Gesetzesfolgenabschätzung; Datenfunktion: REFERENCE | PROCEDURE | EX_ANTE_ASSESSMENT | REVIEW_DESIGN

Fassung und Stand

2026

Einordnung und Grenzen

Kanonische Verfahrensquelle für die staatliche Gesetzesfolgenabschätzung des Bundes. Sie belegt, dass Folgen-, Alternativen- und spätere Überprüfungslogik bereits institutionell angelegt sind. Die WÖk ergänzt diese Architektur objektspezifisch und systemisch; sie ersetzt die GFA nicht.

Eine Mess- oder Berichtsquelle begründet nicht automatisch die Schwellen einer WÖk-Bewertung. Die konkrete Quellenfunktion und der Schwellenstatus bleiben deshalb im jeweiligen Registereintrag sichtbar.